Urteil: Verfall von Guthaben bei Wertkarten-Handys rechtswidrig
Der OGH geht bei einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - davon aus, dass eine Klausel, wonach ein geladenes Guthaben für ein Wertkartenmobiltelefon nach einer bestimmten Zeit verfällt, falls nicht erneut ein Guthaben geladen wird, gemäß § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und rechtswidrig ist.