Urteil gegen VW: Manipulations-Software berechtigt zur Auto-Rückgabe
LG Wels als Berufungsgericht sah berechtigte Wandlung des Kaufvertrages und sprach Kläger Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Eine Verbesserung durch VW (Software Update) sei aufgrund der vorsätzlichen Täuschung für den Kläger unzumutbar.
