Urteil: OLG Wien: Irreführender MEL-Werbeprospekt berechtigt zur Arglistanfechtung
Nach dem aktuellen Urteil des OLG Wien gegen die Meinl Bank kann der Anleger den Erwerb von MEL-Papieren wegen Arglist anfechten. Im MEL-Werbeprospekt seien die Wertpapiere bewusst irreführend als Aktien bezeichnet worden, obwohl es sich um Zertifikate handelte. Konsequenz ist, dass die Rückabwicklung 30 Jahre lang möglich ist.
