OLG Frankfurt: Werbeveranstalter muss € 8.000,-- Gewinn auszahlen
Gewinnversprechen anlässlich einer Werbeveranstaltung, "zu dessen Auszahlung offenbar von Anfang an keine Bereitschaft bestand”, muss eingelöst werden.
Gewinnversprechen anlässlich einer Werbeveranstaltung, "zu dessen Auszahlung offenbar von Anfang an keine Bereitschaft bestand”, muss eingelöst werden.
Staatsanwaltschaft und Gericht sind gefordert, Gläubigeransprüche sicherzustellen
Es hängt immer vom Einzelfall ab, wann die konkrete schadenersatzrechtliche Verjährungsfrist für die Rückzahlung von zu viel bezahlten Kreditzinsen beginnt.
Der BGH hat über Klage des vzbv (Bundesverbands der Verbraucherzentralen) gegen die Verwendung von Klauseln über Zahlungsmodalitäten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens entschieden.
Das Interesse einer Person, die bei der FMA - zur Durchsetzung allfälliger Schäden vor den Zivilgerichten - eine Auskunft beantragt, kann nicht (generell) weniger wiegen als das Interesse der Parteien der (verwaltungsstrafrechtlichen) Verfahren an der Geheimhaltung.
Das OLG Wien gab dem VKI in einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Verbandsverfahren gegen die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft nun Recht. Die Genossenschaft darf die inkriminierten Klauseln nicht verwenden und sich nicht darauf berufen.
Die Haftung von Fluggesellschaften für das Gepäck ist auf gut 1100 Euro begrenzt. Für nicht gesondert versichertes Gepäck ist dies die Gesamtobergrenze für alle Schäden, urteilte der EuGH.
Eine neue Broschüre des Konsumentenschutzministeriums - "Fliegen ohne Turbulenzen" - informiert Sie über ihre Rechte rund ums Fliegen.
Musterprozesse im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums sollen Vertragslage klären.
In einem aktuellen Urteil hat das BG Innsbruck im zweiten Rechtsgang festgestellt, dass die Tiroler Gaslieferantin TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin Innsbrucker Kommunalbetriebe AG einem Kunden bewusst jahrelang einen zu hohen Gaspreis verrechnet hat.
Griechische Gewerkschaftsverbände haben aufgrund der geplanten Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung zum Streik aufgerufen. Für Griechenland-Urlauber bedeutet das derzeit, dass sie mit Einschränkungen im öffentlichen Leben des Landes rechnen müssen. Vom Streik sind auch öffentliche Verkehrsmittel und Fähren betroffen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Verein "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt" beim Handelsgericht Wien eine umfangreiche einstweilige Verfügung erwirkt.
Dieser darf sich - bis zu einem endgültigen Urteil - nicht mehr als "Konsumentenschützer" oder "Konsumentenschutzorganisation" bezeichnen, wenn er gleichzeitig als Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister tätig ist und auch nicht zur Verwechslung mit dem VKI Anlass geben.
Das LG Klagenfurt hat heute über die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG das Konkursverfahren eröffnet. Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI beauftragt, Sachverhaltsdarstellungen der geschädigten Anleger zu sammeln und für diese einen Anschluss als Privatbeteiligte im anhängigen Ermittlungsverfahren vorzubereiten.
Der OGH hatte sich anlässlich einer Klage eines Arbeitnehmers einer Gesellschaft, mit der Frage der Durchgriffshaftung in einer Limited auf den Gesellschafter zu befassen.
Der OGH gab dem VKI in einem vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Verbandsverfahren gegen gesetzwidrige Heimvertragsklauseln nun Recht. Der beklagte Heimbetreiber, das Kuratorium Wiener Pensionistenhäuser (KWP, muss 17 beanstandete Klauseln unterlassen und darf sich gegenüber VerbraucherInnen auch nicht darauf berufen.
Eine Fluggesellschaft darf Reisende grundsätzlich nicht vom Rück- oder Weiterflug ausschließen, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Fluggast schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen.
Rund 2.000 Geschädigte schließen sich Strafverfahren an
Das OLG Graz als Berufungsgericht verurteilte die AvW Invest AG aus dem Titel des Schadenersatzes zur Zahlung von € 37.866,75,-; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Passagiere haben Anspruch auf Erstattung von Flugpreis oder anderweitige Beförderung; kein Anspruch auf zusätzliche Ausgleichsleistung. VKI wird Beschwerden ab Montag online sammeln!
Eine Klausel in einem Flugprämienprogramm, wonach bei Kündigung durch die Airline oder Beendigung des Prämienprogramms bis dahin erworbene und innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum einlösbare Bonuspunkte innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Kündigung verfallen sollen ist gröblich benachteiligend und daher unwirksam.
Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte einen Anlageberater zu Schadenersatz gegenüber der Konsumentin: Er hatte beim Beratungsgespräch nicht offengelegt, dass bzw. wieviel er an Provision für die Vermittlung des Anlageprodukts erhält.
Im September 2001 hatte die 79jährige Dame ihr Kapital als langfristige Rentenanlage investieren wollen und sich dabei an ihre Hausbank gewandt. Diese empfahl ihr, in das sog AVD-Rentenmodell zu investieren: Dabei handelt es sich um Portfolios bestehend aus gebrauchten, britischen Lebensversicherungen. Statt die erwartete monatliche Rente zu bekommen, verlor die Dame ca 30% ihres investierten Kapitals.
Das HG Wien als Berufungsgericht hat festgestellt, dass die Tarifbestimmungen einer Fluglinie gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und somit nichtig sind, wenn sie die Fluglinie berechtigen, im Fall einer Buchung von zwei oder mehreren Flügen auf einem Flugschein bei Nichtantreten eines Fluges alle nachfolgenden Flüge - ohne Rückerstattung des erhaltenen Entgelts - zu annullieren. Der Rückflug darf daher nicht allein deshalb annulliert werden, weil der Hinflug versäumt worden ist. Die Revision ist jedenfalls unzulässig.
LG Klagenfurt spricht Anleger einen Betrag von € 268.550,- zu. Aufgrund einer Informationsveranstaltung vor drei Jahren in Wien, an der der Kläger und rund 20 andere AUA-Piloten teilnahmen, bestand selbst nach den Aussagen des Vertriebsdirektors der AvW kein Zweifel an der Rücknahmeverpflichtung der Genussscheine durch AvW.
Mit Urteil des Landesgerichts St. Pölten wurde einem eBay-Nutzer für seinen entstandenen Schaden € 16.463,-- zugesprochen. Das Internet-Auktionshaus hatte trotz nachdrücklicher Warnungen gegen den Händler nichts unternommen, um potentielle Käufer vor einem Schaden zu bewahren.
Bei den in § 16 Abs 2 MRG angeführten Kriterien für Zu- und Abschläge vom Richtwertmietzins handelt es sich um eine taxative Aufzählung (zB Zuschlag für Stockwerkslage, Wohnumgebung usw).
Ein Reiseveranstalter ist schon vor der Buchung einer Reise verpflichtet, Kunden auf damit verbundene Gefahren hinzuweisen, wenn diese nicht allgemein bekannt sind und deren Kenntnis die Auswahlentscheidung eines Durchschnittsverbrauchers beeinflussen kann. Insbesondere hat er bei einer Reise in die Karibik gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass der Reisetermin in die Hurrikansaison fällt. Eine unterbliebene Aufklärung kann bei Verwirklichung der Gefahr einen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude begründen.
Eine verspätete polizeiliche Anzeige erlaubt der Kaskoversicherung nicht, die Versicherungsleistung beim miversicherten Lenker zurückzufordern.
Das Oberlandesgericht Wien beurteilt sechs Klauseln eines Vermögensberaters im Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung als gesetzwidrig.
Abweichungen vom geplanten Bewegungsablauf stellen einen Unfall im Sinn der Unfallversicherungsbedingungen dar.
Wenn ein Anleger sein Geld sicher veranlagen will, darf ihm keine Anleihe empfohlen werden, welche bei vorzeitiger Auflösung durch die Bank zu einem Kapitalverlust führen kann.
Ein Versicherungsmakler kann bei Auflösung einer Versicherung den Provisionsentgang nicht von seinem Kunden ersetzt verlangen.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG) steht die VKI Sammelklage wegen "systematischer Fehlberatung" gegen den AWD auf Schiene. Jetzt engagiert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auch im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank. Der VKI bietet den rund 2.500 TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion gegen den AWD an, ihre Interessen auch im Strafverfahren zu vertreten und auf eine Verbandsverantwortung der jeweiligen Unternehmen hinzuwirken - ohne Kosten und ohne Risiko. "Ohne die Fehlberatung des AWD hätten die Kunden keine Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft; daher gehen wir in erster Linie gegen den AWD vor", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, "aber die KundInnen sind - quasi als Aktionäre wider Willen - natürlich auch potenzielle Opfer jener Straftaten, zu denen die Staatsanwaltschaft Wien gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der seinerzeit eng verflochtenen Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank ermittelt."
OGH-Urteil gibt Studentin Recht - die überzogene Honorarforderung eines Rechtsanwaltes in Höhe von € 29.205.-- bestand nicht zu Recht.
Der VKI hat im Auftrag der AK Oberösterreich im Verbandsverfahren gegen die Bawag P.S.K. Bank Klauseln in Bürgschaftsverträgen inkriminiert. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI und betrachtete die Klauseln als gesetzwidrig.
Das Oberlandesgericht Graz beurteilt Klauseln mit weitgehenden Konvertierungsermächtigungen und Kostenüberwälzungsregeln als gesetzwidrig.
Gutachter sieht ähnliche Situation in Österreich
OLG Wien hat Rekurs des AWD gegen Zulassung der Sammelklage zurückgewiesen.
Die Stadtwerke Klagenfurt AG haben vor Jahreswechsel ihren Kunden neue AGB mitgeteilt. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - gesetzwidrige Klauseln in den neuen AGB abgemahnt. Die Stadtwerke haben rasch reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
VKI bringt AWD-Strategie der Geheimvergleiche zum Scheitern.
Überraschende Wendung im Fall des Glücksspielanbieters "Lottelo": Bundespolizeidirektion Wien übermittelt Sachverhaltsdarstellung "zur strafrechtlichen Beurteilung" an die Staatsanwaltschaft Wien.
AWD verliert weiteren Anleger-Prozess und wurde wegen falscher Anlageberatung zu 88.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Dessen Anlageempfehlung in Immobilien-Aktien hatten ein Ehepaar an den Rand des Ruins gebracht.
Der OGH hat nun in einem - von der Arbeiterkammer geführten - Verbandsprozess gegen die Raiffeisen Leasing GmbH die gröbliche Benachteiligung einer AGB-Klausel betreffend den Schadensfall eines Leasingobjektes verneint. Gleichzeitig hält das Höchstgericht fest, dass die für die Verbandsklage notwendige Wiederholungsgefahr dann nicht beseitigt ist, wenn der Verwender von AGB seiner nach Abmahnung abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln befügt.
Etliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzwidrig
Der OGH nimmt jüngst Stellung zum Rücktrittsrecht des Verbrauchers, wenn bei einem Aktienerwerb die Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz verletzt wurde.
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