Irreführender MEL-Werbeprospekt: Arglistanfechtung der Anleger
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Wien gegen die Meinl Bank kann der Anleger den Erwerb von MEL-Papieren wegen Arglist anfechten. Grund: Im MEL-Werbeprospekt ist irreführend von besonders sicheren Aktien die Rede, obwohl es sich um Zertifikate handelt. Eine Geltendmachung ist damit 30 Jahre lang möglich.
