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Urteil: OLG Wien: Servicegebühr für "print@home"-Tickets

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.

Neue Tarifbestimmungen für Rufnummern mit der Vorwahl 05 und 0720

Am 01.12.2017 treten die neuen Bestimmungen der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (kurz: KEM-V 2009) in Kraft, die vorschreiben, dass Sprach- und Nachrichtendienste im Bereich für private Netze (05) und standortunabhängige Rufnummern (0720) tariflich und abrechnungstechnisch gleich behandelt werden müssen wie Dienste zu geografischen oder mobilen Rufnummern.

Neue Datenschutz-NGO "noyb" startet

Der neue gemeinnützige Verein "noyb - Europäisches Zentrum für Digitale Rechte" will Tech-Giganten zu Respekt für Grundrechte zwingen.

Vulkanausbruch auf Bali

Auf der Ferieninsel Bali dürfte ein größerer Ausbruch des Vulkans Gunung Agung unmittelbar bevorstehen. Medienberichten zufolge wurde die bereits im September errichtete Sicherheitszone ausgeweitet und eine Massenevakuierung angeordnet. Es gibt Einschränkungen des Flugverkehrs.

VW Abgasskandal - Erfolg gegen VW-Vertragshändler

HG Wien beurteilt die Wandlung des Kaufvertrags als zulässig und spricht Kläger Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Verbesserung durch VW (Software-Update) sei für den Kläger unzumutbar.

Digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig

Ab dem Vignettenjahr 2018 bietet die ASFINAG zusätzlich zur Klebevignette auch die Digitale Vignette an. Die Digitale Vignette ist erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Online-Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.

EuGH-Schlussantrag zu Facebook-Sammelklage

Maximilian Schrems, ein österreichischer Datenschutzaktivist, hat vor einem österreichischen Gericht Klage gegen die Facebook Ireland Limited erhoben. Er macht geltend, dass Facebook seine Rechte auf Achtung der Privatsphäre und auf Datenschutz verletzt habe sowie die entsprechenden Rechte anderer Facebook-Nutzer, die ihm ihre Rechte abgetreten haben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) legte die Sache dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor.

Unzulässige Basiskontobedingungen einer Bank

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.

Neuregelung Privatkonkurs ab 1.11.2017

Ziel ist die Entschuldung der Person. Im Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen muss man zwischen dem sog Zahlungsplan und dem Abschöpfungsverfahren unterscheiden.

Urteil: Leitungswasserschadenversicherung

Kondenswasser, das aus einer Wasserwärmepumpanlage austritt, ist Leitungswasser, sodass grundsätzlich Deckungspflicht der Leitungswasserschadenversicherung besteht.

Leitungswasserschadenversicherung

Kondenswasser, das aus einer Wasserwärmepumpanlage austritt, ist Leitungswasser, sodass grundsätzlich Deckungspflicht der Leitungswasserschadenversicherung besteht.

Angemessene Barabfindung bei Gesellschafterausschluss

Anlässlich eines tatsächlichen Falles eines Gesellschafterausschlusses hier zusammengefasst die wichtigsten Informationen für die ausgeschlossenen Aktionäre zur der ihnen zuerkannten Barabfindung.

Urteil: OGH zu Nachrangdarlehen

Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH. Während die meisten Klauseln als gesetzwidrig eingestuft wurden, befand der OGH bei der Klausel zur Nachrangigkeit die Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB für nicht anwendbar und ging gar nicht mehr auf eine gröbliche Benachteiligung ein.

OGH zu Nachrangdarlehen

Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH.

OGH zu Nachrangdarlehen

Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH.

Negativzinsen - auch Raiffeisenbanken müssen Zinsen zurückzahlen

Bereits in mehreren Verfahren hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass Banken bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen. Manche Banken kündigten daraufhin an, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Raiffeisen hingegen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Nun liegt auch dieses Urteil des OGH vor - und es deckt sich mit den bisherigen zu dieser Causa.

Höchste Zeit für Gruppenklagen!

Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.

Parship: Automatische Vertragsverlängerung durch Versand nichtssagender Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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