Unzulässige Klauseln von FlixMobility GmbH
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die FlixMobility GmbH wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun alle 30 eingeklagten Klauseln für unzulässig.