Urteil: EUGH stützt Österreichs Verbot von Zahlscheinentgelten
Die Einhebung von Zusatzentgelten für Bezahlung von Rechnungen per Zahlschein oder Onlinebanking darf gesetzlich verboten werden.
Die Einhebung von Zusatzentgelten für Bezahlung von Rechnungen per Zahlschein oder Onlinebanking darf gesetzlich verboten werden.
Umsetzung von Verbraucherrechten erfolgt verspätet, engherzig und unübersichtlich.
Die Regierung ist mit der Umsetzung der Richtlinie säumig. Nun liegt ein Ministerialentwurf vor. Wir verweisen auf die Stellungnahme des Konsumentenschutzministeriums dazu.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hält das BG Innere Stadt Wien fest, dass einem säumigen Schuldner nur dann Inkassokosten in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn das Inkassobüro dem Gläubiger diese Kosten tatsächlich in Rechnung stellt und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Nur fiktive Inkassokosten können vom Schuldner nicht verlangt werden.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hält das BG Innere Stadt Wien fest, dass einem säumigen Schuldner nur dann Inkassokosten in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn das Inkassobüro dem Gläubiger diese Kosten tatsächlich in Rechnung stellt und ihm dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist. Fiktive Inkassokosten können vom Schuldner nicht verlangt werden.
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern einen Kündigungsausschluss und eine Vertragsdauer von 30 Jahre normieren. Das LG Linz gab dem VKI bereits im August letzten Jahres vollinhaltlich Recht. Das OLG Linz als Berufungsgericht hat nun bestätigt: Eine 30-jährige Bindung des Verbrauchers ist unzulässig.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil des HG Wien hat nun das OLG Wien als Berufungsgericht bestätigt: Werden unzulässige Klauseln vereinbart, stellt die Berufung auf eine ergänzende Vertragsauslegung als Verstoß gegen die Klausel-RL eine unzulässige Geschäftspraktik dar, die mit (neuerlicher) Unterlassungsklage gem § 28a KSchG bekämpft werden kann.
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen das Versandhandelsunternehmen Zalando wegen 9 AGB-Klauseln in ihren Verträgen. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und bestätigt: 8 von 9 Klauseln sind gesetzwidrig und damit unwirksam.
Der VKI führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage auf Herausgabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formblättern. Nun hat das LG Linz diesen Anspruch erstmals bejaht.
In einer im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Verbandsklage hat das HG Wien einige Klauseln im Anerkenntnis- und Ratenzahlungsformular von Inko Inkasso GmbH für unzulässig erklärt. Darüber hinaus kann - wie hier - eine Ratenzahlungsvereinbarung einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, sodass die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einzuhalten sind.
Verbrauchergerichtsstand liegt auch dann vor, wenn die Internetseite des Händlers für den Vertragsabschluss nicht kausal war. EuGH legt weitere Indizien für eine Ausrichtung der gewerblichen Tätigkeit auf einen anderen Mitgliedsstaat fest.
Verbrauchergerichtsstand liegt auch dann vor, wenn die Internetseite des Händlers für den Vertragsabschluss nicht kausal war. EuGH legt weitere Indizien für eine Ausrichtung der gewerblichen Tätigkeit auf einen anderen Mitgliedsstaat fest.
Bericht zur Lage der KonsumentInnen 2011/2012 dokumentiert Probleme quer durch alle Branchen
Keine Anwendung des sog. Taschengeldparagraphen bei Motivlinsen im Wert von EUR 29,90, Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern einen Kündigungsausschluss und eine Vertragsdauer von 30 Jahre normieren. Das LG Linz gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht: Eine 30-jährige Bindung des Verbrauchers ist unzulässig.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern einen Kündigungsausschluss für 30 Jahre normieren. Das LG Linz gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht: Eine Vertragsdauer von 30 Jahren ist unzulässig.
Am 2.7.2013 wurde auch über das Vermögen der Alpine Holding GmbH das Konkursverfahren eröffnet (GZ 38 S 74/13d). Insolvenzverwalter ist Dr. Karl F. Engelhart in 1030 Wien. Die Prüfungstagsatzung wurde für den 3.9.2013 anberaumt. Die Anmeldefrist für Forderungen wurde bis zum 19.11.2013 verlängert. Die Passiva betragen lt Schuldner rund 700 Mio Euro. Davon aus begebenen drei Anleihen rund 290 Mio Euro. Der VKI gibt einen kurzen Überblick, was geschädigte Anleihegläubiger tun können.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshof ist die Einhebung einer Wasserbereitstellungsgebühr durch die Stadtwerke Klagenfurt rechtmäßig.
Die Versicherung darf eine Schadenszahlung nach einem Einbruch berechtigterweise ablehnen, wenn ein leicht erreichbares Fenster bei Verlassen der Räumlichkeiten gekippt bleibt.
Eine Versicherung darf eine Schadensleistung nach einem Einbruch ablehnen, wenn ein leicht erreichbares Fenster gekippt bleibt. Darin liegt eine grobe Fahrlässigkeit, welche berechtigterweise zur Leistungsfreiheit führt.
Das seit 1.1.2002 geltende Gewährleistungsrecht baut auf dem Prinzip der zweiten Chance für den Übergeber auf. Es ist nicht zulässig, dass der Übernehmer die Verbesserung verweigert oder das Recht der zweiten Andienung vereitelt, indem er die Sache selbst verbessert oder durch einen Dritten verbessern lässt. Dem Willen des Gesetzgebers kann aber nicht entnommen werden, dass der Werkbesteller bei voreiliger Selbstreparatur endgültig die gesamten Verbesserungskosten trägt.
Schließt ein Verbraucher über eine ebay-Versteigerung einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer ab, kann er gem § 5e KSchG (Vertragsabschluss im Fernabsatz) vom Vertrag zurücktreten.
LG Wien spricht sich für eine Teilung der Prozesskosten aus, wenn der Kläger zwar mit seinem Zahlungsbegehren in der Hauptsache obsiegt, nicht aber mit jenem hinsichtlich der Inkasso- und Betreibungskosten.
In einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Sozialministeriums - geführten Verbandsklagsverfahren hat das HG Wien nun 30 von 33 inkriminierten Klauseln des Autovermieters "Buchbinder rent a car" für rechtswidrig befunden.
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministerium - das Ausmaß und die Methoden der Unternehmen bei unerbetenen Werbeanrufen im letzten Jahr erhoben. Mehr als 1300 Konsumenten sind der Einladung des VKI gefolgt, ihre Probleme mit unerwünschten Werbeanrufen und Cold-Calling-Verträgen auf der Homepage des VKI über einen Fragebogen mitzuteilen.
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG gegen den Internet-Partnervermittler. Auch nach dem OLG Wien als Berufungsgericht ist die Form der vermeintlichen Vertragsverlängerungen gegenüber Kunden gesetzwidrig und zu unterlassen.
Banken sind in der Kritik. Verbraucher wollen wissen, was mit ihrem Geld passiert. Alternative Modelle für Privatanleger bei regionalen Unternehmen ecken an am "Bankenmonopol". Verbraucher wünschen sich vor allem eines: Transparenz, Wahlfreiheit und Sicherheit. Wie kann nun ein Kompromiss zwischen Anlegerschutz und freier Entscheidung aussehen? Dazu veranstaltet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag, den 11. Dezember 2012, eine Podiumsdiskussion.
In einem Verbandsverfahren der Arbeiterkammer gegen eine Bank stellt der OGH in einem verstärkten Senat fest, dass das Beifügen von neu formulierten Ersatzklauseln bei Unterlassungserklärungen dazu führt, dass keine vollständige Unterwerfung vorliegt und daher die Wiederholungsgefahr - als Voraussetzung für eine Unterlassungsklage - aufrecht bleibt. Dies auch dann, wenn die neue Klausel im Verhältnis zur abgemahnten Klausel nicht sinngleich ist.
Werbesendungen, die den fälschlichen Eindruck erwecken, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen, obwohl er einen Betrag zahlen und Kosten übernehmen muss, sind nach dem Unionsrecht verboten.
Bestätigung der Vorabentscheidung des EuGH durch den OGH - Anspruch auf Ersatz auch bei Selbstmontage.
In einer Verbandsklage, die der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen den Onlinekartenvermittler Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH (www.viennaticketoffice.com) geführt hat, hat der OGH entschieden, dass die Angabe von nur einem Gesamtpreis ohne Querverweis auf den Ort, an dem der Preis für die Vermittlungsleistung ersichtlich ist, gegen das Transparenzgebot verstoßt. Außerdem qualifizierte er die auf den Webseiten und Subpages vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen als AGB, die der Geltungs- und Inhaltskontrolle unterliegen, was die Anwendung der Transparenzvorschriften erst möglich machte.
Wird in der Betriebsanleitung einer Teleskopleiter nicht auf deren spezielle Handhabung hingewiesen, so liegt eine Verletzung der Instruktionspflichten vor. Der Importeuer haftet daher für die Folgeschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der OGH hat in seinem aktuellen Urteil die Verkürzung der Gültigkeitsdauert eines Gutscheins in AGB auf eine Frist unterhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist als gröbliche Benachteiligung von Konsumenten (§ 879 Abs 3 ABGB) gewertet und dem Unternehmen deshalb die Verwendung solcher Klauseln untersagt. Nach Auffassung des OGH kommt es für eine solche unzulässige Benachteiligung auch nicht darauf an, ob der Gutschein verkauft oder verschenkt wurde.
Mit großem Erfolg konnte die Aktion "Rückforderung Papierrechnungsentgelte" nun abgeschlossen werden. Für rund 700 Konsumentinnen und Konsumenten intervenierte der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums bei den Mobilfunkbetreibern auf Rückzahlung der gesetzwidrig verrechneten Papierrechnungsentgelte.
In Verträgen mit Fitnessstudios sind - so nun der Oberste Gerichtshof - Klauseln unzulässig, mit welchen der Verbraucher auf sein Kündigungsrecht für zwei oder drei Jahre verzichtet.
In Verträgen mit Fitnessstudios sind - so nun der Oberste Gerichtshof - Klauseln unzulässig, mit welchen der Verbraucher auf sein Kündigungsrecht für zwei oder drei Jahre verzichtet.
Eine Firma, die eine bestimmte Rabattaktion bewirbt, muss in ihrer Werbung klar und ebenso auffällig wie auf die Aktion selbst auch auf vom Konsumenten nicht erwartete Beschränkungen der Aktion hinweisen. Da die KIKA Möbel-Handelsgesellschaft in ihrer Werbung für eine Rabattaktion dies nicht beachtet hatte, wurde sie nunmehr vom OLG Wien zur Unterlassung derartiger Werbung verurteilt.
Bei einem Vertragsabschluss im Internet müssen KonsumentInnen über wesentliche Informationen wie die Identität des Verkäufers, die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, den Preis inklusive Steuern, Lieferkosten, Modalitäten der Zahlung und Lieferung und das Widerrufsrecht informiert werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH müssen KonsumentInnen diese Informationen schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten. Hinweise via Link auf eine Internetseite reichen nicht.
Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen, die im Sinn der Richtlinie über missbräuchliche Vertrags-klauseln RL 93/13 missbräuchlich sind, dürfen von Gerichten nicht eingeschränkt oder abgewandelt aufrecht erhalten werden. Es kommt demnach zu keiner geltungserhaltenden Reduktion oder ergänzenden Vertragsauslegung.
Der Verbrauchergerichtsstand (=Wohnsitz des Konsumenten) liegt auch dann vor, wenn der tatsächliche Vertragsabschluss nicht online, sondern direkt in den Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers in einem anderen EU-Staat erfolgt.
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.
Immer wieder werden ahnungslose Konsumenten von beauftragten Rechtsanwälten abgemahnt, weil sie angeblich illegale CDs im Internet zum Verkauf angeboten hätten. So wurde ein Vorarlberger Konsument vom Leadsänger der ehemals weltbekannten Rockgruppe "The Sweet", Andy Scott, geklagt. In dem von der Arbeiterkammer Vorarlberg unterstützten Musterprozess hat der OGH nun festgestellt, dass der private Verkauf solcher CDs nicht rechtswidrig ist.
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