Urteil: Vorinstallierte Dienste auf SIM-Karte als aggressive Geschäftspraktik
Vermarktet ein Telekommunikationsanbieter SIM-Karten, auf denen bestimmte Dienste - wie Internetzugangs- und Mailbox-Dienste - vorinstalliert und aktiviert sind, ohne dass der Verbraucher zuvor angemessen darüber aufgeklärt wurde, dass diese Dienste vorinstalliert und aktiviert sind oder welche Kosten hierfür anfallen, stellt dies eine unlautere Geschäftspraktik dar.
