Gerichte untersagen reihenweise gesetzwidrige Klauseln bei Kreditkarten und Handyzahlen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums (Diners Club und PayLife) bzw der Arbeiterkammer Kärnten (Paybox) -Verbandsklagen gegen drei Zahlungsdiensteanbieter wegen unzulässiger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nun liegen Entscheidungen des Handelsgerichtes Wien (PayLife) und des OLG Wien als Berufungsgericht (Diners Club und Paybox) vor. Nahezu alle vom VKI eingeklagten typischen Klauseln im Zahlungsverkehr mit Karten oder mit dem Handy wurden von den Gerichten als gesetzwidrig und nichtig angesehen. Alle drei Urteile sind nicht rechtskräftig.