Starbucks wegen Mogelpackung verurteilt
Der VKI klagte Starbucks auf Unterlassung des Vertriebs irreführender Teeverpackungen und bekam vor dem HG Wien Recht.
Der VKI klagte Starbucks auf Unterlassung des Vertriebs irreführender Teeverpackungen und bekam vor dem HG Wien Recht.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ab 25.5.2018 in der EU anwendbar. In Österreich muss daher das Datenschutzgesetz angepasst werden. Am 20.4.2018 wurde dazu ein Abänderungsantrag der ursprünglichen Fassung ins Parlament eingebracht und angenommen.
Deutlich höhere Quote im Sanierungsverfahren bei CORDIAL
Geschädigte CORDIAL-Anleger erhalten höheren Ersatz ihrer Verluste.
Weiteres Teilurteil der Bundesarbeiterkammer gegen die card complete Service Bank AG.
Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn sich zahlreiche MitarbeiterInnen infolge der Ankündigung einer Unternehmensumstrukturierung krank melden. Ein "wilder Streik", der nicht von der Belegschaftsvertretung ausgerufen wurde, befreit das Unternehmen nicht von seiner Entschädigungspflicht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Milestone Österreich GmbH" wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. Milestone hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Jollydays GmbH. Insgesamt wurden 8 Klauseln eingeklagt, alle 8 wurden nun vom OLG Wien rechtskräftig als unzulässig beurteilt. Zentraler Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinsverfall nach 3 Jahren.
In einem Verbandsverfahren mit Klauselprüfung wurden die Argumente zur Unzulässigkeit der zugrundeliegenden Klausel verworfen.
Der Reformvorschlag, den die EU-Kommission heute präsentieren will, enthält deutliche Verbesserungen zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher. "Die Kommission hat einen beachtlichen Wurf vorgelegt, der die Konsequenzen aus dem VW-Skandal zieht und den Zugang zum Recht für Verbraucher klar verbessert", resümiert Dr. Petra Leupold, Leiterin der VKI Akademie. Dem sogenannten New Deal for Consumers war eine umfangreiche Analyse des geltenden Verbraucherrechts vorausgegangen. Resultat: Bei der Rechtsdurchsetzung besteht akuter Handlungsbedarf, da in den meisten Mitgliedstaaten bei Massenschäden entweder keine oder keine wirksamen Instrumente zur Verfügung stehen. Diese Analyse deckt sich mit den Erfahrungen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Bei einer Wohnungssanierung wurden auf der Baustelle noch Zusatzaufträge erteilt. Laut OGH bilden im konkreten Fall diese Zusatzaufträge einen einheitlichen Vertrag mit dem Hauptvertrag, weswegen kein Rücktrittsrecht nach FAGG von diesen Zusatzaufträgen besteht.
Auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gab nun dem VKI Recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die uneingeschränkt einseitige Entgeltänderungen ermöglicht. Eine einseitige Entgelterhöhung ist nur unter den Voraussetzungen der Konsumentenschutzbestimmungen und zulässig.
Eine Verletzung durch eine "3-Mann-Wasserbombenschleuder" auf einen Festivalgelände ist keine Gefahr des täglichen Lebens und daher nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut ging ua um sogenannte Zustimmungsfiktionsklauseln, bei denen die Zustimmung des Kunden angenommen wird, wenn er nicht binnen einer gewissen Frist widerspricht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Heimat Österreich gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H." wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. Heimat Österreich hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Ein Überblick, welche Ansprüche Betroffene geltend machen können.
Der VKI obsiegt auch in 2. Instanz gegen Mediengruppe "Österreich": Der Zwang, ein unver-langtes Testabo abbestellen zu müssen, stellt eine aggressive Geschäftspraktik im Sinne des UWG dar, bestätigt nun das Berufungsgericht.
Der VKI unterstützte im Auftrag es Sozialministeriums die Käufer eines Kachelofens bei ihrer Irrtumsanfechtung, weil sie nicht ordnungsgemäß über die Art des Ofens aufgeklärt wurden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. klagte Amazon EU S.A.R.L im Zusammenhang mit dem sog Dash Button. Der Klage wurde in erster Instanz stattgegeben.
Nach der EuGH-Vorabentscheidung (C-498/16) erging nun auch das entsprechende OGH-Urteil in der Rechtssache Max Schrems gegen Facebook.
Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung können bei einheitlicher Flugbuchung auch bei Umsteigeverbindungen am Endziel der Beförderung geltend gemacht werden.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums einen gewährleistungsrechtlichen Prozess für eine Verbraucherin, die ein "Outdoor-Handy" bei der Saturn Klagenfurt Electro Handelsgesellschaft erwarb, welches bei einem Sturz aus weniger als 1,2 Metern Höhe kaputt wurde. Das Gericht gab dem VKI Recht; die Konsumentin bekam ihren Kaufpreis zurück.
Sturz bei Glatteis beim hinteren Ausgang des Hauses. Wer haftet dem Mieter? Der OGH hat die Haftung des vom Vermieter beauftragen Winterdienstes verneint.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank abgemahnt. Es ging konkret um Kredite, bei denen zwar eine Kreditzinsobergrenze einvernehmlich vereinbart war, aber die Bank eine Zinsuntergrenze in Höhe der Marge, einseitig, dh ohne Vereinbarung mit den Kreditnehmern eingezogen wird.
Die Vorgehensweise von Lyoness, den persönlichen Bereich im Web-Portal der Klägerin zu sperren bis die AGB 2014 akzeptiert wurden, befindet das Gericht als per se sittenwidrig.
Der OGH beurteilte das Abschleppen eines fremden Pkw auf einem Privatparkplatz im konkreten Fall als unerlaubte Selbsthilfe.
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagte die Facebook Ireland Ltd. va wegen Verstößen gegen Verbraucherrecht und Datenschutzrecht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums sowohl die FCA Austria GmbH als auch die FCA Leasing GmbH wegen einer TV-Werbung als auch wegen der Gestaltung der Homepage.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um die Frage, ob und welche Informationen über die Ware ein Onlinehänder im "Warenkorb" zu geben hat.
Der OGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Käufer eines geplanterweise kreditfinanzierten Pkws ein Rücktrittsrecht nach dem VKrG zusteht, wenn der Kreditvertrag gar nicht zustande kam.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die DocLX Travel Events GmbH wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken. Das HG Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen Unzulässigkeit einer Dauerrabattklausel.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die BKS Bank AG wegen der Zinsgleitklausel in deren Kreditverträgen. Der OGH folgte der Ansicht des VKI und beurteilte die Klausel aus mehreren Gründen für intransparent und daher unzulässig.
VW hat bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert. Mangels Warnhinweis bei Vertragsabschluss verstößt der Verkauf gegen die gute Sitte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien erklärte - wie bereits das HG Wien - die sieben eingeklagten Klauseln allesamt für gesetzwidrig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Zalando AG (Sitz in Deutschland) wegen derer AGB bzw Datenschutzerklärung (aus 2012). Der OGH hat nun 7 Klauseln für unzulässig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den deutschen Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Bestimmungen in den AGB geklagt. Während das Berufungsgericht der Klage des VKI noch zur Gänze stattgab, änderte der OGH die Entscheidung (in teilweiser Wiederherstellung des Ersturteils) dahingehend ab, dass es sich bei den ersten beiden beanstandeten Textpassagen nicht um AGB im eigentlichen Sinn handle, sondern vielmehr um bloße "Hinweise" ohne Rechtsfolgewillen, die nicht der Klauselkontrolle des VKI unterliegen.
Anleihegläubiger sollen sich bis 10.3.2018 mit dem jeweiligen Kurator in Verbindung setzen! Näheres erfahren sie hier.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Bank AG wegen mehrere Klauseln vor allem im Zusammenhang mit dem Konto.
Nach der heute ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Max Schrems vs Facebook kann ein Verbraucher Ansprüche von anderen Verbrauchern, die ihm zur Durchsetzung abgetreten wurden, nicht gebündelt vor den Gerichten seines Heimatstaats geltend machen. Damit scheidet eine kollektive Rechtsdurchsetzung wegen Datenschutzverletzungen gegen Facebook in Österreich nach geltendem Recht aus (keine Facebook-Sammelklage).
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