simpli TV darf Zustimmung zum Werbungserhalt nicht erzwingen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) zur Gänze Recht. Das OLG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.