Urteil: Zahlscheingebühren auch zwischen Unternehmern unzulässig
Die Verrechnung von Zahlscheinentgelten verstößt auch im Verhältnis zwischen Unternehmern gegen § 27 Abs 6 ZaDiG. Eine Hausverwaltung unterliegt bei Mietzinsvorschreibungen den Vorgaben des ZaDiG. Mietrechtliche Sonderbestimmungen beschränken die Vorgaben des ZaDiG hinsichtlich der Erhebung von Zahlscheinentgelten nicht.
