Niedrigstzinssatz in Kreditwerbung ist nicht repräsentativ
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen der Kreditwerbung auf ihrer Homepage.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen der Kreditwerbung auf ihrer Homepage.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Konkret ging es um die Bedingungen der BAWAG Kontobox.
Der EuGH nimmt die Betreiber von Websites mit in die Verantwortung soweit es um die Erhebung und Übermittlung der Informationen an Facebook geht. Für die anschließende Verarbeitung ist Facebook jedoch alleine zuständig. Die Entscheidung zur Datenschutz-Richtlinie (Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung) hat auch Auswirkungen auf ähnliche Plugins. Websites, die Facebook "Like"-Buttons einbinden, müssen dafür bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.
Liegt einer Heimentgelt-Erhöhung eine gesetzwidrige, weil zB zu unbestimmte, Preisänderungsklausel zugrunde, ist die Erhöhung unwirksam und der Differenzbetrag vom Heimträger zurückgefordert werden. Der VKI führte hierzu ein Verfahren im Auftrag des Sozialministeriums.
Der VKI unterstützte - im Auftrag des Sozialministeriums - zwei Reisende, die aufgrund von Flugangst besonderen Wert auf die ausführende Fluglinie legen, bei deren Reise aber kurzfristig die Fluglinie geändert wurde. Die Klage des VKI wurde aber abgewiesen; diese Vertragsänderung ist den Verbrauchern zumutbar.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach nun - in Folge einer EuGH-Entscheidung - dem Käufer eines Matratze bei einem Online-Händler das Rücktrittsrecht zu. Die österreichische Regelung geht ebenso wie die deutsche auf EU-Recht (Verbraucherrechte-Richtlinie) zurück. Der BGH führte nun aus: Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas", nach der die Energiepreise ohne Steuern und Abgaben ausgewiesen werden. Die Klausel ist unzulässig. Dies wurde nun auch vom OGH bestätigt.
Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnet eine Gebühr ab EUR 125, wenn Fluggäste zB nur den Hinflug in Anspruch nehmen, aber nicht den Rückflug. Außerdem müssen Kunden EUR 275 für die Herausgabe ihres Gepäcks bezahlen, wenn sie ihren Flug vorzeitig am Flughafen von Amsterdam oder Paris abbrechen. Dagegen ging der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun in zweiter Instanz bestätigt, dass diese Gebühren unzulässig sind.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Porsche Austria GmbH & Co OG und die Porsche Bank AG wegen einer Leasingwerbung und bekam in allen Punkten Recht.
EuGH: Pauschalreisende können ihre Ansprüche auf Erstattung bei einem annullierten Flug nur beim Reiseveranstalter stellen, nicht aber bei der Fluggesellschaft.
EuGH: Online-Händler wie Amazon sind nach der Verbraucherrechte-RL nicht verpflichtet, ihren Kunden immer eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen.
Grundlage für die Prüfung, ob ein gedeckter Versicherungsfall vorliegt, ist der geltend gemachte Anspruch ausgehend von dem vom Geschädigten behaupteten Sachverhalt.
Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Neubau Projekt Management GmbH wegen insgesamt 48 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das HG Wien erklärte alle 48 Klauseln für unzulässig. Im anschließenden Berufungsverfahren ging es allein um das Veröffentlichungsbegehren und nicht mehr inhaltlich um die Klauseln.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Im Berufungsverfahren wurde neben der Klausel über die Flughafen-Checkin-Gebühr und die Rechtswahlklausel auch die Klausel über die Gerichtsstandvereinbarung für unzulässig erklärt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO BV wegen diverser Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. 44 der vom VKI eingeklagten Klauseln wurden nun vom Handelsgericht (HG) Wien für unzulässig erklärt.
Kommt es zu einer Flugverspätung, weil Treibstoff, der von einer anderen Fluglinie stammt, auf der Rollbahn eines Flughafens ist und diese daher gesperrt ist, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, sodass das Flugunternehmen nicht zur Zahlung einer Ausgleichleistung verpflichtet ist.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums BMW wegen einer Leasingwerbung. BMW hat in der facebook-Werbung keinerlei Informationen über den Leasingzinssatz geben. Auf der Startseite der Homepage wurde das Leasing groß mit der Leasingrate beworben. Die nach dem Gesetz zu erteilenden Informationen waren auf der Startseite nicht ohne weiteres Klicken zu finden. Das Landesgericht Salzburg bestätigt hier, dass BMW gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Leasingwerbung verstößt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo Vorarlberg Bank AG wegen mehrerer Klauseln in einem Kreditvertrag geklagt. Die Hypo Vorarlberg hatte in einem Kreditvertrag eine Zinsuntergrenze und eine Zinsobergrenze vorgesehen. Letztere lag bei 16% p.a. Dies ist unangemessen hoch, führt der Oberste Gerichtshof (OGH) nun aus. Für Kundinnen und Kunden kann aus dem Urteil ein Rückforderungsanspruch resultieren. Der VKI stellt für Betroffene einen Musterbrief für die Zurückforderung der zu viel verrechneten Zinsen zur Verfügung.
In einer Klage Max Schrems gegen die Facebook Ireland Limited hat nun der OGH ausgesprochen, dass die ordentlichen Gerichte auch bei Schadenersatzansprüchen aus Datenschutzverletzungen zuständig sind.
Im Auftrag des BMASGK klagte der VKI die spanische Online-Reiseagentur Travelgenio SL ua wegen Irreführung über den Umfang des von ihr angebotenen "FLEXIBLEN Tickets". Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auch Expeditionsreisen (zB auf den Mount Everest) können Pauschalreisen sein, wenn sie die Voraussetzungen hierfür (Kombination von zumindest zwei Dienstleistungen [Beförderung, Unterbringung, bestimmte andere touristische Dienstleistung] zu einem Gesamtpreis) erfüllen.
Im Mietvertrag der zweiten Wohnung war vorgesehen, dass es einen Kündigungsgrund darstellt, wenn der Mieter nicht binnen sechs Monaten bestehende Mietrechte an einer anderen Wohnung aufgibt. Der Mieter gab das Mietrecht an der ersten Wohnung nicht auf. Der Vermieter der zweiten Wohnung kündigte daher. Die Kündigung ist rechtswirksam.
Verbandsklage auf Unterlassung der Empfehlung von Klauseln in einem Vertragsformblatt für Wohnungsmietverträge, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen.
Mit Beschluss vom 6.Juni 2019 wurde über die Amabrush GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der VKI bietet dazu Informationen.
OLG Wien bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in den Sammelklagen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Nun gab nach dem Erstgericht auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) dem VKI recht und beurteilte unter Verweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt.
Der Ort, an dem eine mangelhafte Ware verbessert oder ausgetauscht werden muss, ist nach dem EuGH von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Die genaue Regelung obliegt den Mitgliedstaaten.
Oberlandesgericht Linz bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte.
Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn.
Telefonate und SMS von Österreich in ein anderes Land der EU werden ab 15.5.2019 für Verbraucher günstiger. Denn dann kostet ein Telefonat vom Heimatland ins EU-Ausland maximal 22,8 Cent pro Minute und für ein SMS von Österreich in ein anderes Land der EU dürfen maximal 7,2 Cent verrechnet werden.
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank:
War eine Zweigniederlassung an einem Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Vertragspartner nicht beteiligt, kann nicht die besondere internationale Zuständigkeit am Gerichtsort der Zweigniederlassung begründet werden.
Mitversicherung von volljährigen Kindern ist nach den gegenständlichen Versicherungsbedingungen unter drei Bedingungen vorgesehen, die alle drei vorliegen müssen: Das Kind darf nicht älter als 25 Jahre alt sein, es darf keinen eigenen Haushalt führen, und es darf über kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen. Verdient das Kind 860 EUR p.M. als Lehrlingsentschädigung, verfügt es bereits über eigenes regelmäßiges Einkommen.
Dringt der Täter mit einem heimlich aus der Manteltasche gestohlenen Schlüssel in die Wohnung ein und entwendet dort Wertgegenstände, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl und keinen Einbruchdiebstahl.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Bahn AG wegen einer unzulässigen Klausel in den AGB. In den AGB der Deutschen Bahn findet sich eine Klausel, welche als Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug einen Wohnsitz in Deutschland fordert. Diese Klausel verstößt jedoch nach Ansicht des VKI gegen Art 9 Abs 2 SEPA-VO, wonach ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, nicht vorgibt, in welchem Mitgliedstaat ein Zahlungskonto zu führen sei, sofern dieses gem Art 3 SEPA-VO erreichbar ist.
Das LG Eisenstadt bestätigt als zweitinstanzliches Gericht die Ansicht des VKI, dass bei Wegfall einer missbräuchlichen Klausel, der Unternehmer nicht den Anspruch auf eine andere Rechtsgrundlage stützen kann. Vielmehr soll nach der Rechtsprechung des EuGH die Klausel schlicht unangewendet bleiben. Diese Konsequenz soll eine Abschreckungswirkung haben, sodass Unternehmer nicht missbräuchliche Klauseln verwenden.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Vario-Bau Fertighaus GmbH (Vario). Verfahrensgegenstand sind vier Klauseln in den Allgemeinen Vertragsbedingungen beim Erwerb eines Fertigteilhauses.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH. Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinverfall nach 3 Jahren. Aus Sicht des VKI benachteiligt diese Verkürzung die Kundinnen und Kunden gröblich. Auch in zweiter Instanz wurde dem VKI Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Handelsgericht Wien bejaht die Nachhaftung des Rechtsschutzversicherers aus einem vor 11 Jahren stornierten Rechtsschutzvertrag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Rechtsschutzversicherung sind mehrere Klauseln aus den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2005 bzw ARB 2015) für unzulässig beurteilt worden.
Das Einlangen der Erklärungen im "Spam-Ordner" des Empfängers an der von diesem angegebenen E-Mail-Adresse ist ein wirksamer Zugang.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) erklärte 24 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.
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