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OLG Wien: 24 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) erklärte 24 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.

VW Dieselskandal: LG Erfurt erwägt Vorlage grundlegender Fragen an EuGH

In einem Hinweisbeschluss hat das Landgericht Erfurt seine Absicht bekanntgegeben diverse Fragen rund um die unionsrechtlichen Zulassungsregeln im Zusammenhang mit dem VW Abgasskandal dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen. Nach einem Medienbericht dürfte eine grundlegende Entscheidung aber wieder verhindert werden.

Unzulässige No-Show-Klausel der Brussels Airlines

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen mehrere Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der belgischen Brussels Airlines geklagt. Eine der beanstandeten Klauseln legt fest, dass Brussels Airlines den Rückflug stornieren kann, falls ein Kunde den Hinflug nicht in Anspruch nimmt und der Airline nicht rechtzeitig Bescheid gibt. Eine andere Bestimmung ermöglicht es der Fluglinie, eine Aufzahlung zu verlangen, sofern ein Kunde die Flugreise nicht in der vorgesehenen Reihenfolge antritt. Ebenfalls angefochten würde eine Klausel mit der Regelung, dass Kunden für die Herausgabe ihres Gepäcks 150,- Euro bezahlen müssen, wenn sie ihren Flug an einem Zwischenlandeort abbrechen. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte alle diese Gebühren für unzulässig.

Ausgleichsanspruch: Fremdkörper im Flugzeugreifen ist außergewöhnlicher Umstand

Ein Flug hatte mehr als 3 Stunden Verspätung, weil im Reifen eines Flugzeuges eine Schraube entdeckt wurde. Laut EuGH ist dies ein außergewöhnlicher Umstand. Kann die Fluglinie beweisen, dass sie alles Zumutbare gemacht hat, um eine Verspätung zu vermeiden, schuldet sie den Fluggästen keine Ausgleichszahlung für diese Verspätung.

17 Klauseln der DenizBank AG ungültig

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die DenizBank AG wegen Klauseln aus verschiedenen Geschäftsbedingungen. Darunter Klauseln aus den "Teilnahmebedingungen Internet Banking", den "Kundenrichtlinien für Bezugskarten" und den "Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher".

No show-Klauseln von KLM unzulässig

Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnet eine Gebühr ab EUR 125,-, wenn Fluggäste zB nur den Hinflug in Anspruch nehmen, aber nicht den Rückflug. Außerdem müssen Kunden EUR 275,-- für die Herausgabe ihres Gepäcks bezahlen, wenn sie ihren Flug vorzeitig am Flughafen von Amsterdam oder Paris abbrechen. Dagegen ging der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärt diese Gebühr für unzulässig.

VfGH: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen VKI-Verbandsverfahren

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) wegen einer Klausel zur Preiserhöhung. Das erstinstanzliche Gericht gab dem VKI recht. Die EVN erhob Berufung dagegen. Zusätzlich stellte sie beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag, die Bestimmungen, nach denen der VKI eine Verbandsklage auf Unterlassung von gesetzwidrigen Klauseln führen darf, als verfassungswidrig aufzuheben. Dieser Antrag der EVN wurde nun vom VfGH abgewiesen. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbandsverfahren.

OGH: Unzulässige Basiskontobedingungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für ein Basiskonto. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.

Garantie "gegen Herstellungsfehler"

Der Käufer eines Autos, zu dem der Verkäufer eine Garantie "gegen Herstellungsfehler" gegeben hat, trägt die Beweislast für den Eintritt des Garantiefalls.

Irreführende Werbung für weltsparen.at

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums wegen der Werbung für weltsparen.at (Raisin GmbH). Nach Ansicht des VKI wurden mehrere irreführende Angaben getätigt. Der Unternehmer hat sehr bald nach Einbringen der VKI-Klage eingelenkt und einen Unterlassungsvergleich abgeschlossen.

Urteil: Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Flugstornierung

Eine Konsumentin buchte bei einer Fluglinie 2 Flugtickets. Zwei Monate vor dem geplanten Flug stornierte sie eines der Tickets. Die Fluglinie erstattete EUR 11,17 zurück; sie zog vom Gesamtpreis iHv EUR 338,17, Folgendes ab: nicht refundierbarer Tarif EUR 224,--, nicht refundierbarer Kerosinzuschlag EUR 68,--, Bearbeitungsgebühr EUR 35,--.

VW-Sammelklagen: Zwei Erstgerichte verneinen Zuständigkeit

Nach zahlreichen bejahenden Zuständigkeitsentscheidungen lehnen das Landesgericht Korneuburg und das Landesgericht Wr. Neustadt eine Zuständigkeit für die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebrachten Sammelklagen gegen VW ab. Die Ansprüche seien in Deutschland geltend zu machen. Der VKI hält diese Rechtsansicht für verfehlt und hat gegen die Beschlüsse Rekurs eingebracht.

VW-Dieselskandal: Rechtsprechung in Deutschland stärkt Position der Kunden

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung die Position von VW-Kunden im Dieselskandal gestärkt und beurteilt die Fahrzeuge mit einer illegal eingerichteten Abschalteinrichtung als mangelhaft. Eine Haftung von VW wird auch in zwei rezenten unterinstanzlichen Urteilen in Deutschland von den Gerichten bejaht.

Urteil: Mogelpackung

Maßgebend für das Vorliegen einer Mogelpackung ist, ob ein angemessen gut unterrichteter und kritischer Durchschnittsverbraucher, der eine der Bedeutung der Ware angemessene Aufmerksamkeit an den Tag legt, einen Eindruck vom Packungsinhalt gewinnt, der nicht den Tatsachen entspricht und geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.

Intransparente Garantievereinbarung in Lebensversicherungen

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Uniqa Österreich Versicherungen AG wegen einer Klausel zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Das Handelsgericht Wien beurteilte die Klausel als intransparent. Ansprüche von Konsumenten auf höhere Versicherungsleistung sind möglich.

VKI siegt gegen österreichisches Münzkontor

In dem vom BMASGK beauftragten Verfahren verurteile das Handelsgericht Wien das österreichische Münzkontor wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken und wegen unzulässigen Geschäftsbedingungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

OGH zur Rechtsschutzdeckung bei Rücktritt von Lebensversicherung

Bereits in der behaupteten fehlerhaften Belehrung des Lebensversicherers über das den Kunden zustehende Rücktrittsrecht nach § 165a Abs 1 VersVG liegt der Keim der späteren Auseinandersetzung über die Wirksamkeit des außerhalb der Frist ausgeübten Rücktritts. Dieser allein maßgebliche Verstoß (fehlerhafte Belehrung) ist der Versicherungsfall.

OGH: Informationspflichten eines Inkassobüros nach VKrG

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte im ersten Rechtsgang bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang beschäftigten sich die Gerichte mit der Frage, ob das Inkassobüro verpflichtet ist, die vorvertraglichen Informationen nach § 6 VKrG zu geben.

Online Kartenbüro Greenticket insolvent

Mit Beschluss vom 18.1.2019 wurde über den hinter dem Kartenbüro greenticket.at stehenden Unternehmer das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der VKI bietet dazu Informationen.

Private Unfallversicherung: Keine Deckung bei innerkörperlichen Stressreaktion

Ein Versicherungsnehmer bohrte bei Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung versehentlich eine Gasleitung an, wodurch plötzlich Erdgas ausströmte. Der Kläger wurde durch den Gasgeruch in eine Stressreaktion versetzt. Diese führte zu einem "blutigen" Schlaganfall. Der Invaliditätsgrad des Klägers beträgt 100 %. Er begehrte dafür Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Die Klage wurde vom OGH abgewiesen.

Unzulässige Depotübertragungsgebühr der RLB Stmk

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Raiffeisen-Landesbank (RLB) Steiermark AG wegen mehrerer Klauseln in ihren AGB und einer Klausel im Preisverzeichnis für das Wertpapiergeschäft. Nun liegt die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG Graz) dazu vor. Alle eingeklagten Klauseln wurden für rechtswidrig befunden.

EuGH zum Widerrufsrecht bei Fernabsatz

In gegenständlicher EuGH-Entscheidung geht es um die Frage, welche Informationen ein Unternehmer einem Verbraucher erteilen muss, wenn beim gewählten Fernkommunikationsmittel für die Darstellung der Informaionen nur begrenzter Raum bzw begrenzte Zeit zur Verfügung steht.

Neues iPhone defekt - VKI erzielt Vergleich für Verbraucherin

Tritt kurze Zeit nach Kauf bei einem Produkt ein Fehler auf, stellt sich die Frage, welche Rechte Konsumentinnen und Konsumenten in so einem Fall generell haben - und wer diesen Mangel beheben muss. Die Praxis zeigt, dass der Verkäufer den Kunden oft an den Hersteller verweist. Damit kommt meist nicht die gesetzlich zustehende Gewährleistung zur Anwendung, sondern die Herstellergarantie. Das kann aber für Konsumenten mit Nachteilen verbunden sein, warnt der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

VW-Musterfeststellungsklage: VKI empfiehlt rasche Anmeldung

Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken.

Sturz in Toilettenanlage - Haftet das Einkaufszentrum?

Die Klägerin nahm die Beklagte als Betreiberin eines Einkaufszentrums wegen Schadenersatz nach einer im Jahr 2015 passierten Verletzung durch einen Sturz in einer öffentlich zugänglichen Toilettenanlage aufgrund des wegen Feuchtigkeit rutschigen Fliesenbodens in Anspruch. Die Gerichte bejahten die Haftung der Beklagten wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Einkaufszentrum wurde 2003 gebaut und baubehördlich genehmigt. Der Fliesenboden entsprach seit dem Jahr 2009 nicht mehr dem Stand der Technik betreffend Rutschfestigkeit bei Nässe.

Urteil gegen T-Mobile zur Internetgeschwindigkeit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile). Vom VKI beanstandet wurden acht Klauseln des Vertragsformblattes. T-Mobile gab in einer Klausel sehr niedrige Werte als geschätzte maximale Download-und Upload-Geschwindigkeiten an und schloss damit faktisch Gewährleistungsansprüche so gut wie aus. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte jetzt (fast) alle acht eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schneechaos und Hotelstorno

Keine Entgelt- oder Stornopflicht, wenn gebuchtes Hotel nachhaltig und für alle Gäste nicht erreichbar ist.

Sparkonto ist kein Zahlungskonto

Ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit, auf das bzw von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein als "Referenzkonto" bezeichnetes Girokonto vorgenommen werden können, fällt nicht unter den Begriff "Zahlungskonto".

unterstützt durch das

Sozialministerium
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