Urteil: Wien: Gesetzwidrige Klauseln bei Unfallversicherung II
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Es geht um zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und der Klage vollinhaltlich stattgegeben: Die inkriminierten Klauseln sind gesetzwidrig.