Zinsuntergrenze ohne -obergrenze in Kreditklausel gesetzwidrig
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine Obergrenze festgelegt ist.
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine Obergrenze festgelegt ist.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) Recht, das die Entscheidung des Erstgerichts bestätigte. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI Recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die Vertragsänderungen nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulässt. Vertragsänderungen müssen den Anforderungen der Konsumentenschutzbestimmungen entsprechen.
In einem Verfahren zu einem Fremdwährungskredit bejahte der OGH die Verjährung und verneinte alle vorgebrachten Argumente der Klägerin, sohin auch ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 27 KSchG.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH. Auch das Oberlandesgericht Graz gab dem VKI voll Recht.
OGH ersucht EuGH um Entscheidung
Bei Krediten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bank (laufend) Zinsen als Entgelt erhält und demgegenüber keine Zinsen an den Kreditnehmer auszahlen muss.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich die BKS Bank AG, zum einen wegen mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen wegen der Einführung der sog. "Kreditüberprüfungsgebühr".
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der AK Oberösterreich eine Verbandsklage gegen die BAWAG P.S.K. und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) Recht. Die Klauseln über die Mahnkosten und die Verzugszinsen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die formularmäßige Verkürzung der Schadenersatzfrist auf sechs Monate zu Lasten eines Verbrauchers ist unzulässig.
Der Klage eines Spielsüchtigen auf Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wegen Geschäftsunfähigkeit wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.
5 von 6 eingeklagten Klauseln einer 24-Stunden-Pflege unzulässig.
Das Gericht hat nach Antrag des VKI eine einstweilige Verfügung wegen der Werbung erlassen.
Mit der von Parship versandten Erinnerungs-Mail dürfen keine automatischen Vertragsverlängerungen vorgesehen werden.
Der gewährleistungspflichtige Verkäufer darf im Rahmen eines Austauschs auch bei hohen Aus- und Einbaukosten die einzig mögliche primäre Abhilfe nicht per se ablehnen; vielmehr kann er nur die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf den anhand des Vertrags unter Berücksichtigung von dessen Gegenstand und Zweck im Hinblick auf die Vertragswidrigkeit und den Wert der Sache in vertragsgemäßen Zustand zu ermittelnden "angemessenen Beitrag" fordern.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Dabei wurde die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt. Ob das Verbraucherkreditgesetz auf die Rückzahlungsvereinbarungen von INKO anwendbar ist, ist weiter offen. Das Verfahren diesbezüglich wurde an die Erstinstanz zurückverwiesen.
Die Kosten eines Anrufes unter einer Kundendienstnummer dürfen nicht höher sein als die Kosten eines Anrufes unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer. Dabei ist unerheblich, ob der betreffende Unternehmer mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt oder nicht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die RLB NÖ-Wien AG, weil bei Abhebungen bei bestimmten Bankomaten (vom Betreiber Euronet) pro Behebung EUR 1,95 verrechnet werden. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Der OGH setzt sich in dieser Entscheidung aus einem Verfahren, das vom VKI im Autrag des Sozialministeriums geführt wurde, mit der Frage auseinander, ob Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages bei einem Messestand ein Rücktrittsrecht nach FAGG haben.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkanbieter Orange, der mittlerweile von Hutchison Drei übernommen wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erachtete 8 von 12 Klauseln für unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die T-Mobile Austria GmbH. Sieben von neun eingeklagten Klauseln wurden für unzulässig erklärt.
Die Zertifizierung für Medizinprodukte entfaltet grundsätzlich eine Schutzwirkung für die Patienten. Stellen, wie der TÜV Rheinland, sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Medizinprodukte wie Implantate zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen.
HG Wien verurteilt Sky zur Unterlassung irreführender Werbeaussagen.
Zur Dokumentation bei Wohnungsübergaben verwendete die GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Ges.m.b.H. Formblätter, in denen unzulässige Klauseln enthalten sind, die gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verstoßen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat das Unternehmen - im Auftrag des Sozialministeriums - abgemahnt. Die GEWOG verpflichtet sich zur Unterlassung.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die A1 Telekom Austria AG (A1). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun unter anderem eine Erklärungsfiktionsklausel, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB herbeiführt, für unzulässig.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - ein Verbandsverfahren gegen einen Parkplatzbetreiber. Der OGH beantwortete die Rechtsfrage, ob das Provozieren von Besitzstörungen zur Erzielung von Einnahmen als rechtsmissbräuchliche, irreführende oder aggressive Geschäftspraktik anzusehen ist, wegen Einzelfallbezogenheit nicht und wies die außerordentliche Revision des VKI bedauerlicherweise zurück.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. 5 von 6 Klauseln beurteilte auch der OGH als gesetzwidrig.
Der (Privat-)Versicherer ist nicht verpflichtet, jede Person mit Vorerkrankung(en) (zwingend) zu versichern. Verboten ist, Personen aus dem Motiv der Behinderung als Versicherungsnehmer abzulehnen oder unzulässig hohe Prämienzuschläge zu verrechnen.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Bawag P.S.K. wegen der E-Banking-Bedingungen. Während der OGH die meisten Klauseln für gesetzwidrig erklärte, legte er eine Klausel dem EuGH vor. Und zwar ging es hierbei um die Frage, ob eine Information in die E-Banking-Mailbox eine ausreichende Information darstellt.
Lebensversicherungen dürfen nach einem aktuellen Urteil des HG Wien den Betrag, der nach einem Rücktritt auszubezahlen ist, nicht auf den Rückkaufswert einschränken.
Nach einem Rücktritt von einer Lebensversicherung ist der Vertrag rückabzwickeln. Die Versicherung hat die einbezahlten Prämien zuzüglich 4 % Zinsen zurückzuzahlen.
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine adäquate Obergrenze festgelegt ist.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die rumänische Airline TAROM S.A. auf Zahlung von Ausgleichsleistungen iHv je EUR 250,- geklagt, da der Flug zweier Konsumenten, die sich mit ihrer Beschwerde an den VKI wandten, eine Ankunftsverspätung von über 3 Stunden aufwies.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt. Das HG Wien teilt die Rechtsauffassung des VKI und erklärte die inkriminierten Klauseln für unzulässig.
Nach einem Rücktritt von der Lebensversicherung nach § 165a VersVG hat der Versicherungsnehmer einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen und Kosten samt der gesetzlichen Zinsen.
Gericht in Toulon spricht 69 geschädigten Frauen aus Österreich je 3000 Euro vorläufigen Schadenersatz zu.
Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt.
Der VKI klagte UPC, nachdem eine Konsumentin nachweisen konnte, dass die erreichte Downloadgeschwindigkeit weit unter dem versprochenen Wert lag. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte UPC der Konsumentin nun über 50 % der monatlichen Gebühren für den gemessenen Zeitraum zurück.
Der Verein für Konsumenteninformation klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen mehrerer Vertragsklauseln.
§ 31 Abs 1 Satz 2 BWG (Namenssparbücher, Bezeichnungssparbücher) dient der Verfolgung von Allgemeininteressen (Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und nicht dem Schutz von Dritten, die Opfer einer vom identifizierten Kunden begangenen Straftat wurden.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um Klauseln in AGB zu Verbraucherkrediten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam vor dem Landesgericht Steyr (LG Steyr) Recht. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Der VKI klagte - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG vorrangig wegen der Zinsen des Girokontos. Das Gericht befand die Regelungen dazu als intransparent und daher gesetzwidrig.
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