OGH: Vom Tsunami betroffene Touristen erhalten Kosten großteils zurück
Ein Reiseveranstalter muss einer Familie, die ihren Urlaub in Thailand abbrechen musste, rund 70 Prozent der Reisekosten refundieren. Nach dem OGH muss ein Reisender bei einem Reiseabbruch in Folge einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nur ein dem erhaltenen Nutzen angemessenes Entgelt bezahlen.
