Urteil: OGH erklärt Änderungskündigungsklausel der mobilkom für rechtswidrig
Der OGH bestätigt in der Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die Entscheidung des Berufungsgerichtes: Die Klausel, wonach sich mobilkom den Widerruf einer Änderungskündigung vorbehält, ist rechtswidrig. Im Fall einer drohenden und benachteiligenden Änderung der AGB und Entgeltbedingungen kann der Verbraucher, der sich zur Auflösung des Vertrages entschließt, nach Zugang seiner Kündigung an den Mobilfunkbetreiber mit einer wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses rechnen. In einer derart dynamischen Branche wie der Mobilfunkbranche sind wechselnde Angebote durchaus üblich; eine einmonatige bzw. vierwöchige Phase der Unsicherheit, ob das Vertragsverhältnis weiter aufrecht bleiben soll, würde die Dispositionsfreiheit des Konsumenten stark einschränken, so der OGH. Der OGH verurteilte diese Praxis, da Konsumenten zu "Testsubjekten" verkommen würden. Im Lichte dieser Rechtsprechung wäre auch die Vereinbarung einer kürzeren Widerrufsfrist als rechtswidrig zu beurteilen.