Urteil: BGHS Wien: Wärmestofftier fehlerhaft im Sinn des PHG
Der Hersteller des Wärmestofftieres "Beddy Bear" haftet nach dem Produkthaftungsgesetz für die Verbrennungen eines Babys. Trotz Einhaltung der Gebrauchsanweisung kam es nach der Entnahme aus der Mikrowelle zu einer zu starken weiteren Erwärmung.