Gesetzwidrige Fiat-Werbung
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums sowohl die FCA Austria GmbH als auch die FCA Leasing GmbH wegen einer TV-Werbung als auch wegen der Gestaltung der Homepage.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums sowohl die FCA Austria GmbH als auch die FCA Leasing GmbH wegen einer TV-Werbung als auch wegen der Gestaltung der Homepage.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die ÖRAG Österreichische Realitäten AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. ÖRAG hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Das LG Salzburg hat entschieden: Die innocent Alps GmbH darf von ihr vertriebene Säfte nicht mit der Bezeichnung "Tropical Juice" bzw "Tropische Früchte" versehen und/oder mit Abbildungen tropischer Früchte bewerben, wenn der Großteil des Safts nicht aus tropischen Früchten besteht.
Vermarktet ein Telekommunikationsanbieter SIM-Karten, auf denen bestimmte Dienste - wie Internetzugangs- und Mailbox-Dienste - vorinstalliert und aktiviert sind, ohne dass der Verbraucher zuvor angemessen darüber aufgeklärt wurde, dass diese Dienste vorinstalliert und aktiviert sind oder welche Kosten hierfür anfallen, stellt dies eine unlautere Geschäftspraktik dar.
Der EuGH hat entschieden, dass Fluggästen, die wegen einer Annullierung die Erstattung ihres Flugscheins verlangen, auch ein bei der Buchung verrechnetes Vermittlungsentgelt zurückgezahlt werden muss, wenn die Airline von der Provision wusste.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat vor Kurzem die Ermittlungen gegen VW-Mitarbeiter ausgeweitet. Der VKI meldet aktuell außerdem weitere 2000 Betroffene im Strafverfahren als Privatbeteiligte an.
Ein Verbraucher hatte via Telefon einer Betrügerin, die sich als Angestellte seiner Bank ausgab, den Bank-Code, den er in einer SMS übermittelt bekam, genannt. So wurde eine Überweisung auf ein Konto der Betrüger getätigt. Für den OGH hat der Kunde hier grob fahrlässig gehandelt.
Die Regierungsvorlage sieht folgende konsumentenrechtlich relevanten Änderungen vor:
VW-Händler zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt
Im Anlassfall erhöhte Hutchison Drei bei manchen Tarifen das jährliche Entgelt um fast 39%. Dem VKI war dies zu viel und er klagte. Für den OGH war dies aber ok; die Telekommunikationsanbieter haben ein gesetzliches einseitiges Änderungsrecht. Das Konsumentenschutzgesetz bietet laut OGH keine Grenze.
Verbraucher haben bei Käufen an Messeständen unter Umständen ein Rücktrittsrecht. Dabei kommt es insbesondere auf das Erscheinungsbild des Messestandes an.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen das Kreditkartenunternehmen Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem HG Wien und dem OLG Wien erklärte nun auch der OGH zahlreiche Klauseln für rechtswidrig.
Wieder hatten sich die Gerichte mit einer Klage im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen manipulierter Motorsteuerungssoftware zu befassen. Der OGH bestätigt nunmehr, dass es für die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung auf das Bestehen des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt der Zulassung ankommt.
Vermehrt zu Verzögerungen und Flugannullierungen kommt es derzeit beim irischen Billigflieger Ryanair wegen Streiks des Bordpersonals. Medienberichten zufolge möchte die Airline ihre Fluggäste nicht entschädigen. Welche Rechte haben Betroffene wirklich?
Ausgleichspflichtig wegen Flugverspätungen wird das "ausführende Luftfahrtunternehmen". Vermietet ein Luftfahrtunternehmen einem anderen Luftfahrtunternehmen ein Flugzeug samt Besatzung, trägt der Vermieter aber nicht die operationelle Verantwortung für den Flug, so ist er nicht "ausführendes Luftfahrtunternehmen", auch wenn er in der Buchungsbestätigung als solches genannt wurde.
Der VKI hatte die ING-DiBa AG im Auftrag des Sozialministeriums wegen insgesamt vierzehn Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. Betroffen waren Klauseln zu Mitteilungen in der Postbox, zum Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen und zur Möglichkeit der Bank, Entgelte und Zinsen anzupassen.
Der VKI hatte die Bawag P.S.K. AG im Auftrag des Sozialministeriums wegen insgesamt sieben Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. Betroffen waren Klauseln zu diversen Spesen, zu Änderungen der Zugangsberechtigung und zu verschiedenen Vorbehalten der Bank, Leistungen und Geschäftsbedingungen stillschweigend zu ändern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bzw. bereits das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gaben dem VKI in allen inhaltlichen Punkten Recht.
Kein Rückforderungsanspruch der Rechtsschutzversicherung nach Prozessverlust
Über die Xantho-Group GmbH wurde am 11.07.2018 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Der VKI obsiegt auch in letzter Instanz gegen die Mediengruppe "Österreich" GmbH: Das unaufgeforderte Zusenden von nie bestellten Magazinen, die nach einem Gratismonat kostenpflichtig werden - außer die KonsumentInnen bestellten diese ab - ist eine aggressive Geschäftspraktik, bestätigt nun der OGH.
Die private Unfallversicherung "s Running-Unfall-Schutz" vermittelte laut VKI den Eindruck, generell für Läufe zu gelten. Tatsächlich umfasst sie nur Laufveranstaltungen, nicht etwa das Training. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums wegen Irreführung. Die Sparkassen Versicherung AG und die Erste Bank verpflichteten sich nun gegenüber dem VKI, einen solchen unrichtigen Eindruck zu unterlassen.
Eine Online-Plattform für Gutscheine für Leistungen (Übernachtungen) anderer Unternehmer sah eine einjährige Gültigkeitsdauer dieser Gutscheine vor. Dies ist gröblich benachteiligend.
Das Parlament hat am 4.7.2018 massive Verschlechterungen für jene Konsumenten beschlossen, die im Fall einer fehlerhaften Rücktrittsbelehrung von ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen. Nach einer kurzen Übergangsfrist sollen diese Regelungen ab 1.1.2019 gelten.
Der OGH nimmt in gegenständlicher Entscheidung erstmals seit Abschaffung des Pflegeregresses Stellung zur Frage, ob auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten gegriffen werden darf. Das Verbot des Pflegeregresses erfasst auch vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte, entschied nun der OGH.
Am 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft. Die Rahmenbedingungen für Pauschalreisen werden neu geregelt und dabei auch zeitgemäße Entwicklungen berücksichtigt, wie der Umstand, dass Buchungen vielfach online unter Zuhilfenahme von Vermittlungsplattformen geschlossen werden.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Ein Kontoinhaber beantragte eine Auskunft hinsichtlich gewisser Kontoauszüge der letzten fünf Jahre, da er selbst nur ein Jahr zurückliegende Auszüge einsehen konnte. Dabei stützte er sich auf sein datenschutzrechtliches Recht auf Auskunft, verlangte erstmalig und auch sehr spezifische Daten der Bank. Diese verrechnete ihm ein Entgelt von 30 Euro. Die Datenschutzbehörde (DSB) hielt fest, dass die Beantragung der Auskunft hinsichtlich dieser Kontoauszüge nicht exzessiv oder schikanös ist und kostenlos zu erfolgen hat.
In einem Vorabentscheidungsersuchen im Verfahren Bundesarbeiterkammer gegen ING-Diba hat heute der Generalanwalt seine Einschätzung ("Schlussantrag") zur Frage abgegeben, ob Online-Sparkonten der Zahlungsdienste-RL und damit in Folge dem ZaDiG unterliegen. Er hat dies verneint.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DC Bank AG, wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, welche alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer unzulässigen Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas". Das Urteil des HG Wien gibt dem VKI Recht und erklärte die Klausel als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich - die "CVS Fitness GmbH" als Betreiberin der EMS Station wegen deren unzulässigen Vertragsbedingungen abgemahnt. Die CVS Fitness GmbH hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab dem VKI recht und beurteilte unter Verweis auf die Rechtsprechung des OGH eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt.
Die Fluggastrechte-VO gilt auch für eine Fluggastbeförderung, die aufgrund einer einzigen Buchung erfolgt und zwischen dem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats und der Ankunft auf einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats eine planmäßige Zwischenlandung außerhalb der Union mit einem Wechsel des Fluggeräts umfasst.
Das LG Eisenstadt sah eine berechtigte Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Irrtums und sprach den Klägern den Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Manipulierte Fahrzeuge besäßen nicht die beim Kauf gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften, wenn die angegebene Werte für den NOx Ausstoß im Realbetrieb um das 5-fache überschritten werden. Auch nach dem Software Update werden Grenzwerte um 77% überschritten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) zur Gänze Recht. Das OLG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die PSD II (Payment Services Directive) (RL (EU) 2015/2366) war bis zum 13.1.2018 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch kommt es in einigen österreichischen Gesetzen zu Änderungen.
Das "alte" ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz 2009) wird aufgehoben und durch das Zahlungsdienstegesetz 2018 ersetzt. Das ZaDiG 2018 tritt am 01.06.2018 in Kraft.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Easybank AG wegen unzulässiger Klauseln in den Bedingungen für Basiskonten. Das Urteil des OLG Wien gibt dem VKI überwiegend Recht und erklärte zahlreiche Klauseln als unzulässig.
Ab dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU unmittelbar und somit auch in Österreich. Die entsprechenden Regelungen hat Österreich im Datenschutzgesetz 2018 (DSG) zusätzlich innerstaatlich verankert. Die DSGVO ändert das europäische Datenschutzregime maßgeblich. Hier ein Überblick.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die RLB Steiermark wegen unzulässiger Klauseln in den AGB.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die kitzVenture GmbH, zum einen wegen irreführender Werbung und zum anderen wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bereits nach der ersten Instanz (LG Innsbruck 69 Cg 20/17s) wurde der Klage rechtskräftig wegen der irreführenden Werbung und bzgl vier Klauseln stattgegeben. Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Innsbruck waren nur noch einige Klauseln in den AGB, die speziell das Nachrangdarlehen zum Inhalt haben. Während die 1.Instanz diesbezüglich das Klagebegehren abwies, gab das OLG Innsbruck diesem statt.
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