Schadenersatz bei mangelnder Aufklärung über Pass- und Visumerfordernisse
Die Verordnung über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (IVO, BGBl II 1998/401) sieht bei Pauschalreisen Aufklärungspflichten des Reiseveranstalters und des Reisebüros über die Pass- und Visumvorschriften des Zielstaats vor (§§ 2 f), die den Zweck haben, dem Reisenden eigene Nachforschungen zu ersparen.