Urteil: EV gegen "Fluchtsteuer" von mehr als 12 Euro bei Rufnummernmitnahme
Im Konflikt um die Höhe der sogenannte "Flucht-Steuer" (Portierungsentgelt) hat nun das Handelsgericht Wien per Einstweiliger Verfügung T-Mobile untersagt, mehr als 12 Euro zu verlangen. Bisher hatte T-Mobile hierfür ein Entgelt von 35 Euro eingehoben.