Urteil: OGH zur Leistungspflicht der Versicherung bei Wasserschaden
Im konkreten Fall wurde grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers gerichtlich angenommen, sodass die Versicherung leistungsfrei wurde.
Im konkreten Fall wurde grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers gerichtlich angenommen, sodass die Versicherung leistungsfrei wurde.
Im konkreten Fall wurde grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers gerichtlich angenommen, sodass die Versicherung leistungsfrei wurde.
In einem Verfahren gegen die Sparda-Bank Austria Süd eGen geht es hauptsächlich um Entgelt- und Leistungsänderungen, die die Bank dem Kunden vorschlägt und die Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde dem nicht widerspricht.
Ein Mieter fühlte sich durch den täglichen Zigarrenkonsum seines Nachbarn gestört, da der Rauchgeruch in seine Wohnung ziehe. Der OGH beendete den Nachbarschaftsstreit mit einer Gebrauchsregelung nach Zeitabschnitten, die auf einem ausgewogenen Interessenausgleich beruhe und auch persönliche Lebensumstände und individuelle Gewohnheiten im Einzelfall berücksichtige.
In einem Verfahren gegen die Sparda-Bank Austria Süd eGen geht es hauptsächlich um Entgelt- und Leistungsänderungen, die die Bank dem Kunden vorschlägt und die Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde dem nicht widerspricht.
Auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist und dessen Folgen muss während offener Frist deutlich hingewiesen werden. Da eine von Parship per E-Mail versandte Benachrichtigung diese Anforderungen nicht erfüllte, brachte der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - Klage ein und bekam vom Handelsgericht Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Parship regelt in den AGB die automatische Vertragverlängerung um 1 Jahr, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Der Vertrag verlängert sich aber nur dann wirksam, wenn die KundInnen rechtzeitig davor deutlich gewarnt wurden. Die von Parship per E-Mail versandte Benachrichtigung erfüllte diese Anforderungen nicht, weshalb der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - klagte und nun vor dem Handelsgericht Wien Recht bekam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-Verordnung sind denkbar, da ein Streik nicht per se einen Entlastungsgrund darstellt.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien sind 4 Klauseln, etwa eine zur vorzeitigen Rückzahlung des Kredites, unwirksam. Die Bawag PSK darf diese Klauseln daher weder verwenden noch sich darauf berufen.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien sind 4 Klauseln, etwa eine zur vorzeitigen Rückzahlung des Kredites, unwirksam. Die Bawag PSK darf diese Klauseln daher weder verwenden noch sich darauf berufen.
Der OGH bestätigte die Verbindlichkeit einer Gewinnzusage, auch wenn der Verbraucher in dem Schreiben selbst nicht namentlich genannt wurde und auch wenn die Gewinnzusage irrtümlich an den Verbraucher gelangt ist.
Der OGH bestätigte die Verbindlichkeit einer Gewinnzusage, auch wenn der Verbraucher in dem Schreiben selbst nicht namentlich genannt wurde und auch wenn die Gewinnzusage irrtümlich an den Verbraucher gelangt ist.
Die schriftliche Darlegung der Gründe für den Lagezuschlag im Exposé des Maklers bei einer Wohnungsbesichtigung ist ausreichend. Ein Ausschluss des Lagezuschlags in "Gründerzeitvierteln" ist nicht verfassungswidrig. Verfassungskonform ist auch der gesetzlich normierte Mietzinsabschlag bei befristeten Mietverträgen.
Die Kosten eines Anrufs zu einer Kundendienstnummer dürfen die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs, dh zu einer Standard/geografischen Festnetz- oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen. Ob der Unternehmer einen Teil des Entgelts erhält oder nicht, ist unerheblich.
Mit an Kunden gerichteten Schreiben, wonach der Optima Eco Float Tarif mit 1.12.2016 neu berechnet wird und der Niedertarif künftig 20 % unter dem indexgebundenen Hochtarif liegt, möchte EVN nun eine einseitige Preiserhöhung vornehmen. Der VKI prüft diese Vorgangsweise sowie die zugrunde liegenden Klauseln.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH, eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien gab dem VKI -wie bereits das HG Wien- Recht und erklärte die inkriminierte Gebührenregelung für intransparent.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH, eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien gab dem VKI -wie bereits das HG Wien- Recht und erklärte die inkriminierte Gebührenregelung für intransparent.
OGH bestätigt Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung für Anlegerschadensprozess
OGH bestätigt Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung für Anlegerschadensprozess
Besteht eine Nachtragspflicht iSd § 6 KMG, hat der Verbraucher auch ein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG, wenn der veröffentliche Kapitalmarktprospekt fehlerhaft war. Dies gilt auch für von Anfang an vorliegende Unvollständigkeiten bzw Unrichtigkeiten des Prospekts.
Besteht eine Nachtragspflicht iSd § 6 KMG, hat der Verbraucher auch ein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG, wenn der veröffentliche Kapitalmarktprospekt fehlerhaft war. Dies gilt auch für von Anfang an vorliegende Unvollständigkeiten bzw Unrichtigkeiten des Prospekts.
Beworben wurde ein Kfz der Marke Fiat mit "500 Tage zum Nulltarif". Tatsächlich wurden aber EUR 200,-- an Spesen verrechnet. Außerdem fehlten im TV-Spot gesetzlich vorgesehene Informationen.
Beworben wurde ein Kfz der Marke Fiat mit "500 Tage zum Nulltarif". Tatsächlich wurden aber EUR 200,-- an Spesen verrechnet. Dies wurde in der Werbung mit keinem Wort erwähnt. Außerdem fehlten im TV-Spot gesetzlich vorgesehene Informationen.
Das BG Dornbirn entschied rechtskräftig, dass eine Änderung gegen angemessenen Aufwandersatz auch bei Flügen zu Sondertarifen möglich sein muss.
Dem EuGH wurde ein Fall vorgelegt, in dem es darum ging, ob auf einen Kaufvertrag, bei dem der Verbraucher nicht wusste, dass sein Gegenüber (ein Unternehmer) gar nicht der Vertragspartner war, sondern nur Vermittler, und dass der eigentliche Verkäufer eine Privatperson war, die Verbrauchsgüter-Richtlinie anwendbar ist.
Dem EuGH wurde ein Fall vorgelegt, in dem es darum ging, ob auf einen Kaufvertrag, bei dem der Verbraucher nicht wusste, dass sein Gegenüber (ein Unternehmer) gar nicht der Vertragspartner war, sondern nur Vermittler, und dass der eigentliche Verkäufer eine Privatperson war, die Verbrauchsgüter-Richtlinie anwendbar ist.
Die BAWAG PSK droht nach Medienberichten tausenden Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umsteigen. Die Umstellung ist abgesehen von der Kundenfeindlichkeit auch rechtlich fragwürdig. Der VKI klagt daher im Auftrag des Sozialministeriums.
Ein Sorgfaltspflichtverstoß eines Hotelmitarbeiters liegt dann vor, wenn er bei der Kontrolle des Frühstückbuffets ein zu Boden gefallenes Gemüsestück übersieht und daher nicht entfernt.
Das vom Versicherungsnehmer in einem gegen ihn geführten Passivprozess bestrittene Klagsvorbringen ist in der Rechtsschutzversicherung für die Beurteilung, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, zu berücksichtigen.
Das vom Versicherungsnehmer in einem gegen ihn geführten Passivprozess bestrittene Klagsvorbringen ist in der Rechtsschutzversicherung für die Beurteilung, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, zu berücksichtigen.
Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung ist zulässig.
6,90 EUR bzw 2,95 EUR als pauschales Mindestentgelt für Kontoüberschreitungen benachteiligen die Kunden unangemessen.
Kein Anspruch auf Erneuerung oder Verbesserung alter Elektroinstallationen beim Kauf einer 70 Jahre alten Eigentumswohnung, deren Zustand dem Käufer bekannt war.
OGH bejaht Haftung von Kunden, die in sorgloser Weise gefährlich handelten: Sie hatten einen Einkaufswagen mit 600kg Gipskartonplatten beladen, dieser kippte und verletzte einen Baumarkt-Mitarbeiter schwer.
In einem vom VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines geführten Verfahren schafft der OGH nun Klarheit: Gesammelte und auch zugekaufte Bonusmeilen im "Flying Blue"-Programm der Airline dürfen nicht bereits nach 20 Monaten verfallen.
In einem vom VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines geführten Verfahren schafft der OGH nun Klarheit: Gesammelte und auch zugekaufte Bonusmeilen dürfen nicht bereits nach 20 Monaten verfallen.
Das Buchungsportal www.kissandfly.at - hinter dem die in Wien ansässige TTN GmbH steht - verrechnet ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,- für die Stornierung von Flugbuchungen.
Hintergründe noch unklar
Mit § 31 Abs 10 ORF-Gesetz wollte der Gesetzgeber "klarstellen", dass die Verpflichtung zur Zahlung des ORF-Programmentgelts nicht nur dann besteht, wenn die ORF-Programme tatsächlich empfangen werden, sondern auch dann, wenn ein Standort durch digitale terrestrische Übertragung versorgt wird und daher der Empfang der Fernsehprogramme möglich ist - auch wenn der Rundfunkteilnehmer über keine "Zusatzeinrichtungen" für seine bestehende Rundfunkempfangseinrichtung verfügt.
Konsumenten mit einer Zurück Safe Invest bzw. Junior Invest haben im September 2016 ein Schreiben erhalten, nach dem eine Umstellung der Fondsveranlagung erfolgt, da bestehende Fonds geschlossen werden.
Der BGH erachtet es als zulässig, dass bei einer Pauschalreise im Fall des Wechsels der Personen Mehrkosten verrechnet werden, solange dadurch der Wechsel nicht unverhältnismäßig erschwert wird. Erst mit der bis Mitte 2018 umzusetzenden "neuen" Pauschalreise-Richtlinie, ist eine Besserung zu erwarten.
In dieser Entscheidung geht es um die Frage, wie lange, konkret bei einem Flug, der Risikoausschluss in der Unfallversicherung, verwirklicht ist, wodurch die Unfallversicherung keine Deckungspflicht hat.
In dieser Entscheidung geht es um die Frage, wie lange, konkret bei einem Flug, der Risikoausschluss in der Unfallversicherung, verwirklicht ist, wodurch die Unfallversicherung keine Deckungspflicht hat.
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