Reise-Mustervertragsbedingungen: Abweichungen von den ARB 1992 müssen kenntlich gemacht werden
Der Reiseveranstalter THV-Reisen GmbH kam dieser Vorgabe in seinen AGB nicht nach und hat sich nun nach entsprechender Aufforderung durch den VKI dazu verpflichtet, seine unter anderem aus diesem Grund unzulässigen AGB nicht mehr zu verwenden.