Urteil: OLG Wien: UPC AGB - 19 von 22 Klauseln sind nichtig
Das OLG Wien erklärte in einem Verbandsverfahren des VKI (im Auftrag des BMASK) 19 von 22 strittigen AGB-Klauseln in den Verträgen der UPC Telekabel Wien GmbH für nichtig.
Das OLG Wien erklärte in einem Verbandsverfahren des VKI (im Auftrag des BMASK) 19 von 22 strittigen AGB-Klauseln in den Verträgen der UPC Telekabel Wien GmbH für nichtig.
Bank muss jenen finanziellen Schaden tragen, der durch eine an einen institutionellen Kunden verkaufte Zinswette entstanden ist. Wesentliche Begründung des OGH: Die Bank hatte den Kunden nicht über die eigene Marge und den damit verbundenen Interessenskonflikt aufgeklärt.
Der OGH hatte entschieden, dass die Bank Austria jenen finanziellen Schaden tragen muss, der durch eine an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse verkaufte Zinswette entstanden ist. Die wesentliche Begründung für das Urteil: Die Bank hatte den Kunden nicht über die eigene Marge und den damit verbundenen Interessenskonflikt aufgeklärt. Das Urteil des OGH in Österreich folgt damit einem ähnlichen Urteil des Bundesgerichtshofes in Deutschland.
Der OGH hält die Totalschadenabrechnung in der Kaskoversicherung für gesetzeskonform. Die Versicherung muss demnach im Totalschadenfall nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzen, auch wenn das reparable Fahrzeug sich mit überschaubarem Aufwand reparieren lässt.
Handelsgericht Wien bestätigt die Klagslegitimation des VKI.
Für den OGH ist die umstrittene Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen vertretbar. Er zementiert damit eine nachteilige Abrechnungsweise: Es kommt nämlich zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.
Eine Dauerrabattklausel mit einer dekursiven Staffelung ist nicht gesetzeskonform, wenn KonsumentInnen im Fall einer vorzeitigen Auflösung ihres Versicherungsvertrages nicht so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten.
Gestaffelte Dauerrabattrückforderungen sind nicht automatisch zulässig. KonsumentInnen müssen bei vorzeitiger Auflösung ihrer Versicherung so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten.
Der VKI ist in zwei Verfahren zur potentiellen Haftung des Vermögensberaters Mag. Johannes Steiner erfolgreich.
In einem Verfahren rund um einen potentiellen Beratungsfehler von Mag. Steiner hebt das HG Wien die Entscheidung des Erstgerichtes auf. Das Erstgericht hatte die Klage des VKI wegen angeblich fehlender Passivlegitimation abgewiesen.
Der Vermögensberater Mag. Johannes Steiner haftet als Vermittler eines Privatkredites für den Schaden, den der Kreditgeber auf Grund der fehlerhaften Bonitätsprüfung des Kreditnehmers erleidet.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klauseln der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Diese Klauseln werden auch von fast allen anderen Österreichischen Banken verwendet. Das OLG Wien als zweite Instanz bestätigte die Ansicht des VKI und des Erstgerichtes, dass alle drei Klauseln rechtswidrig seien. Dabei verweist das OLG Wien in weiten Teilen auf das erstinstanzliche Urteil.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klauseln der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Die zweite Instanz bestätigte die Ansicht des VKI und des Erstgerichtes, dass alle drei Klauseln rechtswidrig seien.
Zusicherung der völligen Risikolosigkeit einer Anlage erhöht für den Anleger die Gefahr, eine Anlage zu wählen, die nicht seinen Risikovorstellungen entspricht. Rechtswidrigkeitszusammenhang wird ungeachtet der Gründe für den späteren Ausfall bejaht.
Der OGH hat in seinem Urteil vom 22. November 2011 (Az. 4 Ob 70/11i) seine Rechtsprechung zum Rechtswidrigkeitszusammenhang weiter präzisiert.
In zwei Musterprozessen gegen die Imperial KapitalbeteiligungsGmbH & Co KG haben die Gerichte mit Teilurteilen entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen der Konsumenten zu spät erfolgt seien. Die fristlosen Kündigungen hätten sofort nach Erhalt des Schreibens von Imperial, dass die gewinnunabhängige Ausschüttung eines 6%igen Vorwegbezuges künftig wegfallen werde, erklärt werden können und müssen.
In zwei Musterprozessen gegen die Imperial KapitalbeteiligungsGmbH & Co KG haben die Gerichte mit Teilurteilen entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen der Konsumenten zu spät erfolgt seien. Die fristlosen Kündigungen hätten sofort nach Erhalt des Schreibens von Imperial, dass die gewinnunabhängige Ausschüttung eines 6%igen Vorwegbezuges künftig wegfallen werde, erklärt werden können und müssen.
Eine Unterlassungserklärung, die vorsieht, dass erst bei späterem Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe zu bezahlen ist, ist keine uneingeschränkte Unterlassungserklärung und beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumenten-schutzministeriums - neben 5 Sammelklagen (rund 2500 Geschädigte und rund 40 Mio Streitwert) auch zahlreiche Musterprozesse gegen den AWD. Der Vorwurf: Der AWD habe einfache Sparbuchsparer beim Erwerb von Immofinanz- und Immoeast-Aktien systematisch falsch beraten. Nun hat das Oberlandesgericht Wien ein Urteil des Handelsgerichtes Wien bestätigt, wonach in einem Musterfall die AWD-Kundin "grob sorgfaltswidrig" falsch beraten wurde und daher Schadenersatz zusteht. Die Einwendungen des AWD, der Anspruch sei verjährt bzw die Kundin treffe ein Mitverschulden wurden verworfen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums in 2 Musterprozessen gegen Anlageberater beim HG Wien Recht bekommen: Die "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" in Salzburg und die "KK Marketing GmbH" in Wien (ehemals "Contectum Investment-Consulting GmbH" in Graz) haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als "sicheres" Investment angeboten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums in 2 Musterprozessen gegen Anlageberater beim HG Wien Recht bekommen: Die "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" in Salzburg und die "KK Marketing GmbH" in Wien (ehemals "Contectum Investment-Consulting GmbH" in Graz) haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als "sicheres" Investment angeboten.
Wiener Privatbank SE (ehemals Kapital & Wert) verrechnete trotz eines Urteils Provisionen auf der Basis einer rechtswidrigen Berechnungsformel.
Wiener Privatbank SE (ehemals Kapital & Wert) verlangte bei dem Vermögensverwaltungsvertrag "Masterplan" unzulässiger Weise Provisionen.
Medien berichten heute über ein erfreuliches neues Gutachten und über eine erste Teilanklage gegen Verantwortliche. Es gilt freilich die Unschuldsvermutung.
Das HG Wien erklärte zwei Bestimmungen zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der Bawag P.S.K. als unzulässig. Der VKI geht im Auftrag der AK Tirol gegen diese Klauseln, die beide den Kunden gröblich benachteiligen, vor.
Gewagte Fremdwährungskredit-Konzepte führen zu Schadenersatz.
Das HG Wien erklärte zwei Bestimmungen zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der Bawag P.S.K. als unzulässig. Der VKI geht im Auftrag der AK Tirol gegen diese Klauseln, die beide den Kunden gröblich benachteiligen, vor.
OLG Wien: "Auch erfahrenere Anleger können über die Sicherheit von "Immobilienaktien" in Irrtum geführt worden sein." - und bestätigt Rückabwicklung des Kaufs von CA Immo-Aktien.
Die Zusammenlegung der Konkursmassen der Mutter AvW Gruppe AG und der Tochter AvW Invest AG ist rechtswidrig.
Das OLG Innsbruck erkannte vier eingeklagte Klauseln in (Fremdwährungs)krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit, die Vereinbarung des Zinssatzes und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.
Das OLG Innsbruck erkannte vier eingeklagte Klauseln in (Fremdwährungs-)Krediten als unzulässig. Hierbei geht es um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit, die Vereinbarung des Zinssatzes und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.
Klagen gegen die Bank of Bermudas-Cayman mit Sitz auf den Cayman Islands (Fondsverwalterin) in Sachen Madoff sind in Österreich zulässig.
Weiterer Einwand des AWD gegen Sammelklagen abgewiesen.
Geschädigte MEL-Anleger haben vor dem OGH nicht Recht bekommen: Die Meinl-Bank hat kein Aliud ("falsches Produkt") geliefert und den Vertrag deshalb erfüllt.
Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Deckung gewähren, wenn der Rechtsstreit auf gesetzwidrige Vertragsklauseln zurückzuführen ist, welche vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung vereinbart wurden. Der Versicherungsfall ist dann nämlich vor Versicherungsbeginn eingetreten.
Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Deckung gewähren, wenn der Rechtsstreit auf gesetzwidrige Vertragsklauseln zurückzuführen ist, welche vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung vereinbart wurden.
Die Bawag PSK verpflichtet sich, in ihrer Werbung zu Sparprodukten in Zukunft nicht mehr den unrichtigen Eindruck zu erwecken, günstig scheinende Zinsen anzubieten, wenn diese nur für eine außergewöhnlich kurze Dauer gelten.
Nun soll der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob Österreich die Einhebung von Zusatzentgelten für Bezahlung von Rechnungen per Zahlschein oder Onlinebanking gesetzlich verbieten darf.
Forderungen der Geschädigten vom Masseverwalter bestritten - Gericht ermöglicht Musterprozesse
Die im EStG für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge vorgesehenen Kündigungsbeschränkungen derogieren die Kündigungsrechte nach § 165 VersVG. Eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist daher innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar.
Die Kündigungsbeschränkungen im Einkommenssteuergesetz gehen den sonst bei Lebensversicherungen bestehenden Kündigungsrechten vor. Für den Obersten Gerichtshof ist eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar
Im Unterschied zu mehreren anderen vorangegangenen Verfahren, waren von dieser Klage sowohl das Operatingleasing (eigentlich ein Mietvertrag) als auch das Finanzierungsleasing umfasst.
Die Bundesarbeiterkammer klagte die Porsche Bank AK wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln in deren Allgemeinen Leasingbedingungen.
Erkundigungspflicht der Konsumentin über das Anlageprodukt darf nicht überspannt werden.
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