Unzulässige Klauseln der Vario-Bau Fertighaus GmbH
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Vario-Bau Fertighaus GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Vertragsbedingungen beim Erwerb eines Fertigteilhauses. Das OLG Wien bestätigte als Berufungsgericht nunmehr die Gesetzwidrigkeit mehrerer Klauseln. Das Urteil ist rechtskräftig.
