HG Wien: 44 Klauseln bei DEGIRO unwirksam
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO BV wegen diverser Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. 44 der vom VKI eingeklagten Klauseln wurden nun vom Handelsgericht (HG) Wien für unzulässig erklärt.