HG Wien: Unzulässige Klauseln der A1 Telekom Austria
Kunden im Bereich Telekommunikation haben Anspruch auf eine kostenfreie Papierrechnung.
Kunden im Bereich Telekommunikation haben Anspruch auf eine kostenfreie Papierrechnung.
Uns liegen interessante Urteile vor, die auf die Problematik der sog. Bill-shock-Handyrechnungen (=hohe Gebühren wegen Nutzung von Datentransfer) Bezug nehmen.
Der VKI führt im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol eine Verbandsklage gegen Sky Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen Sky Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Per 1. Juli gilt die Neufassung der EU-Roamingverordnung:
Das BG Fünfhaus hat die Klage eines Mobilfunkbetreibers gegen einen Kunden auf Zahlung ausstehender Entgelte abgewiesen, weil er es unterlassen hat, den Kunden vor kostenpflichtigen SMS zu schützen und es darüber hinaus verabsäumt hat, die monatlichen Rechnungen an den Kunden zu übermitteln.
Die TKK hat erstmals von ihrer neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und über die Mehrwertdienstrufnummern 0900/540517, 0900/540575 und 0900/540573 mit Bescheid vom 11.5.2012 einen ab diesem Datum auf drei Monate befristeten Auszahlungsstopp verhängt. Das heißt, dass der Dienstanbieter für diesen Zeitraum keine Entgelte für Anrufe zu diesen Rufnummern ausbezahlt bekommt.
Neuerliche Verwirrung bei Handyverträgen
Neuerliche Verwirrung bei Handyverträgen
Mit den jüngsten AGB-Änderungen werden VerbraucherInnen auch überraschende Änderungen untergejubelt.
Der OGH hat über Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen T-Mobile entschieden: Papierrechnungsentgelte sind gesetzwidrig. Der VKI bietet - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung an.
Das Handelsgericht Wien hat - in einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMASK - die Firma Orange zur Unterlassung von irreführendender Werbung verurteilt. Das Unternehmen hatte in seinen Werbespot Tarife zu Aktionspreisen beworben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu den genannten Preisen noch eine jährliche sogenannte Servicepauschale anfiel. Diese Werbung hielt das Gericht für unzulässig.
Weiterer Erfolg gegen AGB von UPC Telekabel Wien:OLG Wien bestätigt Nichtigkeit von 19 AGB-Klauseln.
Handelsgericht Wien gibt VKI-Verbandsklage gegen UPC statt.
Der VKI hatte neben anderen Betreibern Hutchison/Drei geklagt, deren AGB eine Kostenpflicht über 2 Euro pro Rechnung vorsehen, wenn Kunden die Rechnung auf Papier bevorzugen. Das Wiener Handelsgericht gab dem VKI nun Recht und untersagte die betreffende AGB-Klausel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Handelsgericht Wien untersagt Klausel bei Hutchison 3.
Das Landesgericht Feldkirch wies eine Klage gegen Konsumentin auf 1000 Euro für Roamingkosten im Inland ab. Mobilfunkbetreiber müssen auf Gefahr von Roaming im grenznahen Gebiet hinweisen, sonst verletzen sie ihre Schutz - und Sorgfaltspflichten.
Rekursgericht bestätigt titelwidriges Verhalten von GMX.
Die Kostenhinweise der Firma Content4u auf www.download-service.de für die Nutzung eines "Download-Services" sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln.
Die Kostenhinweise der Firma Content4u für die Nutzung eines "Download-Services" sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln.
Das OLG Wien bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz zum Thema "Umweltbeitrag" von T-Mobile. Der VKI war gegen die zusätzliche Gebühr für Papierrechnungen im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Verbandsklage vorgegangen und bekam wieder Recht. Zusatzgebühren für Papierrechnungen sind gröblich benachteiligend bzw. im konkreten Fall intransparent. Ein monatlich anfallender Umweltbeitrag ist kein "Einmalentgelt" und nutzt nur dem Betreiber. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, T-Mobile kann den OGH anrufen.
Auch in 2.Instanz bekam der VKI nun in Sachen "Umweltbeitrag" von T-Mobile Recht.
In einer Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen den Telefonanbieter My Phone hat das Oberlandesgericht Linz in zweiter Instanz 15 von 18 Klauseln für unzulässig befunden.
Wer das Internet intensiv nutzt, ist auf vielfache Weise auch mit Rechtsfragen konfrontiert. Ein neues Buch des VKI schafft Klarheit in dieser noch jungen Rechtsmaterie.
HG Wien erklärt 22 von 24 AGB-Klauseln von UPC für gesetzwidrig.
Das Wiener Handelsgericht erklärte in einem Verbandsverfahren des VKI (im Auftrag des BMASK) 22 von 24 beanstandeten AGB-Klauseln in den Verträgen der UPC Telekabel Wien GmbH für nichtig.
Aktuelles Buch des VKI schützt von Internet-Betrug.
Aufgelaufene Kosten zur Abwehr gegen die Abzocke müssen erstattet werden.
Mit 1. Mai tritt das Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 (KSchRÄG 2011) in Kraft. Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen im Kampf gegen Cold Calling.
Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Diese und drei weitere Klauseln in den Bedingungen für Prepaid-Verträge des Unternehmens klarmobil sind unwirksam. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Wegen gröblicher Benachteiligung untersagt das HG Wien derartige Nebengebühren von T-Mobile.
HG Wien untersagt derartige Nebengebühren wegen gröblicher Benachteiligung.
Das soziale Netzwerk Facebook erfreut sich enormer Beliebtheit. Im Januar 2011 erreichte Facebook nach eigenen Angaben 600 Millionen aktive Nutzer weltweit. Es gibt jedoch auch viele Kritiker, die auf grobe Datenschutzmängel hinweisen.
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI gegen Mobilfunkbetreiber und Versicherungen Verbandsklagen wegen der sogenannten "Zahlscheingebühr" eingebracht. Nun bestätigt - nach vier erfolgreichen Urteilen in erster Instanz (drei gegen Mobilfunker, eines gegen eine Versicherung) - in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen T-Mobile: "Strafentgelte" für die Bezahlung mit Zahlschein sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 in Österreich gesetzwidrig.
Der Mobilfunkanbieter A1 will ab 4.4. eine um 2,75 Euro höhere Grundgebühr verrechnen und dafür die Anrufe zu 05-Nummern in die in die Tarife inkludierten Freiminuten einbeziehen (bislang 0,25 Euro pro Minute).
Aufgrund der vielen Anfragen fassen wir die Rechtslage kurz zusammen:
Das OLG Oldenburg hat das Pingen als Straftat eingestuft und dem Landgericht Osnabrück die Eröffnung der Hauptverhandlung mittels Beschluss aufgetragen.
Der VKI ging gegen 29 Klauseln in den AGB des Internetdienstleisters GMX vor und bekämpfte auch gesetzwidrige Praktiken. Nun konnte mit GMX zu beiden Themen ein Vergleich erzielt werden.
In den von der Firma GMX Internet Services GmbH verwendeten Allg. Geschäftsbedingungen wurden zahlreiche Klauseln wegen Verstöße gegen das KSchG und ABGB abgemahnt
Zahlreiche Verstöße gegen das Konsumentenschutzgesetz eingeklagt - GMX gab im Verfahren vor dem HG Wien einen Unterlassungsvergleich ab
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auch dann nicht kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Im Sinne dieses BGH-Urteils hat der Kunde die Grundgebühr selbst dann zu bezahlen, wenn der Betreiber im Gegenzug seine Leistung gar nicht erbringen kann.
Die beanstandete Klausel verschleiert dem Kunden, was er bei Überschreiten des vereinbarten Downloadvolumens zu zahlen hat.
Im Auftrag des BMASK klagte der VKI auch die Mobilkom Austria AG, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin die Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!
Im Auftrag des BMASK klagte der VKI ua die Mobilkom Austria AG, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin die Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!
Ab 1. Juli 2010 wird Telefonieren in der EU billiger. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen Betreiber die Preise neuerlich senken. Es bestehen für Konsumenten Schutzvorkehrungen betreffend Datenroaming.
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