EuGH: Ausgleichsleistungen auch bei "wildem Streik"
Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn sich zahlreiche MitarbeiterInnen infolge der Ankündigung einer Unternehmensumstrukturierung krank melden. Ein "wilder Streik", der nicht von der Belegschaftsvertretung ausgerufen wurde, befreit das Unternehmen nicht von seiner Entschädigungspflicht.
