Urteil gegen T-Mobile zur Internetgeschwindigkeit
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile). Vom VKI beanstandet wurden acht Klauseln des Vertragsformblattes. T-Mobile gab in einer Klausel sehr niedrige Werte als geschätzte maximale Download-und Upload-Geschwindigkeiten an und schloss damit faktisch Gewährleistungsansprüche so gut wie aus. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte jetzt (fast) alle acht eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
