OGH zu Bawag Kontobox und eBanking
Der VKI hatte die Bawag P.S.K. AG im Auftrag des Sozialministeriums wegen insgesamt sieben Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. Betroffen waren Klauseln zu diversen Spesen, zu Änderungen der Zugangsberechtigung und zu verschiedenen Vorbehalten der Bank, Leistungen und Geschäftsbedingungen stillschweigend zu ändern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bzw. bereits das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gaben dem VKI in allen inhaltlichen Punkten Recht.
