Urteil: OLG Wien: Gestaffelter Dauerrabatt unzulässig
Eine Dauerrabattklausel mit einer dekursiven Staffelung ist nicht gesetzeskonform, wenn KonsumentInnen im Fall einer vorzeitigen Auflösung ihres Versicherungsvertrages nicht so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten.