Fehlende Angaben im "Warenkorb" einer Online-Handelsplattform
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um die Frage, ob und welche Informationen über die Ware ein Onlinehänder im "Warenkorb" zu geben hat.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um die Frage, ob und welche Informationen über die Ware ein Onlinehänder im "Warenkorb" zu geben hat.
Der OGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Käufer eines geplanterweise kreditfinanzierten Pkws ein Rücktrittsrecht nach dem VKrG zusteht, wenn der Kreditvertrag gar nicht zustande kam.
Der OGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Käufer eines geplanterweise kreditfinanzierten Pkws ein Rücktrittsrecht nach dem VKrG zusteht, wenn der Kreditvertrag gar nicht zustande kam.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die DocLX Travel Events GmbH wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken. Das HG Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die DocLX Travel Events GmbH wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken. Das HG Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen Unzulässigkeit einer Dauerrabattklausel.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen Unzulässigkeit einer Dauerrabattklausel.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die BKS Bank AG wegen der Zinsgleitklausel in deren Kreditverträgen. Der OGH folgte der Ansicht des VKI und beurteilte die Klausel aus mehreren Gründen für intransparent und daher unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die BKS Bank AG wegen der Zinsgleitklausel in deren Kreditverträgen. Der OGH folgte der Ansicht des VKI und beurteilte die Klausel aus mehreren Gründen für intransparent und daher unzulässig.
VW hat bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert. Mangels Warnhinweis bei Vertragsabschluss verstößt der Verkauf gegen die gute Sitte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien erklärte - wie bereits das HG Wien - die sieben eingeklagten Klauseln allesamt für gesetzwidrig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Zalando SE (ehem AG) (Sitz in Deutschland) wegen derer AGB bzw Datenschutzerklärung (aus 2012). Der OGH hat nun 7 Klauseln für unzulässig erklärt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Zalando AG (Sitz in Deutschland) wegen derer AGB bzw Datenschutzerklärung (aus 2012). Der OGH hat nun 7 Klauseln für unzulässig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den deutschen Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Bestimmungen in den AGB geklagt. Während das Berufungsgericht der Klage des VKI noch zur Gänze stattgab, änderte der OGH die Entscheidung (in teilweiser Wiederherstellung des Ersturteils) dahingehend ab, dass es sich bei den ersten beiden beanstandeten Textpassagen nicht um AGB im eigentlichen Sinn handle, sondern vielmehr um bloße "Hinweise" ohne Rechtsfolgewillen, die nicht der Klauselkontrolle des VKI unterliegen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den deutschen Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Bestimmungen in den AGB geklagt. Während das Berufungsgericht der Klage des VKI noch zur Gänze stattgab, änderte der OGH die Entscheidung (in teilweiser Wiederherstellung des Ersturteils) dahingehend ab, dass es sich bei den ersten beiden beanstandeten Textpassagen nicht um AGB im eigentlichen Sinn handle, sondern vielmehr um bloße "Hinweise" ohne Rechtsfolgewillen, die nicht der Klauselkontrolle des VKI unterliegen.
Anleihegläubiger sollen sich bis 10.3.2018 mit dem jeweiligen Kurator in Verbindung setzen! Näheres erfahren sie hier.
Aus Anlass der Forstinger-Insolvenz hier eine Zusammenfassung der Rechtslage:
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Bank AG wegen mehrere Klauseln vor allem im Zusammenhang mit dem Konto.
Nach der heute ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Max Schrems vs Facebook kann ein Verbraucher Ansprüche von anderen Verbrauchern, die ihm zur Durchsetzung abgetreten wurden, nicht gebündelt vor den Gerichten seines Heimatstaats geltend machen. Damit scheidet eine kollektive Rechtsdurchsetzung wegen Datenschutzverletzungen gegen Facebook in Österreich nach geltendem Recht aus (keine Facebook-Sammelklage).
Rücktritt ist auch bei Abtretung an die Bank möglich.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die e-tec electronic GmbH. Nun gab auch das zweitinstanzliche Oberlandesgericht Linz der Klage statt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die e-tec electronic GmbH. Nun gab auch das zweitinstanzliche Oberlandesgericht Linz der Klage statt.
Ist es zulässig, dass die Deutsche Bahn AG als Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug den Wohnsitz in Deutschland vorsieht?
Ist es zulässig, dass die Deutsche Bahn AG als Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug den Wohnsitz in Deutschland vorsieht?
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wenn das Besichtigungsprogramm einer Rundreise nicht nur geringfügig geändert werden soll, kann kostenlos vom Vertrag zurückgetreten und der Reisepreis zurückverlangt werden.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermitllung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermittlung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.
Sollte ein allgemeiner Risikoausschluss für einen bestimmten Rechtsschutz-Baustein nicht gelten, müsste dies dort klar geregelt sein.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.à r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.a. r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2018 geändert werden.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des OLG Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des OLG Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.
Geschädigte des VW-Dieselskandals müssen bis Mitte 2018 aktiv werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Deniz Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen. Das nun vorliegende - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Wien erklärt die 24 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
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