BGH: Airline haftet für Sturz auf Fluggastbrücke
Airline haftet für Unfälle, die sich auf der Fluggastbrücke ereignen.
Airline haftet für Unfälle, die sich auf der Fluggastbrücke ereignen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.
Klärt der Arzt den Patienten nicht über den Verdacht einer Krebserkrankung auf, gilt als "Eintritt des Schadensereignisses" das Nichtreagieren des Arztes und nicht erst die (spätere) Kenntnisnahme der Krebsdiagnose durch den Versicherungsnehmer.
Am 01.12.2017 treten die neuen Bestimmungen der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (kurz: KEM-V 2009) in Kraft, die vorschreiben, dass Sprach- und Nachrichtendienste im Bereich für private Netze (05) und standortunabhängige Rufnummern (0720) tariflich und abrechnungstechnisch gleich behandelt werden müssen wie Dienste zu geografischen oder mobilen Rufnummern.
Der neue gemeinnützige Verein "noyb - Europäisches Zentrum für Digitale Rechte" will Tech-Giganten zu Respekt für Grundrechte zwingen.
Auf der Ferieninsel Bali dürfte ein größerer Ausbruch des Vulkans Gunung Agung unmittelbar bevorstehen. Medienberichten zufolge wurde die bereits im September errichtete Sicherheitszone ausgeweitet und eine Massenevakuierung angeordnet. Es gibt Einschränkungen des Flugverkehrs.
LG Wels als Berufungsgericht sah berechtigte Wandlung des Kaufvertrages und sprach Kläger Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Eine Verbesserung durch VW (Software Update) sei aufgrund der vorsätzlichen Täuschung für den Kläger unzumutbar.
Eine Garantieerklärung würde Sicherheit bei negativen Folgen durch Software-Update schaffen.
HG Wien beurteilt die Wandlung des Kaufvertrags als zulässig und spricht Kläger Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Verbesserung durch VW (Software-Update) sei für den Kläger unzumutbar.
Ab dem Vignettenjahr 2018 bietet die ASFINAG zusätzlich zur Klebevignette auch die Digitale Vignette an. Die Digitale Vignette ist erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Online-Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.
Gesetzesänderung führt zu finanzieller Entlastung von WohnungsmieterInnen
Maximilian Schrems, ein österreichischer Datenschutzaktivist, hat vor einem österreichischen Gericht Klage gegen die Facebook Ireland Limited erhoben. Er macht geltend, dass Facebook seine Rechte auf Achtung der Privatsphäre und auf Datenschutz verletzt habe sowie die entsprechenden Rechte anderer Facebook-Nutzer, die ihm ihre Rechte abgetreten haben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) legte die Sache dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor.
Interne VKI-Umfrage zeigt Nachteile beim Verbrauch und Leistungseinbrüche beim Motor.
Das OLG bestätigte, dass die Wiederholungsgefahr bei dem Angebot eines Unterlassungsvergleiches mit Ersatzklauseln nach Klagseinbringung weiterhin aufrecht bleibt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.
Über die Haas Elektro GmbH wurde am 25.10.2017 das Sanierungsverfahren eröffnet.
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die BKS
Tausende Betroffene erhalten einen Millionenbetrag
Ende 2017 droht Verjährung von vertraglichen Ansprüchen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die BAWAG/ P.S.K wegen unzulässigen Klauseln in den E-Banking-Bedingungen.
Kondenswasser, das aus einer Wasserwärmepumpanlage austritt, ist Leitungswasser, sodass grundsätzlich Deckungspflicht der Leitungswasserschadenversicherung besteht.
Verbandsverfahren der BAK gegen ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit Klauseln in den AGB bzw Vertragsformblättern bei Wertpapieraufträgen und Wertpapierdepots.
Anlässlich eines tatsächlichen Falles eines Gesellschafterausschlusses hier zusammengefasst die wichtigsten Informationen für die ausgeschlossenen Aktionäre zur der ihnen zuerkannten Barabfindung.
Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien stellt klar, AGB 2014 wurden - mangels Einsichtsmöglichkeit - nicht Vertragsinhalt. Die Klägerin kann ihre getätigten Investitionen zurückfordern.
Der Reiseveranstalter THV-Reisen GmbH kam dieser Vorgabe in seinen AGB nicht nach und hat sich nun nach entsprechender Aufforderung durch den VKI dazu verpflichtet, seine unter anderem aus diesem Grund unzulässigen AGB nicht mehr zu verwenden.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH.
Bereits in mehreren Verfahren hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass Banken bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen. Manche Banken kündigten daraufhin an, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Raiffeisen hingegen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Nun liegt auch dieses Urteil des OGH vor - und es deckt sich mit den bisherigen zu dieser Causa.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.
Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.
Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen und das Landesgericht Wiener Neustadt wies daher die Besitzstörungsklage ab.
Der Schutz der Haushaltsversicherung gilt nach den hier vereinbarten Vertragsbedingungen auch für neue Wohnung nach Umzug.
Der Ausschluss der Deckungspflicht bei einer Verschlimmerung einer bereits vor dem Unfall bestandenen Bandscheibenerkrankung ist weder überraschend noch gröblich benachteiligend.
Die Bank muss dem Gerichtskommissär über ein auf den Erblasser als Kunden identifiziertes Großbetragssparbuch Auskunft zu erteilen, auch wenn die Sparurkunde unauffindbar ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt klar, dass sich die Höhe von Ausgleichszahlungen nach der Distanz zwischen dem ursprünglichen Abflugsort und dem Endziel bemisst; es ist also nicht auf die tatsächlich zurückgelegten Flugstrecken bei einer Umsteigeverbindung abzustellen.
Der Zwang, ein unverlangtes Testabo abbestellen zu müssen, stellt eine aggressive Geschäftspraktik im Sinne des UWG dar.
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln in Wohnungsmiet- bzw. -Kaufverträgen geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun das Urteil des Berufungsgerichts und erklärte 3 der 5 strittigen Vertragsbestimmungen für unzulässig, da sie intransparent sind.
Die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG hat am 15.08.2017 Insolvenzantrag gestellt. Medienberichten zufolge gewährt die deutsche Bundesregierung der Fluggesellschaft einen Überbrückungskredit; nach Angaben der Airline könne der Flugbetrieb daher ungestört fortgesetzt werden
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt. In diesem Zusammenhang wurden dem Obersten Gerichtshof (OGH) 10 Klauseln zur Entscheidung vorgelegt; die Hälfte hat der OGH nun für rechtswidrig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt, weil sie für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets, zu kommen, Gebühren verrechnet. Laut Urteil des Handelsgerichts Wien sind alle eingeklagten Klausel gesetzwidrig.
Selbst der OGH sagt nun ausdrücklich, dass die Rechtsprechung, wonach es unzulässig ist, dass die Bank die Marge als Untergrenze festlegt, nunmehr als gefestigt anzusehen ist. Auch die Argumentation der Bank bzgl der wirtschaftlichen Folgen bietet keinen Anlass von dieser ständigen Judikatur abzuweichen.
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