EuGH - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen fallen ersatzlos weg
Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen, die im Sinn der Richtlinie über missbräuchliche Vertrags-klauseln RL 93/13 missbräuchlich sind, dürfen von Gerichten nicht eingeschränkt oder abgewandelt aufrecht erhalten werden. Es kommt demnach zu keiner geltungserhaltenden Reduktion oder ergänzenden Vertragsauslegung.
