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Urteil: Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude bereits ab einer Bagatellgrenze

In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - hat der OGH nun geklärt, dass der Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nur dann nicht zusteht, wenn aufgetretene Mängel am Urlaubsort selbst eine Bagatellgrenze nicht erreichen. Eine hypothetische Preisminderung von 50 Prozent muss keinesfalls erreicht werden.

Urteil: Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude bereits ab einer Bagatellgrenze

In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - hat der OGH nun geklärt, dass der Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nur dann nicht zusteht, wenn aufgetretene Mängel am Urlaubsort selbst eine Bagatellgrenze nicht erreichen. Eine hypothetische Preisminderung von 50 Prozent muss keinesfalls erreicht werden.

Urteil: OGH erklärt Änderungskündigungsklausel der mobilkom für rechtswidrig

Der OGH bestätigt in der Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die Entscheidung des Berufungsgerichtes: Die Klausel, wonach sich mobilkom den Widerruf einer Änderungskündigung vorbehält, ist rechtswidrig. Im Fall einer drohenden und benachteiligenden Änderung der AGB und Entgeltbedingungen kann der Verbraucher, der sich zur Auflösung des Vertrages entschließt, nach Zugang seiner Kündigung an den Mobilfunkbetreiber mit einer wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses rechnen.

Urteil: VKI-Sieg gegen AMIS-Vermittler

Der Vermittler haftet auf Grund seines wirtschaftlichen Eigeninteresses selbst für den Schaden durch die fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem AMIS Generationsplan. Er hätte auf das hohe Risiko und auf die Gefahr eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.

VKI Sieg gegen Constantia Privatbank - Dragon FX

Der VKI war - im Auftrag des BMASK - gegen die Werbung und gegen Klauseln in Werbebroschüren für Wertpapiere vorgegangen und bekam nun in wesentlichen Punkten in erster Instanz Recht: Wie im Fall der Generali Versicherung (Premium Edition 168%) beurteilte das Handelsgericht Wien auch die Werbung der Constantia Bank für ein Lehman Garantieprodukt als irreführend.

Urteil: VKI-Sieg gegen Constantia Privatbank

Der VKI war - im Auftrag des BMASK - gegen die Werbung und gegen Klauseln in Werbebroschüren für Wertpapiere vorgegangen und bekam nun in wesentlichen Punkten in erster Instanz Recht: Wie im Fall der Generali Versicherung (Premium Edition 168%) beurteilte das Handelsgericht Wien auch die Werbung der Constantia Bank für ein Lehman Garantieprodukt als irreführend.

VKI gewinnt gegen AMIS-Vermittler

Nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien haftet der Vermittler für den Schaden, der sich aus der Veruntreuung von AMIS Kundengeldern ergibt. Der Vermittler hätte seinen Kunden auf das hohe Risiko beim AMIS Generationsplan und die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.

Urteil: OGH erklärt Änderungskündigungsklausel der mobilkom für rechtswidrig

Der OGH bestätigt in der Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die Entscheidung des Berufungsgerichtes: Die Klausel, wonach sich mobilkom den Widerruf einer Änderungskündigung vorbehält, ist rechtswidrig. Im Fall einer drohenden und benachteiligenden Änderung der AGB und Entgeltbedingungen kann der Verbraucher, der sich zur Auflösung des Vertrages entschließt, nach Zugang seiner Kündigung an den Mobilfunkbetreiber mit einer wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses rechnen. In einer derart dynamischen Branche wie der Mobilfunkbranche sind wechselnde Angebote durchaus üblich; eine einmonatige bzw. vierwöchige Phase der Unsicherheit, ob das Vertragsverhältnis weiter aufrecht bleiben soll, würde die Dispositionsfreiheit des Konsumenten stark einschränken, so der OGH. Der OGH verurteilte diese Praxis, da Konsumenten zu "Testsubjekten" verkommen würden. Im Lichte dieser Rechtsprechung wäre auch die Vereinbarung einer kürzeren Widerrufsfrist als rechtswidrig zu beurteilen.

Urteil: VKI gewinnt gegen AMIS-Vermittler

Der Vermittler haftet auf Grund seines wirtschaftlichen Eigeninteresses selbst für den Schaden durch die fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem AMIS Generationsplan. Er hätte auf das hohe Risiko und auf die Gefahr eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.

VKI - AWD: 22.10.2009 Lostag für Sammelklage

Am Donnerstag 22.10.2009 findet um 12.00 am Handelsgericht Wien (1010 Wien, Marxergasse 1a) im Saal 708 (7.Stock) die erste Verhandlung in der ersten Sammelklage des VKI gegen den AWD statt.
Das Gericht wird vorweg entscheiden müssen, ob eine Rechtsdurchsetzung durch Sammelklage in den vorliegenden Fällen zulässig ist.

Irreführende Werbung für Mauerentfeuchtung

Deutscher Wettbewerbsverband klagt erfolgreich auf Unterlassung - Wirkung des sog. Hydrosan-Gerätes zur Trockenlegung von Mauern ist durch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht bestätigt, so das Oberlandesgericht Naumburg. Werbeaussagen, die den Hydrosan-Geräten eine bestimmte Funktionsweise und einen nachhaltigen Trockenlegungseffekt zuschreiben, sind irreführend und zu unterlassen.

Urteil: VKI - Erfolg bei Lehman-Garantie-Produkt

Auch das OLG Wien bestätigt: Die Generali Versicherung hat irreführend für das Anlageprodukt "Premium Edition 168" geworben und ihre Haftung für den Kapitalverlust in den AGB gesetzwidrigerweise ausgeschlossen.

VKI - Erfolg bei Lehman-Garantie-Produkt

Auch das OLG Wien bestätigt: Die Generali Versicherung hat irreführend für das Anlageprodukt "Premium Edition 168" geworben und ihre Haftung für den Kapitalverlust in den AGB gesetzwidrigerweise ausgeschlossen

Urteil: VKI - Erfolg bei Lehman-Garantie-Produkt

Auch das OLG Wien bestätigt: Die Generali Versicherung hat irreführend für das Anlageprodukt "Premium Edition 168" geworben und ihre Haftung für den Kapitalverlust in den AGB gesetzwidrigerweise ausgeschlossen.

Urteil: EuGH - Kein Wertersatz beim Rücktritt vom Notebook-Kauf

Der EuGH entschied in einem mit Spannung erwarteten Urteil, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht im Fernabsatz Gebrauch macht, nicht generell dazu verpflichtet werden darf, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn er die Ware auf eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, kann er durchaus zum Wertersatz verpflichtet werden.

Info: Konsumentenschutzgesetz - KSchG ist am 1.10.2009 30 Jahre alt

Am 1.10.1979 trat das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft. Im Kern sollten bei Verbrauchergeschäften (an denen auf der einen Seite ein Unternehmer, auf der anderen Seite ein Verbraucher beteiligt sind) besondere Regeln das strukturelle Ungleichgewicht ausgleichen helfen.

Tausende Gerichtsentscheidungen belegen - das KSchG ist ein praxisnahes Gesetz, das sich auch immer weiter entwickelt. Nun droht Gefahr durch die diskutierte Verbraucherrechtsrichtlinie der EU.

Urteil: HG Wien: Klauseln in Mietvertrag unzulässig

Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Conwert Immobilien Invest eine Verbandsklage hinsichtlich nachfolgender noch strittiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt für den Vollanwendungsbereich des MRG eingebracht und in I. Instanz Recht bekommen.

EuGH: Kein Wertersatz beim Rücktritt vom Notebook-Kauf

Der EuGH entschied letzte Woche in einem mit Spannung erwarteten Urteil, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht im Fernabsatz Gebrauch macht, nicht generell dazu verpflichtet werden darf, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn er die Ware auf eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, kann er durchaus zum Wertersatz verpflichtet werden.

Urteil: VKI-Sieg gegen gesetzwidrige Klauseln im Heimvertrag

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in einem weiteren - im Auftrag des BMASK geführten- Verbandverfahren gegen gesetzwidrige AGB - Klauseln in einem Heimvertrag Recht und untersagte der Einrichtung Humanocare die Verwendung von 7 Klauseln. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Info: Haftung von Rating-Agenturen für Schäden der Anleger

Wenn ein Rating durch eine Rating-Agentur fahrlässig erstellt wurde, ein Anleger nachweislich auf Grund des Ratings eine Kaufentscheidung getroffen hat und ihm dadurch in der Folge ein Schaden entstanden ist, haftet die Rating-Agentur nach deutschem und österreichischem Recht für den gesamten Schaden.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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