Außerordentliche Kündigung des Handyvertrages berechtigt
Das BG Fünfhaus hat die Klage eines Mobilfunkbetreibers gegen einen Kunden auf Zahlung ausstehender Entgelte abgewiesen, weil er es unterlassen hat, den Kunden vor kostenpflichtigen SMS zu schützen und es darüber hinaus verabsäumt hat, die monatlichen Rechnungen an den Kunden zu übermitteln.