Insolvenz von "Geräteversicherer" Itonia
Über die ITONIA Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH (FN 294144s) und die ITONIA IT-Insurance & Service (FN 227818b) wurde Anfang Mai 2007 (am 2.5. bzw 3.5.2017) ein Konkursverfahren erföffnet worden.
Über die ITONIA Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH (FN 294144s) und die ITONIA IT-Insurance & Service (FN 227818b) wurde Anfang Mai 2007 (am 2.5. bzw 3.5.2017) ein Konkursverfahren erföffnet worden.
Der OGH bestätigt, dass eine Entgeltänderung bei solchen Tarifen nicht erlaubt ist.
Fehlerhafte Beratungen zu Veranlagungen in verschiedene Kommanditbeteiligungen sind gesondert zu beurteilen und stellen keinen einheitlichen Versicherungsfall dar.
Oberster Gerichtshof: Bei einer vereinbarten Zinsanpassungsklausel eines Indikators (zB Libor) + Aufschlag darf die Bank bei einem negativen Indikator nicht den ganzen Aufschlag als Zinsen verrechnen.
Der VKI klagte die René Otto Knor GmbH, Betreiberin der NLP-Akademie, nachdem diese den Rücktritt eines Konsumenten vom Lehrgangsvertrag nach FAGG nicht akzeptiert hatte und die Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 50% der Lehrgangsbeiträge vom Konsumenten verlangte. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte die René Otto Knor GmbH nun die Stornogebühren zurück.
Der OGH setzte sich im vorliegenden Urteil mit der Aufklärungspflicht über sog Innenprovisionen auseinander, also Provisionen, die der Berater vom Unternehmer für die Vermittlung dessen Produkts erhält.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
OLG Wien bestätigt Intransparenz aus mehreren Gründen.
Ein Luftfahrtunternehmen, das sich von seiner Verpflichtung befreien will, Ausgleichsleistungen wegen eines annullierten Fluges zu bezahlen, muss beweisen, dass die Fluggäste rechtzeitig von der Annullierung informiert wurden. Wenn die Airline nur den Reisevermittler, über den der Flug gebucht wurde, von der Annullierung informiert, dieser die Information aber nicht rechtzeitig weitergibt, bleibt die Airline zur Zahlung verpflichtet.
Eine Vertragsbestimmung, mit der ein Schweizer Reiseveranstalter in seinen AGB generell die Anwendbarkeit Schweizer Rechts vorsieht, ist unzulässig und daher unwirksam, da österreichischen VerbraucherInnen der zwingende Schutz ihrer Heimatrechtsordnung nicht entzogen werden darf.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Weinberger Biletti Immobilien GmbH wegen insgesamt 28 gesetzwidriger Bestimmungen in einem Mietvertrag über eine Eigentumswohnung abgemahnt. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab.
Kommt es wegen gebotener Sicherheitsüberprüfungen nach Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel zu einer großen Verspätung des Fluges, muss eine Airline keine Ausgleichszahlungen leisten.
KitzVenture muss es nun unter anderem unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete planbare Möglichkeiten der Geldanlage an
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DenizBank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen.
Aktuell kündigen zwei Mobilfunkbetreiber an, die Tarife zu erhöhen und zwar nicht nur anhand einer Indexanpassungsklausel. So werden etwa Tarife von bisher 19,90 auf 22,10 erhöht.
Teilurteil im Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die card complete Service Bank AG.
Die FWU Life Insurance Austria AG schickt im April 2017 Schreiben an Kosumenten, die die gewisse fondgebundene Lebensversicherung haben, in denen sie mitteilt, dass die bestehende Fonds aufgelöst werden.
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine Obergrenze festgelegt ist.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) Recht, das die Entscheidung des Erstgerichts bestätigte. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI Recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die Vertragsänderungen nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulässt. Vertragsänderungen müssen den Anforderungen der Konsumentenschutzbestimmungen entsprechen.
In einem Verfahren zu einem Fremdwährungskredit bejahte der OGH die Verjährung und verneinte alle vorgebrachten Argumente der Klägerin, sohin auch ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 27 KSchG.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH. Auch das Oberlandesgericht Graz gab dem VKI voll Recht.
OGH ersucht EuGH um Entscheidung
Bei Krediten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bank (laufend) Zinsen als Entgelt erhält und demgegenüber keine Zinsen an den Kreditnehmer auszahlen muss.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich die BKS Bank AG, zum einen wegen mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen wegen der Einführung der sog. "Kreditüberprüfungsgebühr".
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der AK Oberösterreich eine Verbandsklage gegen die BAWAG P.S.K. und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) Recht. Die Klauseln über die Mahnkosten und die Verzugszinsen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die formularmäßige Verkürzung der Schadenersatzfrist auf sechs Monate zu Lasten eines Verbrauchers ist unzulässig.
Der Klage eines Spielsüchtigen auf Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wegen Geschäftsunfähigkeit wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.
5 von 6 eingeklagten Klauseln einer 24-Stunden-Pflege unzulässig.
Das Gericht hat nach Antrag des VKI eine einstweilige Verfügung wegen der Werbung erlassen.
Mit der von Parship versandten Erinnerungs-Mail dürfen keine automatischen Vertragsverlängerungen vorgesehen werden.
Der gewährleistungspflichtige Verkäufer darf im Rahmen eines Austauschs auch bei hohen Aus- und Einbaukosten die einzig mögliche primäre Abhilfe nicht per se ablehnen; vielmehr kann er nur die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf den anhand des Vertrags unter Berücksichtigung von dessen Gegenstand und Zweck im Hinblick auf die Vertragswidrigkeit und den Wert der Sache in vertragsgemäßen Zustand zu ermittelnden "angemessenen Beitrag" fordern.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Dabei wurde die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt. Ob das Verbraucherkreditgesetz auf die Rückzahlungsvereinbarungen von INKO anwendbar ist, ist weiter offen. Das Verfahren diesbezüglich wurde an die Erstinstanz zurückverwiesen.
Die Kosten eines Anrufes unter einer Kundendienstnummer dürfen nicht höher sein als die Kosten eines Anrufes unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer. Dabei ist unerheblich, ob der betreffende Unternehmer mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt oder nicht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die RLB NÖ-Wien AG, weil bei Abhebungen bei bestimmten Bankomaten (vom Betreiber Euronet) pro Behebung EUR 1,95 verrechnet werden. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Der OGH setzt sich in dieser Entscheidung aus einem Verfahren, das vom VKI im Autrag des Sozialministeriums geführt wurde, mit der Frage auseinander, ob Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages bei einem Messestand ein Rücktrittsrecht nach FAGG haben.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkanbieter Orange, der mittlerweile von Hutchison Drei übernommen wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erachtete 8 von 12 Klauseln für unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die T-Mobile Austria GmbH. Sieben von neun eingeklagten Klauseln wurden für unzulässig erklärt.
Die Zertifizierung für Medizinprodukte entfaltet grundsätzlich eine Schutzwirkung für die Patienten. Stellen, wie der TÜV Rheinland, sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Medizinprodukte wie Implantate zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen.
HG Wien verurteilt Sky zur Unterlassung irreführender Werbeaussagen.
Zur Dokumentation bei Wohnungsübergaben verwendete die GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Ges.m.b.H. Formblätter, in denen unzulässige Klauseln enthalten sind, die gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verstoßen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat das Unternehmen - im Auftrag des Sozialministeriums - abgemahnt. Die GEWOG verpflichtet sich zur Unterlassung.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die A1 Telekom Austria AG (A1). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun unter anderem eine Erklärungsfiktionsklausel, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB herbeiführt, für unzulässig.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - ein Verbandsverfahren gegen einen Parkplatzbetreiber. Der OGH beantwortete die Rechtsfrage, ob das Provozieren von Besitzstörungen zur Erzielung von Einnahmen als rechtsmissbräuchliche, irreführende oder aggressive Geschäftspraktik anzusehen ist, wegen Einzelfallbezogenheit nicht und wies die außerordentliche Revision des VKI bedauerlicherweise zurück.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: