AK: Finger weg von vermeintlichen Gratisangeboten im Internet!
AK prüft Verbandsklage gegen Anbieter
AK prüft Verbandsklage gegen Anbieter
Das HG Wien beurteilte die Werbung für den Tarif One Plus: "Schluss mit wenig! 1000 Freiminuten in alle Netze und 1000 Freiminuten zu One und ins Festnetz und 1000 Gratis -SMS, wenn Sie jetzt wechseln, schon ab EUR 10,00 im Monat" als irreführend.
Das deutsche OLG Hamburg stellt klar, dass die Belehrung über die Widerrufsrechte des Verbrauchers bloß auf einer Internetseite nicht genügt. Da in einem solchen Fall der Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wird, steht ihm die lange Rücktrittsfrist zur Verfügung. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer seine Produkte über "eBay" vertreibt.
Digitales Fernsehen: Der Umstieg rückt immer näher; am 26.10.2006 wird mit der Umst5ellung begonnen. 40 Prozent aller Haushalte sind betroffen. Die Verunsicherung ist groß, denn die Informationen zu diesem Thema sind bisher spärlich.
Wien (OTS) - "Im Laufe der letzten Monate ist eine aus verbraucherpolitischer Sicht äußerst negative Entwicklung bei der Verrechnung von Mobilfunkverbindungen festzustellen. So wurden die Taktungsintervalle von zumeist 30/30 auf 60/30 beziehungsweise im Extremfall auf 90/60 ausgeweitet. Die langen Taktungsintervalle belasten besonders Kurztelefonate. Lange Gespräche mit niedrigen Minutenentgelten werden de facto durch kurze Telefonate teilweise mitfinanziert", betonte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek bei einer Pressekonferenz.
Mobilkom, T-Mobile, ONE, tele.ring, Drei und Tele2UTA werden zusätzlich zu den bestehenden Tarifen in Kürze einen Tarif mit sekundengenauer Abrechnung anbieten. Von einer - vom BMSG beauftragten - Klage gegen die von Konsumentenschützern als intransparent und gröblich benachteiligend kritisierte Taktabrechnung wird Abstand genommen.
Das HG Wien gibt in einem Verbandsverfahren im Auftrag des BMSG der Unterlassungsklage gegen die mobilkom (A1) statt.
Wien (OTS) - Nachdem der OGH bereits im Jahr 2004 entschieden hat, dass eine AGB-Klausel für Wertkartentelefone unzulässig ist, die einen Verfall des Guthabens nach Ablauf von insgesamt 15 Monaten vorsieht, hat nun das Handelsgericht Wien einem vom VKI im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek eingeleiteten Verbandsverfahren gegen eine Verfallsklausel der tele.ring Telekom Service GmbH recht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Es freut mich, dass das Handelsgericht Wien diese Verfallsklausel als unzulässig anerkannt hat. Dies ist ein neuerlicher Erfolg für den Konsumentenschutz", sagte Dolinschek.
Wieder eine ungültige Verfallsklausel bei Wertkartenhandy
Eine Klausel, die besagt, dass das Guthaben auf einem Wertkartenhandy nach ein paar Monaten verfällt, ist genauso unwirksam, wie eine Klausel, die die Auszahlung des Guthabens auf einige wenige Stellen des Mobilfunkbetreibers beschränkt.
Im Rahmen einer AK Veranstaltung Anfang Mai diskutierten Konsumentenschützer und Branchenvertreter über die geplante Neuregelung von Fernsehwerbung.
Auch die zweite Instanz hat nun die Rechtsansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bestätigt und Premiere in einem - im Auftrag des BMSG geführten - Verbandsverfahren zur Unterlassung verurteilt.
Oberster Gerichtshof erklärt die Kündigungsklauseln bei Fernseh-Abos für unzulässig.
Der VKI hat im Auftrag der AK Vorarlberg beim Obersten Gerichtshof (OGH) den Streit mit Premiere Fernsehen um eine Kündigungsklausel bei Fernseh-Abos gewonnen.
Wie in Österreich ist auch in Spanien die Praxis von Telefonienabietern gängig, für Anrufe die erste Minute voll und danach im 30-Sekunden-Takt zu verrechnen. Für den Konsumenten heißt das, dass für jeden (noch so kurzen) Anruf eine volle Minute verrechnet wird, aber auch danach jeder angefangene Block á 30 Sekunden pauschal verrechnet wird, egal ob man nun 2 oder 29 Sekunden telefoniert.
Die spanische Verbraucherorganisation OCU (www.ocu.org) brachte eine Unterlassungsklage gegen diese Praxis der Telefonieanbieter ein und bekam Recht.
Auf www.verbraucher-gegen-spam.de können sich Verbraucher seit kurzem umfassend über das Thema Spam informieren - inklusive Anleitungen im Umgang mit Spam, Musterschreiben und rechtliche Grundlagen. "Nur aufgeklärte und im Umgang mit E-Mails umsichtige Internetnutzer werden weniger leicht zum Spamming-Opfer", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Auf eine Klage des vzbv hin erklärte jetzt das Landgericht München I Allgemeine Geschäftsbedingungen von Premiere für unwirksam. Der Bezahlsender hatte sich vorbehalten, seine Leistungen und Preise zum Teil beliebig zu ändern.
Das Landgerichts München hat den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys in einem aktuellen Urteil für rechtswidrig erkannt. Das Urteil ist noch nicth rechtskräftig
Die österreichische Fa. Schauer EDV-Systeme (www.schauer.net) - die insb Computerhardware preiswert im Internet angeboten hatte - ist in Konkurs. Insb ehemalige Kunden sollten ihre Kreditkartenabrechnung im Auge behalten.
Der VKI geht - im Auftrag der AK Vorarlberg - erfolgreich gegen gesetzwidrige Klauseln des Pay-TV-Kanals Premiere vor.
Das OLG Wien beurteilt eine Klausel zur Vertragsdauer der Premiere Fernsehen GmbH als intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG. Zu 16 anderen Klauseln wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen.
In Verbandsverfahren des VKI im Auftrag des BMSG wurden Klauseln der AGB von Hutchison in erster Instanz vom HG Wien und von ONE in zweiter Instanz vom OLG Wien für rechtswidrig erkannt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
Gemäß einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) dürfen die für die Freischaltung des Kartenvertrags anfallenden Aktivierungskosten im Rahmen des Angebots nicht zwischen untergeordneten Informationen versteckt sein. Dies stelle ansonsten eine Irreführung der Verbraucher dar.
Kampagne "Consumer Digital Rights" zum Thema Konsumentenschutz und Digital Rights Management gestartet
Der VKI klagt - im Auftrag des BMSG - Londoner Firma wegen unerbetener Telefonanrufe.
In einer aktuellen Entscheidung des HG Wien als Berufungsgerichtes gab dieses der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Download-Volumens statt. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
In einer aktuellen Entscheidung wird der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Donwload-Volumens statt gegeben. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
In einer aktuellen Entscheidung verneint der BGH für den Fall der Anwahl einer Mehrwertnummer einen Vertragsschluss zwischen dem Inhaber des Telefonanschlusses und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber, der die Verbindung zum Mehrwertdienst hergestellt hat.
Wien (OTS) - Die AK fordert angesichts der zunehmenden unseriösen SMS-Praktiken mehr Schutz für KonsumentInnen: Die kostenlose Rufnummernsperre, die im Telekomgesetz geregelt ist, muss ohne weitere Verzögerung auch für SMS-Services umgesetzt werden. Außerdem müssen Wertkartennutzer auf Wunsch detaillierte Abrechnungen bekommen. Bei einem Rufnummernwechsel muss der Konsument vor einer Weiterverrechnung von Abodiensten des Vorbesitzers sicher sein. Nötig sind auch mehr Kontrollen bei Verstößen gegen die Mehrwertdienst-Verordnung.
Das HG Wien untersagt der mobilkom mit Einstweiliger Verfügung die Werbung mit Gratistarifen ins österreichische Festnetz, wenn tatsächlich Anrufe in private Netze kostenpflichtig sind. Die uneingeschränkte Werbeaussage "gratis ins österreichische Festnetz" verstehe der angesprochene Empfängerkreis so, dass jedes Telefonat, das nicht auf ein Handy erfolgt, unentgeltlich ist.
Ein Verkäufer auf Ebay hat einem Käufer Schadenersatz in Höhe von € 2.500,- zu leisten, da er seine Auktion vor dem regulären Ende stoppte.
Beschwerden über eine aktuelle Variante des Cold Calling häufen sich.
Es läutet einmal, man sieht eine Wiener Nummer (zB 01 25 22 836) am Display und rüft zurück. Am anderen Ende ein Tonband, wo bis zu 5000 Euro Gewinn angepriesen werden, wenn man eine einfache Frage beantwortet. Hat man ein bestimmtes Geräusch erraten, folgt nach der Gratulation der Hinweis, eine Mehrwertnummer zu wählen, um den Gewinn abzuholen. Ein Anruf dort kostet 2,17 Euro die Minute und dauert etwa 7 Minuten. Gesamtkosten also fast 15 Euro, weshalb von einer Teilnahme abgeraten wird.
Wien (BMSG/STS) - Das Konsumentenschutzministerium gab Ende 2004 bei der Arge Daten eine Überprüfung österreichischer Webshops in Auftrag. Untersucht wurde, inwieweit konsumentenrelevante Rechtsvorschriften von heimischen Internet-Händlern eingehalten werden. Es wurden vor allem jene Bestimmungen überprüft, die es KonsumentInnen erleichtern, Geschäfte sicher über das Internet abzuwickeln.
Klage gegen 18-Monate-Bindung gescheitert.
Klage gegen 18-Monate-Bindung gescheitert. Dem VKI wurde aus der Mobilfunk-Branche ein interessantes Urteil des OGH zugeleitet.
Gem einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm genügt der Hinweis auf das gesetzliche Rücktrittsrecht bei einer Auktion über ebay nicht auf der sogn "mich"-Seite.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm einem Verkäufer untersagt, im geschäftlichen Verkehr Verbraucher im Internet zur Abgabe von Bestellungen aufzufordern, wenn auf der Internetseite auf das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nur unter dem Punkt "mich" in der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" hingewiesen wird. Der Spezialsenat des Oberlandesgerichts hat damit die Berufung des Verkäufers gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig zurückgewiesen.
Der BGH hatte sich mit der Frage auseinander zusetzen, welcher Vertragstypus ein Access-Provider-Vertrag darstellt bzw welchem er am nächsten kommt. Die Beantwortung dieser Frage hat auch ganz praktische Auswirkungen - etwa die Zulässigkeit der höchstmöglichen Mindestvertragsdauer bei Internet- oder Mobilfunkverträgen.
Wien (BMSG/STS) - Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek hat heute angekündigt, den gesamten TV-Gewinnspiele-Markt in Österreich zu durchforsten. Am Dienstag hatte der Konsumentenschutzstaatssekretär den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Klagsführung gegen einen regionalen Wiener Fernsehsender beauftragt.
Wien (BMSG/STS) - Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek hat heute den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Klagsführung gegen den regionalen Wiener Fernsehsender Puls City-TV beauftragt.
Utl.: Dialer-Fälle stiegen 2004 weiter an - Rückgang für 2005 erwartet - 30 % der Beschwerden betrafen Mehrwertdienstgeschäfte der atms - Beschwerden über Mehrwert-SMS stark steigend
Gemäß einem Erkenntnis des VwGH ist auch bei der Klauselkontrolle gem § 25 Abs 6 TKG durch die Telekom-Control-Kommission (TKK) die kundenfeindlichste (objektive) Auslegung - wie bei § 28 KSchG - heranzuziehen.
Sind alle Raubkopierer Verbrecher, wie es die Kampagne der Musikindustrie behauptet? Jeden-falls verunsichert fühlen sich viele Konsumenten, wie zahlreiche Anfragen in der Beratungsabtei-lung des Vereins für Konsumenteninformation zeigen. Die schlechte Nachricht: die Rechtslage ist strittig, eine generelle Entwarnung kann nicht gegeben werden.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: