Unzulässige Basiskontobedingungen einer Bank
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.
Über die Haas Elektro GmbH wurde am 25.10.2017 das Sanierungsverfahren eröffnet.
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die BKS
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die BKS
Tausende Betroffene erhalten einen Millionenbetrag
Tausende Betroffene erhalten einen Millionenbetrag
Der VKI führt seit 2014 - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Sammelklage und Musterverfahren gegen die Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG.
Ende 2017 droht Verjährung von vertraglichen Ansprüchen.
Ziel ist die Entschuldung der Person. Im Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen muss man zwischen dem sog Zahlungsplan und dem Abschöpfungsverfahren unterscheiden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die BAWAG/ P.S.K wegen unzulässigen Klauseln in den E-Banking-Bedingungen.
Kondenswasser, das aus einer Wasserwärmepumpanlage austritt, ist Leitungswasser, sodass grundsätzlich Deckungspflicht der Leitungswasserschadenversicherung besteht.
Kondenswasser, das aus einer Wasserwärmepumpanlage austritt, ist Leitungswasser, sodass grundsätzlich Deckungspflicht der Leitungswasserschadenversicherung besteht.
Verbandsverfahren der BAK gegen ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit Klauseln in den AGB bzw Vertragsformblättern bei Wertpapieraufträgen und Wertpapierdepots.
Anlässlich eines tatsächlichen Falles eines Gesellschafterausschlusses hier zusammengefasst die wichtigsten Informationen für die ausgeschlossenen Aktionäre zur der ihnen zuerkannten Barabfindung.
Der Reiseveranstalter THV-Reisen GmbH kam dieser Vorgabe in seinen AGB nicht nach und hat sich nun nach entsprechender Aufforderung durch den VKI dazu verpflichtet, seine unter anderem aus diesem Grund unzulässigen AGB nicht mehr zu verwenden.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH. Während die meisten Klauseln als gesetzwidrig eingestuft wurden, befand der OGH bei der Klausel zur Nachrangigkeit die Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB für nicht anwendbar und ging gar nicht mehr auf eine gröbliche Benachteiligung ein.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH.
Bereits in mehreren Verfahren hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass Banken bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen. Manche Banken kündigten daraufhin an, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Raiffeisen hingegen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Nun liegt auch dieses Urteil des OGH vor - und es deckt sich mit den bisherigen zu dieser Causa.
Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.
Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.
Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen. Die Abgabe eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches war für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.
Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen und das Landesgericht Wiener Neustadt wies daher die Besitzstörungsklage ab.
Der Schutz der Haushaltsversicherung gilt nach den hier vereinbarten Vertragsbedingungen auch für neue Wohnung nach Umzug.
Der Ausschluss der Deckungspflicht bei einer Verschlimmerung einer bereits vor dem Unfall bestandenen Bandscheibenerkrankung ist weder überraschend noch gröblich benachteiligend.
Die Bank muss dem Gerichtskommissär über ein auf den Erblasser als Kunden identifiziertes Großbetragssparbuch Auskunft zu erteilen, auch wenn die Sparurkunde unauffindbar ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt klar, dass sich die Höhe von Ausgleichszahlungen nach der Distanz zwischen dem ursprünglichen Abflugsort und dem Endziel bemisst; es ist also nicht auf die tatsächlich zurückgelegten Flugstrecken bei einer Umsteigeverbindung abzustellen.
Der Zwang, ein unverlangtes Testabo abbestellen zu müssen, stellt eine aggressive Geschäftspraktik im Sinne des UWG dar.
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln in Wohnungsmiet- bzw. -Kaufverträgen geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun das Urteil des Berufungsgerichts und erklärte 3 der 5 strittigen Vertragsbestimmungen für unzulässig, da sie intransparent sind.
Die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG hat am 15.08.2017 Insolvenzantrag gestellt. Medienberichten zufolge gewährt die deutsche Bundesregierung der Fluggesellschaft einen Überbrückungskredit; nach Angaben der Airline könne der Flugbetrieb daher ungestört fortgesetzt werden
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt. In diesem Zusammenhang wurden dem Obersten Gerichtshof (OGH) 10 Klauseln zur Entscheidung vorgelegt; die Hälfte hat der OGH nun für rechtswidrig erklärt.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem Handelsgericht erklärte nun auch das Oberlandesgericht Wien zahlreiche Klauseln als rechtswidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Ein prätorischer Vergleich hat all das zu umfassen, was der Kläger im Rechtsstreit ersiegen könnte; dh bei einem Urteilsveröffentlichungsbegehren gem § 30 Abs 1 KSchG iVm § 25 Abs 3 bis 7 UWG auch die Veröffentlichung des Vergleiches.
Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt, weil sie für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets, zu kommen, Gebühren verrechnet. Laut Urteil des Handelsgerichts Wien sind alle eingeklagten Klausel gesetzwidrig.
Selbst der OGH sagt nun ausdrücklich, dass die Rechtsprechung, wonach es unzulässig ist, dass die Bank die Marge als Untergrenze festlegt, nunmehr als gefestigt anzusehen ist. Auch die Argumentation der Bank bzgl der wirtschaftlichen Folgen bietet keinen Anlass von dieser ständigen Judikatur abzuweichen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt seit mehreren Jahren 69 Frauen, die sich durch mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen. Der TÜV Rheinland (Deutschland) und der TÜV RHEINLAND France, die die PIP-Implantate zertifiziert hatten, wurden vom Handelsgericht Toulon zu einer Vorschusszahlung von jeweils 3.000 Euro pro Klägerin verurteilt. Mit seiner Beschwerde auf Zahlungsaufschub war der TÜV im Berufungsverfahren nicht erfolgreich. 69 geschädigte Frauen aus Österreich - vertreten durch den VKI - erhielten vom TÜV nun insgesamt 207.000 Euro vorläufigen Schadenersatz ausbezahlt.
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