Haftungsfreizeichnung in Bank-Bedingungen gesetzwidrig
Der VKI klagte im Auftrag des BMASK auf Unterlassung einer haftungsbeschränkenden Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Direktanlage.at hatte - nachdem der VKI die entsprechende Klausel abgemahnt hatte - nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben. Nun bekam der VKI vom Landesgericht Salzburg Recht: Die Klausel ist gesetzwidrig.
