VW-Abgasskandal: OLG Innsbruck - Softwareupdate ist unzumutbar
VW-Händler zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt
VW-Händler zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt
Im Anlassfall erhöhte Hutchison Drei bei manchen Tarifen das jährliche Entgelt um fast 39%. Dem VKI war dies zu viel und er klagte. Für den OGH war dies aber ok; die Telekommunikationsanbieter haben ein gesetzliches einseitiges Änderungsrecht. Das Konsumentenschutzgesetz bietet laut OGH keine Grenze.
Im Anlassfall erhöhte Hutchison Drei bei manchen Tarifen das jährliche Entgelt um fast 39%. Dem VKI war dies zu viel und er klagte. Für den OGH war dies aber ok; die Telekommunikationsanbieter haben ein gesetzliches einseitiges Änderungsrecht. Das Konsumentenschutzgesetz bietet laut OGH keine Grenze.
Verbraucher haben bei Käufen an Messeständen unter Umständen ein Rücktrittsrecht. Dabei kommt es insbesondere auf das Erscheinungsbild des Messestandes an.
Verbraucher haben bei Käufen an Messeständen unter Umständen ein Rücktrittsrecht. Dabei kommt es insbesondere auf das Erscheinungsbild des Messestandes an.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen das Kreditkartenunternehmen Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem HG Wien und dem OLG Wien erklärte nun auch der OGH zahlreiche Klauseln für rechtswidrig.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen das Kreditkartenunternehmen Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem HG Wien und dem OLG Wien erklärte nun auch der OGH zahlreiche Klauseln für rechtswidrig.
Wieder hatten sich die Gerichte mit einer Klage im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen manipulierter Motorsteuerungssoftware zu befassen. Der OGH bestätigt nunmehr, dass es für die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung auf das Bestehen des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt der Zulassung ankommt.
Vermehrt zu Verzögerungen und Flugannullierungen kommt es derzeit beim irischen Billigflieger Ryanair wegen Streiks des Bordpersonals. Medienberichten zufolge möchte die Airline ihre Fluggäste nicht entschädigen. Welche Rechte haben Betroffene wirklich?
Ausgleichspflichtig wegen Flugverspätungen wird das "ausführende Luftfahrtunternehmen". Vermietet ein Luftfahrtunternehmen einem anderen Luftfahrtunternehmen ein Flugzeug samt Besatzung, trägt der Vermieter aber nicht die operationelle Verantwortung für den Flug, so ist er nicht "ausführendes Luftfahrtunternehmen", auch wenn er in der Buchungsbestätigung als solches genannt wurde.
Ausgleichspflichtig wegen Flugverspätungen wird das "ausführende Luftfahrtunternehmen". Vermietet ein Luftfahrtunternehmen einem anderen Luftfahrtunternehmen ein Flugzeug samt Besatzung, trägt der Vermieter aber nicht die operationelle Verantwortung für den Flug, so ist er nicht "ausführendes Luftfahrtunternehmen", auch wenn er Buchungsbestätigung als solches genannt wurde.
Der VKI hatte die ING-DiBa AG im Auftrag des Sozialministeriums wegen insgesamt vierzehn Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. Betroffen waren Klauseln zu Mitteilungen in der Postbox, zum Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen und zur Möglichkeit der Bank, Entgelte und Zinsen anzupassen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, die sämtliche Klauseln als gesetzwidrig beurteilte.
Der VKI hatte die Bawag P.S.K. AG im Auftrag des Sozialministeriums wegen insgesamt sieben Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. Betroffen waren Klauseln zu diversen Spesen, zu Änderungen der Zugangsberechtigung und zu verschiedenen Vorbehalten der Bank, Leistungen und Geschäftsbedingungen stillschweigend zu ändern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bzw. bereits das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gaben dem VKI in allen inhaltlichen Punkten Recht.
Kein Rückforderungsanspruch der Rechtsschutzversicherung nach Prozessverlust
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Konkret geht es um die Bedingungen der BAWAG Kontobox.
Über die Xantho-Group GmbH wurde am 11.07.2018 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Der VKI obsiegt auch in letzter Instanz gegen die Mediengruppe "Österreich" GmbH: Das unaufgeforderte Zusenden von nie bestellten Magazinen, die nach einem Gratismonat kostenpflichtig werden - außer die KonsumentInnen bestellten diese ab - ist eine aggressive Geschäftspraktik, bestätigt nun der OGH.
Der VKI obsiegt auch in letzter Instanz gegen die Mediengruppe "Österreich" GmbH: Das unaufgeforderte Zusenden von nie bestellten Magazinen, die nach einem Gratismonat kostenpflichtig werden - außer die KonsumentInnen bestellten diese ab - ist eine aggressive Geschäftspraktik, bestätigt nun der OGH.
Die private Unfallversicherung "s Running-Unfall-Schutz" vermittelte laut VKI den Eindruck, generell für Läufe zu gelten. Tatsächlich umfasst sie nur Laufveranstaltungen, nicht etwa das Training. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums wegen Irreführung. Die Sparkassen Versicherung AG und die Erste Bank verpflichteten sich nun gegenüber dem VKI, einen solchen unrichtigen Eindruck zu unterlassen.
Eine Online-Plattform für Gutscheine für Leistungen (Übernachtungen) anderer Unternehmer sah eine einjährige Gültigkeitsdauer dieser Gutscheine vor. Dies ist gröblich benachteiligend.
Das Parlament hat am 4.7.2018 massive Verschlechterungen für jene Konsumenten beschlossen, die im Fall einer fehlerhaften Rücktrittsbelehrung von ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen. Nach einer kurzen Übergangsfrist sollen diese Regelungen ab 1.1.2019 gelten.
Der OGH nimmt in gegenständlicher Entscheidung erstmals Stellung zur Frage, ob auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben/Erbinnen oder Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten gegriffen werden darf. Das Verbot des Pflegeregresses erfasst auch vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte, entschied nun der OGH.
Der OGH nimmt in gegenständlicher Entscheidung erstmals seit Abschaffung des Pflegeregresses Stellung zur Frage, ob auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten gegriffen werden darf. Das Verbot des Pflegeregresses erfasst auch vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte, entschied nun der OGH.
Am 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft. Die Rahmenbedingungen für Pauschalreisen werden neu geregelt und dabei auch zeitgemäße Entwicklungen berücksichtigt, wie der Umstand, dass Buchungen vielfach online unter Zuhilfenahme von Vermittlungsplattformen geschlossen werden.
Am 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft. Die Rahmenbedingungen für Pauschalreisen werden neu geregelt und dabei auch zeitgemäße Entwicklungen berücksichtigt, wie der Umstand, dass Buchungen vielfach online unter Zuhilfenahme von Vermittlungsplattformen geschlossen werden.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Ein Kontoinhaber beantragte eine Auskunft hinsichtlich gewisser Kontoauszüge der letzten fünf Jahre, da er selbst nur ein Jahr zurückliegende Auszüge einsehen konnte. Dabei stützte er sich auf sein datenschutzrechtliches Recht auf Auskunft, verlangte erstmalig und auch sehr spezifische Daten der Bank. Diese verrechnete ihm ein Entgelt von 30 Euro. Die Datenschutzbehörde (DSB) hielt fest, dass die Beantragung der Auskunft hinsichtlich dieser Kontoauszüge nicht exzessiv oder schikanös ist und kostenlos zu erfolgen hat.
In einem Vorabentscheidungsersuchen im Verfahren Bundesarbeiterkammer gegen ING-Diba hat heute der Generalanwalt seine Einschätzung ("Schlussantrag") zur Frage abgegeben, ob Online-Sparkonten der Zahlungsdienste-RL und damit in Folge dem ZaDiG unterliegen. Er hat dies verneint.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DC Bank AG, wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, welche alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DC Bank AG, wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, welche alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer unzulässigen Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas". Das Urteil des HG Wien gibt dem VKI Recht und erklärte die Klausel als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer unzulässigen Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas". Das Urteil des HG Wien gibt dem VKI Recht und erklärte die Klausel als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich - die "CVS Fitness GmbH" als Betreiberin der EMS Station wegen deren unzulässigen Vertragsbedingungen abgemahnt. Die CVS Fitness GmbH hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Was können Verbraucher tun, wenn sie etwa in den Medien hören, dass es einem Unternehmen finanziell schlecht geht, mit dem sie bereits ein Geschäft abgeschlossen haben oder überlegen abzuschließen.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab dem VKI recht und beurteilte unter Verweis auf die Rechtsprechung des OGH eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab dem VKI recht und beurteilte unter Verweis auf die Rechtsprechung des OGH eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt.
Der OGH beschäftigt sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage, was bei Verbrauchergeschäften im Lichte der EuGH-Rechtsprechung die Folgen einer unwirksamen Vertragsklausel sind. Er führt dazu aus, dass grundsätzlich ein Lückenschluss durch Anwendung dispositiven Rechts (§ 1152 ABGB) oder ergänzende Vertragsauslegung nicht erlaubt ist. Die Schließung der durch den Wegfall der missbräuchlichen Klausel entstandenen Vertragslücke im Verbraucherrecht ist nur dann zulässig, wenn sich die ersatzlose Streichung der missbräuchlichen Klausel nachteilig auf die Rechtssituation des Verbrauchers auswirken würde.
Die Fluggastrechte-VO gilt auch für eine Fluggastbeförderung, die aufgrund einer einzigen Buchung erfolgt und zwischen dem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats und der Ankunft auf einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats eine planmäßige Zwischenlandung außerhalb der Union mit einem Wechsel des Fluggeräts umfasst.
Die Fluggastrechte-VO gilt auch für eine Fluggastbeförderung, die aufgrund einer einzigen Buchung erfolgt und zwischen dem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats und der Ankunft auf einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats eine planmäßige Zwischenlandung außerhalb der Union mit einem Wechsel des Fluggeräts umfasst.
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