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Geld & Versicherungen

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17 Bankklauseln verstoßen gegen Zahlungsdienstegesetz

Im Auftrag des BMASK hatte der VKI die UniCredit Bank Austria - stellvertretend für viele Banken - wegen Verstößen zahlreicher Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) mit Verbandsklage auf Unterlassung geklagt. Das ZaDiG ist seit 1.11.2009 in Kraft und regelt umfassend die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstleister bzw -dienstnutzer betreffend Zahlungsdiensten.

Urteil: 17 Klauseln in ABB verstoßen gegen ZaDiG

Der VKI klagte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums . gegen exeplamrisch die Bank Austria wegen 17 gesetzwidriger Klauseln. Das HG Wien gab der Klage statt. Das Berufungsgericht bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung bezüglich der Unzulässigkeit zahlreicher Klauseln wegen Verstößen gegen ZaDiG.

OGH iS AvW - Richtlinien die Haftung der RBB zu prüfen

Der OGH hat zwar ein Urteil gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt aufgehoben, gleichzeitig aber klare Richtlinien gegeben, was vom Erstgericht nun zu prüfen ist. Eine Haftung der RBB erscheint durchaus denkbar und wird nun konkret zu prüfen sein.

Urteil: AvW - Aufklärungspflicht der Depotbank bei fehlender Bankenkonzession der AvW

Hat sich das Konkursrisiko verwirklicht, ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der unterlassenen Aufklärung über die (allenfalls) fehlende (Bank-)Konzession und dem Eintritt der Insolvenz zu bejahen, weil das Risiko einer Insolvenz bei Vorhandensein einer Bankkonzession zweifellos geringer gewesen wäre, zumal Banken strengeren Geschäftsführungs- und Eigenkapitalvorschriften unterworfen sind als andere Unternehmen und zudem einer besonderen Aufsicht unterliegen.

Keine Haftung für Secondhand Polizze

Der Oberste Gerichtshof sieht keine Haftung eines Vermittlers für Schäden im Zusammenhang mit der der Insolvenz eines kanadischen Anbieters von Secondhand Polizzen.

Urteil: Unzulässige Staffelung beim Dauerrabatt

Eine Dauerrabattklausel mit einer dekursiven Staffelung ist unzulässig, wenn KonsumentInnen im Fall einer vorzeitigen Auflösung einer Versicherung nicht so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten.

Unzulässige Staffelung beim Dauerrabatt

Die Staffelung einer Dauerrabattrückforderung macht diese nicht automatisch zulässig. KonsumentInnen müssen bei Auflösung einer Versicherung so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten

Keine Überprüfungspflicht: Gericht verneint Mitverschulden einer MEL-Geschädigten

Im Berufungsurteil eines Musterprozesses des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg urteilte das LG St. Pölten, dass der geschädigten Konsumentin kein Mitverschulden trifft, da sie nicht von einer besonderen Unerfahrenheit des Beraters hätte ausgehen müssen und es folglich nicht ihre Pflicht war, die Auskünfte des Beraters zu überprüfen.

Verbraucherpreis-Indexklausel in Bankbedingungen bei Girokonten gesetzwidrig

Der Streit um die strittige Indexklausel, welche in Bankbedingungen die einseitige Anpassung der Kontoentgelte an die Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) vorsieht, findet nunmehr ein Ende: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Rechtsansicht des VKI und hält derartige Klauseln seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2011 für unzulässig.

Urteil: OGH zur sogenannten Verbraucherpreis-Indexklausel in Bankbedingungen: Automatische Entgelterhöhungen bei Girokonten gesetzwidrig.

Der Streit um die umstrittene Indexklausel, welche in Bankbedingungen die einseitige Anpassung der Kontoentgelte an die Veränderung des Verbraucherpreisindex vorsieht, findet nunmehr ein Ende: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Rechtsansicht des VKI und hält derartige Klauseln seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2009 für unzulässig.

Irreführende Zinssatz Werbung beim Bauspardarlehen

Die Bewerbung eines Bauspardarlehens mit 1,5 % ist irreführend, wenn nicht ausreichend deutlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass dieser Zinssatz nur für eineinhalb Jahre gilt und außerdem auch für die Eigenmittel zu bezahlen ist.

15-jährige Bindung bei Zukunftsvorsorge unzulässig

Nach einem Urteil des HG Wien ist der Ausschluss einer Kündigung für einen Zeitraum von 15 Jahren bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gesetzwidrig. Er verstößt insbesondere gegen § 864a ABGB

Weitere Klauseln in (Fremdwährungs-)krediten unzulässig

Das LG Innsbruck erkannte vier einklagte Klauseln in (Fremdwährungs-)Krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.

Bankbedingungen zu Fremdwährungskrediten gesetzwidrig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klausel der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI voll Recht und stufte alle drei Klauseln als rechtswidrig ein.

OGH: Weiterer AK-Erfolg in Sachen MEL

OGH stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben.

OGH: Generelle Haftungsfreizeichnung für Fahrlässigkeit in Bankbedingungen gesetzwidrig

Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Entscheidung der Unterinstanzen und gibt dem VKI vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist klar gesetzwidrig, so der OGH.

Urteil: OGH: Generelle Haftungsfreizeichnung für Fahrlässigkeit in Bankbedingungen gesetzwidrig

Der VKI-Verbandsklage (im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums) gibt nun auch der Oberste Gerichtshof vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist klar gesetzwidrig, so der OGH.

BMW-Leasing: OGH kippt 32 von 34 Klauseln

Der VKI hatte - im Auftrag des BMASK - ab 2007 neun Verbandsverfahren wegen Allgemeiner Leasingbedingungen für Kfz-Leasing geführt. Nunmehr liegt das letzte Urteil dazu vor.

Wen der Kreditgeber warnen muss

In einem neuen Urteil fasst der OGH wichtige Punkte zur Haftung einer dritten Person für einen Kredit des Hauptschuldners zusammen.

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kündbar?

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien soll die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge frühestens nach 10 Jahren gekündigt werden können. Davor sei eine Kündigung ausgeschlossen.

OGH - das Mündel muss Warten

In einem Amtshaftungsprozess hat der OGH festgestellt, dass ein Privatgutachten für die Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes nicht ausreicht, sondern ein Gerichtssachverständiger beizuziehen ist. Ob allerdings dieser eine eindimensionale Veranlagung in Immobilienaktien als "wirtschaftliche Vermögensverwaltung" gesehen hätte müsse durch ein Sachverständigengutachten geprüft werden.

Berechnung des hypothetischen heutigen Vermögensstands bei fehlerhafter Anlageberatung (OGH)

1. Der Anlageberater haftet nicht für das positive Vertragsinteresse; der Anleger kann nur verlangen, er möge so gestellt werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt hätte.
2. Der Anlageberater haftet dabei für den Vertrauensschaden, der durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist: Vom hypothetischen heutigen Vermögensstand ohne das schädigende Ereignis ist der heutige tatsächliche Vermögenswert abzuziehen.

Außerordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen mit Imperial

Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist dann rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.

Urteil: Außerordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen mit Imperial

Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist laut erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichtes Linz (LG Linz) rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.

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