Urteil: Aus für Zahlscheinentgelt bei Mobilkom
Im Auftrag des BMASK klagte der VKI ua die Mobilkom Austria AG, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin die Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!