Mobilfunk: 10 von 11 Klauseln bei yesss! unzulässig
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen yesss! Telekommunikation GmbH (nunmehr A1) wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das nun vorliegende Urteil des OGH bestätigt: 10 von 11 Klauseln sind unzulässig.
