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Telekommunikation & Medien

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Mobiles Breitband - Anbieter im Test:

Mit einem "wieselflinken", "sagenhaft günstigen" Surferlebnis lockt so mancher Anbieter. Doch Werbeslogans wie "ohne Datenbremse", "viel downloaden, wenig zahlen" oder "überall und übergünstig" halten nicht immer, was sie versprechen. Das zeigt ein Vergleichstest des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der zehn Angebote (Vertrag und Wertkarte) der vier nationalen Netze auf Geschwindigkeit, Handhabe und Kosten untersucht hat.

Zahlscheingebühren auf dem Prüfstand

Am 1.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten. Nach § 27 Abs 6, 2.Satz ZaDiG ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes unzulässig. Die in Österreich weit verbreiteten "Zahlscheinentgelte" sind daher seit 1.11.2009 rechtswidrig. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - zunächst vier Mobilfunkanbieter abgemahnt, die Verwendung der entsprechenden Klauseln zu unterlassen.

Urteil: OGH erklärt Änderungskündigungsklausel der mobilkom für rechtswidrig

Der OGH bestätigt in der Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die Entscheidung des Berufungsgerichtes: Die Klausel, wonach sich mobilkom den Widerruf einer Änderungskündigung vorbehält, ist rechtswidrig. Im Fall einer drohenden und benachteiligenden Änderung der AGB und Entgeltbedingungen kann der Verbraucher, der sich zur Auflösung des Vertrages entschließt, nach Zugang seiner Kündigung an den Mobilfunkbetreiber mit einer wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses rechnen. In einer derart dynamischen Branche wie der Mobilfunkbranche sind wechselnde Angebote durchaus üblich; eine einmonatige bzw. vierwöchige Phase der Unsicherheit, ob das Vertragsverhältnis weiter aufrecht bleiben soll, würde die Dispositionsfreiheit des Konsumenten stark einschränken, so der OGH. Der OGH verurteilte diese Praxis, da Konsumenten zu "Testsubjekten" verkommen würden. Im Lichte dieser Rechtsprechung wäre auch die Vereinbarung einer kürzeren Widerrufsfrist als rechtswidrig zu beurteilen.

Urteil: Irreführende Werbung für "Fairplay" und "Fairclick"

Das Wiener Handelsgericht gibt einer UWG -Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen irreführende Werbung von T -Mobile statt. Wird ein Tarif als "unbegrenzt" beworben, darf er nicht begrenzt sein. Strenge Anforderungen an nachträgliche, als Aufklärung gedachte Hinweise.

Irreführende Werbung von T- Mobile

Das Wiener Handelsgericht gibt einer UWG -Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen irreführende Werbung von T -Mobile statt. Fazit: Wird ein Tarif als "unbegrenzt" beworben, darf er nicht begrenzt sein.

OLG Wien: mobilkom-Klausel zu Vertragsänderungen gesetzwidrig

Das OLG Wien bringt im Rahmen einer Ver-bandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die "Überlegungsfrist" für den Telekom-Betreiber im Fall einer Änderung seiner AGB und einer nach-folgenden Kündigung des Kunden zu Fall. Der entstehende Schwebezustand ist für den Kunden nicht zumutbar.

VwGH: Ohne ORF-Empfang keine ORF-Gebühr

Das Programmentgelt gemäß § 31 ORF-Gesetz ist grundsätzlich unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sei ein Programmentgelt allerdings nur bei einem Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des ORF zu entrichten.

Kostenfalle: HG Wien kippt rechtswidrige Klausel von "3"

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkbetreiber Hutchison 3 G Austria GmbH in erster Instanz gewonnen.

Urteil: Erfolg gegen Hutchison - Klausel betreffend Abrechnungszeitraum ist rechtswidrig; der Abrechnungszeitraum muss offengelegt werden

Das HG Wien erklärte eine Klausel von Hutchison für intransparent und gröblich benachteiligend. Nach der betreffenden Klausel sollte der Abrechnungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat sein, wobei sich Hutchison das Recht vorbehielt, einen anderen Abrechnungszeitraum festzulegen. Die Klausel sah keine Verpflichtung vor, den Kunden bei Vertragsabschluss davon in Kenntnis zu setzen, welcher Abrechnungszeitraum in seinem Fall gelten soll. Der Kunde wurde tatsächlich auch nicht darüber informiert. Diese Intransparenz war letztendlich eine Kostenfalle für den Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Roaming im Inland - Kunde haftet nicht

Das Bezirksgericht Donaustadt weist eine Klage von One gegen eine Konsumentin ab, deren Sohn in Grenznähe über ein ausländisches Netz telefoniert hatte, und die die hohen Roaming- Kosten dafür nicht bezahlen wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VKI gegen irreführende Werbung mit "3NoLimits"-Tarif erfolgreich

Das Handelsgericht Wien gab einer Verbandsklage des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMSK - gegen Hutchinson statt. Werbung für "unbegrenztes Telefonieren" ohne deutlichen Hinweis auf Fair-Use-Limits (1000 Minuten je Leistung) ist irreführend und gesetzwidrig.

Urteil: Minutenpreis und Taktung 90/60 - irreführend

Das Handelsgericht Wien gab einer im Auftrag der AK Vorarlberg geführten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen "Tele2" statt. Damit wurde die Blickfangwerbung für Gesprächspreise pro Minute untersagt, wenn nicht auf die Auswirkungen einer Taktung 90/60 eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird.

Tele2: Minutenpreis und Taktung 90/60 - irreführend

Das Handelsgericht Wien gab einer im Auftrag der AK Vorarlberg geführten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen "Tele2" statt. Damit wurde die Blickfangwerbung für Gesprächspreise pro Minute untersagt, wenn nicht auf die Auswirkungen einer Taktung 90/60 eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird.

Urteil: Erfolg gegen "fair use" Klauseln von One

Der VKI hatte - im Auftrag des BMSK - 4 Klauseln der One-AGB abgemahnt, nachdem One sich aber nicht verpflichten wollte, diese Klauseln in Zukunft zu unterlassen, wurde die Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen, das OLG in drei von vier Punkten Recht.

Berufungsinstanz zu "fair use" Klauseln von One

One hatte vor einiger Zeit Aufsehen erregt, weil in der Werbung für den "One 4 zu 0"-Tarif zwar unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen worden war, Vieltelefonieren dann aber unter Berufung auf eine "fair use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht wurde - plötzlich definierte One die "fair use" - Vereinbarung als fixes Limit von 1500 Minuten.

Erfolg gegen Werbung für "Große Plaudertasche"

In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.

Urteil: Werbung für "Große Plaudertasche" irreführend

In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.

Regierung will Internet sicherer machen

Minister-Kampagne "Safer Internet" soll das Netz sicherer machen: Gruppenklagen, Gewinnabschöpfung und Information im Kampf gegen die "Internet-Abzocke".

Erfolg gegen "fair use" Klauseln von One

Der Mobilfunkanbieter "One" hatte vor einiger Zeit Aufsehen erregt, weil er in seiner Werbung für den "4 zu0"-Tarif unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen, Vieltelefonieren dann aber unter Berufung auf eine "fair use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht hatte. Einigen Kunden wurde mitgeteilt, dass sie in diesem Fall auch die gesamten Grundentgelte für die restliche Vertragslaufzeit zahlen müssten.
Der VKI mahnte - im Auftrag des BMSK - in der Folge 4 Klauseln der One-AGB ab, nachdem One sich aber nicht verpflichten wollte, diese Klauseln in Zukunft zu unterlassen, wurde die Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI nun Recht.

Telefonieren im Ausland billiger

Am 30.6.2007 ist die EU-Roamingverordnung (Nr. 717/2007) in Kraft getreten. Sie ist in allen 27 Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich und gilt für alle Anrufe, die man im EU-Ausland mit dem Mobiltelefon tätigt oder annimmt, und zwar unabhängig davon, ob man Vertrags- oder Prepaid-Kunde ist. Durch die Verordnung sollen die übermäßigen Roamingentgelte gesenkt werden, die Kunden bisher bei Telefonaten in andere EU-Länder in Kauf nehmen mussten. Die Verordnung legt nämlich Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland fest. Allerdings soll die Verordnung nur bis 30.6.2010 gelten; die Europäische Kommission behält sich aber vor, die Geltungsdauer dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und des Verbraucherschutzes allenfalls zu verlängern oder die Verordnung zu ändern.

EU-Roamingverordnung in Kraft

Am 30.6.2007 ist die EU-Roamingverordnung (Nr. 717/2007) in Kraft getreten. Sie ist in allen 27 Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich und gilt für alle Anrufe, die man im EU-Ausland mit dem Mobiltelefon tätigt oder annimmt, und zwar unabhängig davon, ob man Vertrags- oder Prepaid-Kunde ist. Durch die Verordnung sollen die übermäßigen Roamingentgelte gesenkt werden, die Kunden bisher bei Telefonaten in andere EU-Länder in Kauf nehmen mussten. Die Verordnung legt nämlich Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland fest. Allerdings soll die Verordnung nur bis 30.6.2010 gelten; die Europäische Kommission behält sich aber vor, die Geltungsdauer dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und des Verbraucherschutzes allenfalls zu verlängern oder die Verordnung zu ändern.

VKI Erfolge gegen Hutchinson

Der VKI führt - im Auftrag des BMSK - 2 Verbandsklagen gegen Klauseln einerseits in den AGB und andererseits in einem Anmeldeformular von Hutchinson und bekam von den Gerichten Recht.

OLG Wien: Fernsehquiz irreführend

Auch in zweiter Instanz bekam der VKI nun in einem Wettbewerbsverfahren gegen Puls TV, das im Auftrag des BMSK seit Herbst 2005 geführt wurde, Recht.

Verbandsklage gegen Tele2UTA

Die AK Vorarlberg hat den VKI beauftragt, Tele2UTA wegen irreführender Werbung für den Wertkartentarif "Champion" auf Unterlassung zu klagen.

Internet-Abzocke: Kostenpflicht erst in AGB unwirksam

Das Amtsgericht München bestätigt in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 16.01.2007 die Ansicht von Konsumentenschützern, dass der erstmalige Hinweis auf eine Kostenpflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist.

Unzulässige Verfallsklauseln bei B-Free

Der VKI hat nun nach Beschluss des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig das im Auftrag des BMSG geführte Verfahren gegen die Mobilkom Austria gewonnen, in dem es um Verfallsklauseln bei Wertkartentelefonen (B-Free) geht.

Warnung Internet-Abzocke

Unternehmen bieten im Internet verschiedenste Dienste (Lebensberatung, Horoskop, Hausaufgaben, Gewinnspiele, usw) vermeintlich "gratis" an. Nimmt man die Angebote in Anspruch findet man sich häufig in Verträgen und "Abos" wieder und es kommen Rechnungen und Mahnungen.

Urteil: VKI-Sieg gegen ONE

Das HG Wien beurteilte die Werbung für den Tarif One Plus: "Schluss mit wenig! 1000 Freiminuten in alle Netze und 1000 Freiminuten zu One und ins Festnetz und 1000 Gratis -SMS, wenn Sie jetzt wechseln, schon ab EUR 10,00 im Monat" als irreführend.

Rücktrittsbelehrung auf Internet-Seite reicht nicht

Das deutsche OLG Hamburg stellt klar, dass die Belehrung über die Widerrufsrechte des Verbrauchers bloß auf einer Internetseite nicht genügt. Da in einem solchen Fall der Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wird, steht ihm die lange Rücktrittsfrist zur Verfügung. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer seine Produkte über "eBay" vertreibt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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