Urteil: Opodo: Zahlungsmittelentgelte und kostenpflichtige Hotline unzulässig
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat Opodo Ltd unter anderem wegen der Verrechnung von Zahlungsmittelentgelten, einer kostenpflichtigen Hotline und der nicht Ausweisung von Gepäckgebühren geklagt und bekam vom OGH weitgehend recht.