Urteil: Kündigung einer Wohnung wegen Nichtaufgabe einer anderen Wohnung
Im Mietvertrag der zweiten Wohnung war vorgesehen, dass es einen Kündigungsgrund darstellt, wenn der Mieter nicht binnen sechs Monaten bestehende Mietrechte an einer anderen Wohnung aufgibt. Der Mieter gab das Mietrecht an der ersten Wohnung nicht auf. Der Vermieter der zweiten Wohnung kündigte daher. Die Kündigung ist rechtswirksam.