VKI und Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien finden Vergleich für Schadensfälle aus geschlossenen Immobilien- und Schiff-Fonds
RLB NÖ-Wien bietet betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an.
RLB NÖ-Wien bietet betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an.
Das BGHS Wien hat der - im Auftrag des Sozialministeriums geführten - Klage des VKI in einem Musterprozess vollinhaltlich stattgegeben: Blue Vest als Versicherungsvermittler hat nach Rücktritt des Konsumenten von der Vermittlungsgebührenvereinbarung (§ 12 VKrG) weder einen Provisionsanspruch noch einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Vergütung.
Nach einer aktuellen deutschen Entscheidung sind Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds kein geeignetes Produkt zur Altersvorsorge. Die beratende Bank haftet wegen nicht anlegergerechter Beratung, wenn sie die Produkte zur Altersvorsorge empfiehlt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Klauseln in einem Vertragsformblatt eines Inkassobüros mit Verbandsklage vor. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun bestätigt, dass auf Ratenzahlungsvereinbarungen, die im vorliegenden Fall und in der Praxis regelmäßig einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, das am 11.6.2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz anzuwenden ist.
Erwirbt ein Anleger aufgrund schuldhaft irreführender Angaben im Werbeprospekt die darin beworbenen Papiere, besteht im Rahmen der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung eine Haftung all jener, die dem äußeren Erscheinen nach an der Prospektgestaltung mitgewirkt haben und die Fehlerhaftigkeit der Angaben kennen mussten.
Der OGH stellt klar, dass der Schadenersatzanspruch aus fehlerhafter Anlageberatung nicht verjährt ist, wenn die Geltendmachung mittels Feststellungsklage zwar unzulässig ist, aber innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte, auch wenn das Leistungsbegehren eventualiter außerhalb der Verjährungsfrist erhoben wurde. Ein Mitverschulden des Anlegers ist dann zu verneinen, wenn der Berater die Bedeutung der schriftlichen Unterlagen herunterspielt und ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.
Die Entscheidung bestätigt die neuere Jud zur Zurechnung des selbständigen Anlageberaters an die Bank und verneint ein Mitverschulden des unerfahrenen Anlegers wegen Nichtlesens klein gedruckter Risikohinweise.
Ein Versicherungsmakler verletzt seine Interessenswahrungspflicht; wenn er bei einem riskanten Produkt nicht über das Verlustrisiko aufklärt. Er haftet für Personen, die die Beratung nach seinen Vorgaben und Weisungen durchführen.
Das OLG Wien beurteilt vier Klauseln in Unfall-Versicherungsbedingungen als gesetzwidrig. Betroffen sind Anpassungen bei nachträglichen Gefahrenerhöhungen, Regelungen zur Obduktion und Nachzahlungspflichten betreffend Kosten, die der Versicherer bei Vertragsbeginn übernommen hat.
Der VKI hat die Wiener Privatbank in einem Verbandsverfahren - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auf Unterlassung geklagt. Dabei geht es um ein Berufen der Bank auf missbräuchliche Vertragsklauseln, indem Konsumenten bei Vermögensverwaltungsverträgen Kündigungsentschädigungen verrechnet werden, die weder durch eine vertragliche Vereinbarung noch durch § 1014 ABGB gedeckt sind.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil des HG Wien hat nun das OLG Wien als Berufungsgericht bestätigt: Werden unzulässige Klauseln vereinbart, stellt die Berufung auf eine ergänzende Vertragsauslegung als Verstoß gegen die Klausel-RL eine unzulässige Geschäftspraktik dar, die mit (neuerlicher) Unterlassungsklage gem § 28a KSchG bekämpft werden kann.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte, im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, gegen die Santander Consumer Bank GmbH eine Verbandsklage wegen falscher Angaben zum effektiven Jahreszinssatz bei Verbraucherkrediten. Der OGH untersagt der Bank die weitere Verwendung und Berufung auf die gesetzwidrige Klausel und eine Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes ohne die Berücksichtigung der Kosten einer (Kredit-)Restschuldversicherung, die gemeinsam mit dem Kreditvertrag abgeschlossen wird oder - als bestehende Versicherung - zur Besicherung des Kredites verwendet wird. Die gesetzliche Folge der Angabe eines zu geringen effektiven Jahreszinssatzes ist, dass der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz so zu verringern ist, dass er dem angegeben effektiven Jahreszinssatz entspricht. Die Bank hat allen Kunden die neuen (geringeren) Raten bekanntzugeben. Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Sammelaktion der betroffenen Kreditnehmer durch und wird diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Bank zur Seite stehen. Betroffen sind Kreditabschlüsse ab dem 11.6.2010. Nähere Informationen findet man auf www.verbraucherrecht.at/santander.
Manche Banken gesprächsbereit, andere nicht; VKI bietet Geschädigten Teilnahme an Sammelklagen gegen sture Banken an.
Die Sammelintervention des VKI hat einen ersten Erfolg: Erste Bank bietet als erste der betroffenen Banken betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - eine Verbandsklage gegen die paybox Bank eingebracht und auf Unterlassung der Verwendung einer "Verschweigungsklausel" in den AGB geklagt. Das HG Wien gab dem VKI in erster Instanz vollinhaltlich Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - eine Verbandsklage gegen die paybox Bank eingebracht und auf Unterlassung der Verwendung einer "Verschweigungsklausel" in den AGB geklagt. Das HG Wien gab dem VKI in erster Instanz vollinhaltlich Recht.
Das OLG Innsbruck beurteilt die Bindung von Kreditzinsen an den Refinanzierungssatz der österreichischen Sparkassen bei Verbraucherkrediten für unzulässig. Die Vorarlberger Sparkassen werden als Folge dieses Urteiles bei der Zinsanpassung auf Ersatzparameter umstellen.
Das OLG Innsbruck beurteilt die Bindung von Kreditzinsen an den Refinanzierungssatz der österreichischen Sparkassen bei Verbraucherkrediten für unzulässig.
Konsumenten muß ein breites Spektrum an Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, eine Einschränkung ist benachteiligend.
Das Landgericht Hamburg verurteilte die deutsche Vermittlerbank M.M. Warburg & Co. KG zu Schadenersatz in Höhe von 44.500 Euro. Die Bank hatte dem klagenden Anleger eine Beteiligung an einem Schifffonds vermittelt und die Höhe der Rückvergütungen verschwiegen.
Nachdem das HG Wien die Haftung der Bank für die Fehlberatung bei Erwerb der Beteiligung am HCI Shipping Select 26 schon im März 2013 bejaht hatte, hat das OLG Wien nun in zweiter Instanz bestätigt.
Nachdem das HG Wien die Haftung der Bank für die Fehlberatung bei Erwerb der Beteiligung am HCI Shipping Select 26 schon im März 2013 bejaht hatte, hat das OLG Wien nun in zweiter Instanz bestätigt.
Die neuen Bankomatkarten mit NFC-Funktion - Die wichtigsten Antworten auf die Fragen der Konsumenten:
Verschweigungsklausel unwirksam - Vertragsänderungen ebenso
Das OLG Wien hat entschieden, dass die Erhebung von - auch: möglicherweise unberechtigten - Schadenersatzansprüchen durch den Kreditnehmer für die kreditgewährende Bank keinen ausreichenden Grund zur außerordentlichen Kündigung des Kreditvertrags und sofortigen Fälligstellung darstellt.
Nach dem EuGH ist eine Regelung, die das grundlose Rücktrittsrecht des Verbrauchers vom Lebensversicherungsvertrag auf ein Jahr beschränkt, unionsrechtswidrig, wenn sie auch für den Fall fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht gelten soll.
Zum viel diskutierten Spannungsverhältnis von Kapitalerhaltung und Prospekthaftung hat der EuGH nun auch auf unionsrechtlicher Ebene klargestellt, dass die Prospekt- (2003/71/EG), Transparenz- (2004/109/EG) und Marktmissbrauchs-RL (2003/6/EG) einer Haftung der Aktiengesellschaft als Emittentin wegen Verletzung von Informationspflichten gegenüber einem Erwerber von Aktien ebenso wenig entgegen stehen wie ihrer schadenersatzrechtlichen Verpflichtung zu Zahlung des Erwerbspreises und Rücknahme der erworbenen Aktien.
Die Raiffeisen Bankengruppe Vorarlberg verwendet seit vielen Jahren als Indikator für Kredite den sogenannten "RZB-Referenzsatz". Dieser widerspiegelt im Gegensatz zu EURIBOR und LIBOR die tatsächlichen Refinanzierungskosten. Der RZB-Referenzsatz wurde im Jahr 2007 mit der Arbeiterkammer Vorarlberg und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) diskutiert.
Können Verbraucher Schadenersatz gegen Banken geltend machen?
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen Klauseln, die gesetzwidrig sind. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI bei 10 von 11 Klauseln Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nachdem das HG Wien im März Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die vermittelnde Bank bejaht hat, liegt nun das nächste erstinstanzliche Urteil vor: Auch das LG Korneuburg gab der Klage einer Anlegerin, die über Vermittlung eines Vermögensberaters eine Beteiligung am Reefer-Flottenfonds erworben hatte, vollumfänglich statt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nun neun der zehn beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen Klauseln in einem Ratenzahlungs- und Anerkennungsformblatt eines Inkassobüros.
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen Klauseln und in einem Ratenzahlungs- und Anerkenntnisformblatt eines Inkassobüros.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Santander Consumer Bank, die sich gegen eine AGB-Klausel zur Kreditrestschuldversicherung in ihren Kreditverträgen richtete sowie gegen die Angabe eines Effektivzinssatzes ohne Berücksichtigung der Kosten und Prämien der Kreditrestschuldversicherung. Der OGH gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht. Praktisch bedeutsame Konsequenz für die Verbraucher: Weil die Kosten für den effektiven Jahreszinssatz von Santander zu niedrig ausgewiesen wurden, reduziert sich die Ratenzahlungsverpflichtung.
Gesetzwidrige Klauseln entfallen ersatzlos - Rückforderungen unzulässig.
Generalanwalt stützt VKI-Position bei Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH
Eine Klausel, die Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkten Änderungen von Entgelten und Leistungen wertet, ist nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofes unzulässig. Für ein unbeschränktes Änderungsrecht besteht nämlich keine sachliche Rechtfertigung. Die darauf basierende tatsächliche Erhöhung des Kreditzinssatzes ist ebenfalls unzulässig.
Die Rechtsschutzversicherung ARAG SE muss für einen Rechtsstreit zu einer Fehlberatung bei einem Fremdwährungskredit Deckung gewähren.
Das HG Wien hält fest, dass bei einem Rechtsstreit zu einer Fehlberatung bei Fremdwährungskrediten der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt.
Das BGHS Wien hält fest, dass der Spekulationsausschluss nach Art. 7.1.10. der ARB bei Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung kommt. Die Rechtsschutzversicherung ARAG SE hatte sich auf diesen Ausschluss berufen.
Wenn kreditfinanzierte Lebensversicherungen als "Sparen ohne Eigenmittel" verkauft werden und dabei zugesichert wird, dass keinerlei Eigenleistung erforderlich ist, liegt ein Beratungsfehler vor, wenn tatsächlich bereits die Zinsen für die Privatkredite selbst von den Konsumenten aufzubringen sind. Bei der Vermittlung von Lebensversicherungen und Krediten an Minderjährige ist überdies auf das Erfordernis einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung hinzuweisen.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Volksbank Donau-Weinland wegen 14 AGB-Klauseln, die die Bank ihren Fremdwährungskreditverträgen zugrunde legte. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, die dem VKI vollinhaltlich Recht gibt:
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Volksbank Donau-Weinland wegen 14 AGB-Klauseln, die die Bank ihren Fremdwährungskreditverträgen zugrunde legte. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, die dem VKI vollinhaltlich Recht gibt.
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Wien gegen die Meinl Bank kann der Anleger den Erwerb von MEL-Papieren wegen Arglist anfechten. Grund: Im MEL-Werbeprospekt ist irreführend von besonders sicheren Aktien die Rede, obwohl es sich um Zertifikate handelt. Eine Geltendmachung ist damit 30 Jahre lang möglich.
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