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Telekommunikation & Medien

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Außerordentliche Kündigung des Handyvertrages berechtigt

Das BG Fünfhaus hat die Klage eines Mobilfunkbetreibers gegen einen Kunden auf Zahlung ausstehender Entgelte abgewiesen, weil er es unterlassen hat, den Kunden vor kostenpflichtigen SMS zu schützen und es darüber hinaus verabsäumt hat, die monatlichen Rechnungen an den Kunden zu übermitteln.

Telekom-Control: erstmals Auszahlungsverbot über Mehrwertnummern verhängt

Die TKK hat erstmals von ihrer neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und über die Mehrwertdienstrufnummern 0900/540517, 0900/540575 und 0900/540573 mit Bescheid vom 11.5.2012 einen ab diesem Datum auf drei Monate befristeten Auszahlungsstopp verhängt. Das heißt, dass der Dienstanbieter für diesen Zeitraum keine Entgelte für Anrufe zu diesen Rufnummern ausbezahlt bekommt.

OGH: Gesondertes Entgelt für Papierrechnungen gesetzwidrig

Der OGH hat über Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen T-Mobile entschieden: Papierrechnungsentgelte sind gesetzwidrig. Der VKI bietet - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung an.

Telekom-Werbung ohne deutlichen Hinweis auf eine Servicepauschale ist irreführend

Das Handelsgericht Wien hat - in einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMASK - die Firma Orange zur Unterlassung von irreführendender Werbung verurteilt. Das Unternehmen hatte in seinen Werbespot Tarife zu Aktionspreisen beworben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu den genannten Preisen noch eine jährliche sogenannte Servicepauschale anfiel. Diese Werbung hielt das Gericht für unzulässig.

Urteil: Papierrechnung darf nicht zusätzlich bepreist werden

Der VKI hatte neben anderen Betreibern Hutchison/Drei geklagt, deren AGB eine Kostenpflicht über 2 Euro pro Rechnung vorsehen, wenn Kunden die Rechnung auf Papier bevorzugen. Das Wiener Handelsgericht gab dem VKI nun Recht und untersagte die betreffende AGB-Klausel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Erfreuliches Urteil zum Rechnungsschock

Das Landesgericht Feldkirch wies eine Klage gegen Konsumentin auf 1000 Euro für Roamingkosten im Inland ab. Mobilfunkbetreiber müssen auf Gefahr von Roaming im grenznahen Gebiet hinweisen, sonst verletzen sie ihre Schutz - und Sorgfaltspflichten.

Urteil: Kostenpflichtige Papierrechnungen - weiterer VKI-Erfolg

Das OLG Wien bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz zum Thema "Umweltbeitrag" von T-Mobile. Der VKI war gegen die zusätzliche Gebühr für Papierrechnungen im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Verbandsklage vorgegangen und bekam wieder Recht. Zusatzgebühren für Papierrechnungen sind gröblich benachteiligend bzw. im konkreten Fall intransparent. Ein monatlich anfallender Umweltbeitrag ist kein "Einmalentgelt" und nutzt nur dem Betreiber. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, T-Mobile kann den OGH anrufen.

Buchtipp: Ihr Recht im Internet

Wer das Internet intensiv nutzt, ist auf vielfache Weise auch mit Rechtsfragen konfrontiert. Ein neues Buch des VKI schafft Klarheit in dieser noch jungen Rechtsmaterie.

Prepaid-Verträge: Mobilfunkanbieter muss Restguthaben ohne Gebühr erstatten

Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Diese und drei weitere Klauseln in den Bedingungen für Prepaid-Verträge des Unternehmens klarmobil sind unwirksam. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Facebook und Datenschutz

Das soziale Netzwerk Facebook erfreut sich enormer Beliebtheit. Im Januar 2011 erreichte Facebook nach eigenen Angaben 600 Millionen aktive Nutzer weltweit. Es gibt jedoch auch viele Kritiker, die auf grobe Datenschutzmängel hinweisen.

VKI-Sieg: OLG untersagt Zahlscheinentgelt

Im Auftrag des BMASK hatte der VKI gegen Mobilfunkbetreiber und Versicherungen Verbandsklagen wegen der sogenannten "Zahlscheingebühr" eingebracht. Nun bestätigt - nach vier erfolgreichen Urteilen in erster Instanz (drei gegen Mobilfunker, eines gegen eine Versicherung) - in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen T-Mobile: "Strafentgelte" für die Bezahlung mit Zahlschein sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 in Österreich gesetzwidrig.

Gebührenerhöhung bei A1

Der Mobilfunkanbieter A1 will ab 4.4. eine um 2,75 Euro höhere Grundgebühr verrechnen und dafür die Anrufe zu 05-Nummern in die in die Tarife inkludierten Freiminuten einbeziehen (bislang 0,25 Euro pro Minute).
Aufgrund der vielen Anfragen fassen wir die Rechtslage kurz zusammen:

VKI - GMX: Vergleich setzt Kundenrechte durch

Der VKI ging gegen 29 Klauseln in den AGB des Internetdienstleisters GMX vor und bekämpfte auch gesetzwidrige Praktiken. Nun konnte mit GMX zu beiden Themen ein Vergleich erzielt werden.

BGH: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auch dann nicht kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Im Sinne dieses BGH-Urteils hat der Kunde die Grundgebühr selbst dann zu bezahlen, wenn der Betreiber im Gegenzug seine Leistung gar nicht erbringen kann.

VKI gewinnt gegen Orange

Die beanstandete Klausel verschleiert dem Kunden, was er bei Überschreiten des vereinbarten Downloadvolumens zu zahlen hat.

Zahlscheinentgelte - VKI Sieg gegen mobilkom

Im Auftrag des BMASK klagte der VKI auch die Mobilkom Austria AG, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin die Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!

Urteil: Aus für Zahlscheinentgelt bei Mobilkom

Im Auftrag des BMASK klagte der VKI ua die Mobilkom Austria AG, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin die Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!

Datenroaming und Telefonieren im Eu-Ausland

Ab 1. Juli 2010 wird Telefonieren in der EU billiger. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen Betreiber die Preise neuerlich senken. Es bestehen für Konsumenten Schutzvorkehrungen betreffend Datenroaming.

Mobiles Breitband - Anbieter im Test:

Mit einem "wieselflinken", "sagenhaft günstigen" Surferlebnis lockt so mancher Anbieter. Doch Werbeslogans wie "ohne Datenbremse", "viel downloaden, wenig zahlen" oder "überall und übergünstig" halten nicht immer, was sie versprechen. Das zeigt ein Vergleichstest des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der zehn Angebote (Vertrag und Wertkarte) der vier nationalen Netze auf Geschwindigkeit, Handhabe und Kosten untersucht hat.

Zahlscheingebühren auf dem Prüfstand

Am 1.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten. Nach § 27 Abs 6, 2.Satz ZaDiG ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes unzulässig. Die in Österreich weit verbreiteten "Zahlscheinentgelte" sind daher seit 1.11.2009 rechtswidrig. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - zunächst vier Mobilfunkanbieter abgemahnt, die Verwendung der entsprechenden Klauseln zu unterlassen.

Urteil: OGH erklärt Änderungskündigungsklausel der mobilkom für rechtswidrig

Der OGH bestätigt in der Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die Entscheidung des Berufungsgerichtes: Die Klausel, wonach sich mobilkom den Widerruf einer Änderungskündigung vorbehält, ist rechtswidrig. Im Fall einer drohenden und benachteiligenden Änderung der AGB und Entgeltbedingungen kann der Verbraucher, der sich zur Auflösung des Vertrages entschließt, nach Zugang seiner Kündigung an den Mobilfunkbetreiber mit einer wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses rechnen. In einer derart dynamischen Branche wie der Mobilfunkbranche sind wechselnde Angebote durchaus üblich; eine einmonatige bzw. vierwöchige Phase der Unsicherheit, ob das Vertragsverhältnis weiter aufrecht bleiben soll, würde die Dispositionsfreiheit des Konsumenten stark einschränken, so der OGH. Der OGH verurteilte diese Praxis, da Konsumenten zu "Testsubjekten" verkommen würden. Im Lichte dieser Rechtsprechung wäre auch die Vereinbarung einer kürzeren Widerrufsfrist als rechtswidrig zu beurteilen.

Urteil: Irreführende Werbung für "Fairplay" und "Fairclick"

Das Wiener Handelsgericht gibt einer UWG -Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen irreführende Werbung von T -Mobile statt. Wird ein Tarif als "unbegrenzt" beworben, darf er nicht begrenzt sein. Strenge Anforderungen an nachträgliche, als Aufklärung gedachte Hinweise.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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