Urteil: Einseitige Entgelterhöhungen der Banken unzulässig. OLG Wien nimmt zur "Index -Klausel" Stellung
Der VKI hatte im Auftrag des BMASK gegen die Bawag PSK Bank Verbandsklage eingebracht und nun in zweiter Instanz obsiegt: Die - seit dem Inkrafttreten des ZahlungsdiensteG (im November 2009) - strittige "Verbraucherpreisindex-Klausel" ist gesetzwidrig. Entgelterhöungen können nicht mehr auf diese Klausel gestützt einseitig erhöht werden, sondern sind mit dem Kunden zu vereinbaren. Damit liegen nun bereits zwei Urteile vor, die die Rechtsansicht des VKI bestätigen. Auch gegen die Bank Austria hatte der VKI die betreffende Klausel eingeklagt.