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Allgemeines Konsumentenrecht

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Kosten für den Ein- und Ausbau

Der Unternehmer hat dem Verbraucher im Rahmen der Gewährleistung auch die Ein- und Ausbaukosten einer mangelhaften Sachen zu ersetzen.

Gewinnzusage im fremden Namen

Die Haftung auf den zugesagten Gewinn iSd § 5j KSchG trifft auch jenen Unternehmer, der unter dem Namen einer anderen Person auftritt.

"Friedrich Müller" vor Gericht

Heute, am 26.5.2014, hat am Wiener Straflandesgericht ein Strafverfahren gegen den Mann hinter der Marke "Friedrich Müller" begonnen. Ihm wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.
Seinerzeit hatte der VKI eine Vielzahl von Musterprozessen gegen die Firmen dieses Herrn geführt und gewonnen.

Urteil: Bindungsdauer im Fitnesscenter

Bei § 6 Abs 1 Z 1 Var 2 KSchG sind die Interessen des Unternehmers auf Durchführung des Vertrags gegen die Interessen des Verbrauchers auf angemessene und feststellbare Erfüllungszeit abzuwägen, ohne dass auf Wertungen des § 15 KSchG zurückzugreifen wäre.

Bindungsdauer im Fitnesscenter

In einem Fitnesscentervertrag ist eine Bindungsdauer von einem Jahr und eine anschließende Kündigungsmöglichkeit nur jedes halbe Jahr zulässig.

Urteil: OGH: Zur Beweislast hinsichtlich Fehlerhaftigkeit in der Produkthaftung

Der Geschädigte muss nur die Tatsache eines Produktfehlers im Sinn des § 5 PHG nachweisen. Er muss nicht nachweisen, welcher Bestandteil defekt wurde, warum es zu einem Defekt kam oder welche Art eines Produktfehlers vorliegt. Für den Gegenbeweis, dass der Fehler bei Inverkehrbringen noch nicht vorlag, ist eine mehr als 50 %ige Wahrscheinlichkeit erforderlich.

OGH: Produkthaftung für brennenden Weintemperierschrank

Der Geschädigte muss zwar das Vorliegen eines Produktfehlers nachweisen, nicht aber, welcher Bestandteil genau defekt wurde oder welche Art eines Produktfehlers vorliegt. Für den Gegenbeweis des Herstellers, dass der Fehler bei Inverkehrbringen noch nicht vorlag, ist eine mehr als 50 %ige Wahrscheinlichkeit erforderlich.

Urteil: OLG Wien: Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Nun folgte auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen.

Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung von T-Mobile unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Nun folgte auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen.

Urteil: HG Wien: Gesetzwidrige Klauseln im Versandhandel - Amazon verurteilt

Der VKI führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen Amazon, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln in den Verträgen des Online-Versandhändlers richtet. Nun liegt die Entscheidung des HG Wien vor, die bestätigt: 10 von 11 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig und daher nichtig.

HG Wien: 10 von 11 Klauseln bei Amazon gesetzwidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen Amazon, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln in den Verträgen des Online-Versandhändlers richtet.

Urteil: Verrechnung von Inkassokosten setzt konkreten Schaden des Gläubigers voraus

In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hält das BG Innere Stadt Wien fest, dass einem säumigen Schuldner nur dann Inkassokosten in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn das Inkassobüro dem Gläubiger diese Kosten tatsächlich in Rechnung stellt und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Nur fiktive Inkassokosten können vom Schuldner nicht verlangt werden.

Verrechnung von Inkassokosten setzt konkreten Schaden des Gläubigers voraus

In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hält das BG Innere Stadt Wien fest, dass einem säumigen Schuldner nur dann Inkassokosten in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn das Inkassobüro dem Gläubiger diese Kosten tatsächlich in Rechnung stellt und ihm dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist. Fiktive Inkassokosten können vom Schuldner nicht verlangt werden.

Urteil: OLG Linz: 30-jährige Vertragsbindung von Cordial Ferienclub-AG ist rechtswidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern einen Kündigungsausschluss und eine Vertragsdauer von 30 Jahre normieren. Das LG Linz gab dem VKI bereits im August letzten Jahres vollinhaltlich Recht. Das OLG Linz als Berufungsgericht hat nun bestätigt: Eine 30-jährige Bindung des Verbrauchers ist unzulässig.

Schrei vor Schreck: 8 von 9 Klauseln in den AGB von Zalando gesetzwidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen das Versandhandelsunternehmen Zalando wegen 9 AGB-Klauseln in ihren Verträgen. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und bestätigt: 8 von 9 Klauseln sind gesetzwidrig und damit unwirksam.

Urteil: Klauseln in Anerkennungs- und Ratenzahlungsformular eines Inkassobüros unwirksam - Verbraucherkreditgesetz anwendbar

In einer im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Verbandsklage hat das HG Wien einige Klauseln im Anerkenntnis- und Ratenzahlungsformular von Inko Inkasso GmbH für unzulässig erklärt. Darüber hinaus kann - wie hier - eine Ratenzahlungsvereinbarung einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, sodass die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einzuhalten sind.

Urteil: Cordial-Beherbergungsverträge: 30-jährige Verbraucherbindung ist unzulässig

Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern einen Kündigungsausschluss und eine Vertragsdauer von 30 Jahre normieren. Das LG Linz gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht: Eine 30-jährige Bindung des Verbrauchers ist unzulässig.

Urteil zu Cordial AG: 30-jährige Verbraucherbindung ist unzulässig

Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern einen Kündigungsausschluss für 30 Jahre normieren. Das LG Linz gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht: Eine Vertragsdauer von 30 Jahren ist unzulässig.

Alpine Holding - Konkurs: Was Anleihegläubiger tun können

Am 2.7.2013 wurde auch über das Vermögen der Alpine Holding GmbH das Konkursverfahren eröffnet (GZ 38 S 74/13d). Insolvenzverwalter ist Dr. Karl F. Engelhart in 1030 Wien. Die Prüfungstagsatzung wurde für den 3.9.2013 anberaumt. Die Anmeldefrist für Forderungen wurde bis zum 19.11.2013 verlängert. Die Passiva betragen lt Schuldner rund 700 Mio Euro. Davon aus begebenen drei Anleihen rund 290 Mio Euro. Der VKI gibt einen kurzen Überblick, was geschädigte Anleihegläubiger tun können.

OGH: Kostenersatz bei Selbstverbesserung einer mangelhaften Sache

Das seit 1.1.2002 geltende Gewährleistungsrecht baut auf dem Prinzip der zweiten Chance für den Übergeber auf. Es ist nicht zulässig, dass der Übernehmer die Verbesserung verweigert oder das Recht der zweiten Andienung vereitelt, indem er die Sache selbst verbessert oder durch einen Dritten verbessern lässt. Dem Willen des Gesetzgebers kann aber nicht entnommen werden, dass der Werkbesteller bei voreiliger Selbstreparatur endgültig die gesamten Verbesserungskosten trägt.

Unerwünschte Werbeanrufe (Cold Calling) nach wie vor ein Problem

Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministerium - das Ausmaß und die Methoden der Unternehmen bei unerbetenen Werbeanrufen im letzten Jahr erhoben. Mehr als 1300 Konsumenten sind der Einladung des VKI gefolgt, ihre Probleme mit unerwünschten Werbeanrufen und Cold-Calling-Verträgen auf der Homepage des VKI über einen Fragebogen mitzuteilen.

Urteil: Unwirksamkeit der Vertragsverlängerungen von "elitepartner" bestätigt

Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.

OLG Wien: Vertragsverlängerung bei "elitepartner" unwirksam

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG gegen den Internet-Partnervermittler. Auch nach dem OLG Wien als Berufungsgericht ist die Form der vermeintlichen Vertragsverlängerungen gegenüber Kunden gesetzwidrig und zu unterlassen.

Einladung zur Podiumsdiskussion Bürgerbeteiligung versus "Bankenmonopol"-Anlegerschutz versus Freie Anlageentscheidung

Banken sind in der Kritik. Verbraucher wollen wissen, was mit ihrem Geld passiert. Alternative Modelle für Privatanleger bei regionalen Unternehmen ecken an am "Bankenmonopol". Verbraucher wünschen sich vor allem eines: Transparenz, Wahlfreiheit und Sicherheit. Wie kann nun ein Kompromiss zwischen Anlegerschutz und freier Entscheidung aussehen? Dazu veranstaltet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag, den 11. Dezember 2012, eine Podiumsdiskussion.

Urteil: Verstärkter Senat des OGH stärkt Abmahnverfahren

In einem Verbandsverfahren der Arbeiterkammer gegen eine Bank stellt der OGH in einem verstärkten Senat fest, dass das Beifügen von neu formulierten Ersatzklauseln bei Unterlassungserklärungen dazu führt, dass keine vollständige Unterwerfung vorliegt und daher die Wiederholungsgefahr - als Voraussetzung für eine Unterlassungsklage - aufrecht bleibt. Dies auch dann, wenn die neue Klausel im Verhältnis zur abgemahnten Klausel nicht sinngleich ist.

EuGH untersagt aggressive Gewinnspielpraktiken

Werbesendungen, die den fälschlichen Eindruck erwecken, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen, obwohl er einen Betrag zahlen und Kosten übernehmen muss, sind nach dem Unionsrecht verboten.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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