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BGH untersagt generelles SMS-Tan-Entgelt

Auf eine Unterlassungsklage des deutschen vzbv hin entschied der BGH darüber, ob Banken ihren KundInnen das Verschicken von SMS-TANs extra verrechnen dürfen. Die Klausel, die dem Verfahren zugrunde lag, sah vor, dass jede SMS-TAN 10 Cent kosten sollte.

VKI erfolgreich gegen irreführende Lebensmittelwerbung

Das Oberlandesgericht Wien untersagt die Verpackungsgestaltung der Senseo Kaffeepads "Typ Cappuccino" und "Typ Café Latte" als irreführend. Grund: die Pads enthalten nur Löskaffee in geringen Mengen, der Verbraucher darf aber nach Ansicht der Gerichte durchaus mit Röstkaffee rechnen.
Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung geklagt.

61 Klauseln bei Lyoness gesetzwidrig

Klauseln über "Erweiterte Mitgliedsvorteile" und zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sind intransparent und daher gesetzwidrig.

Urteil: HG Wien: AGB der DC Bank AG unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DC Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsgerichts Wien vor beurteilte zahlreiche Bedingungen als rechtswidrig.

HG Wien: AGB der DC Bank AG unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DC Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsgerichts Wien vor beurteilte zahlreiche Bedingungen als rechtswidrig.

Urteil: AGB von Card Complete

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Das HG Wien erklärte den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Urteil: AGB von Card Complete

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Das HG Wien erklärte den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Es handelte sich dabei um Klauseln, die regelmäßig in AGB von Banken zu finden sind.

Urteil: Erfolg gegen Generali Versicherung AG

Der OGH bestätigt, dass sich der Unternehmer für die Wirksamkeit einer Verlängerungsfiktion bereits in der AGB-Klausel dazu verpflichten muss, dass er bei Beginn der Widerspruchsfrist den Verbraucher auf die Bedeutung eines allfälligen Schweigens hinweisen wird.

Erfolg gegen Generali Versicherung AG

Der OGH bestätigt, dass sich der Unternehmer für die Wirksamkeit einer Verlängerungsfiktion bereits in der AGB-Klausel dazu verpflichten muss, dass er bei Beginn der Widerspruchsfrist den Verbraucher auf die Bedeutung eines allfälligen Schweigens hinweisen wird.

Urteil: HG Wien: AGB der ING-DiBa unzulässig (Teil I)

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das HG Wien erklärte die meisten der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

HG Wien: AGB der ING-DiBa unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - HG Wien erklärte die meisten der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Rechnungslegungsanspruch bei Kredit

Ein Rechnungslegungsanspruch ist aus privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ableitbar, wenn ein Vertragsteil in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang des Vermögens im Ungewissen und der andere unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen und die Auskunftserteilung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zumutbar ist.

Verletzung in Hotelzimmer: Urlauber bekommen Geld zurück

Im Rahmen eines Ägypten-Urlaubes verletzte sich ein Urlauber, als die gläserne Duschtüre im Hotelzimmer über ihm zerbrach. Er musste medizinisch versorgt werden, sollte Sonne und Wasser für den Rest des Badeurlaubes meiden. Welche Ansprüche in diesem Fall geltend gemacht werden können, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einem - im Auftrag des Sozialministeriums - geführten Musterprozess nun geklärt.

Unzulässige Vertragsbestimmungen bei Partnervermittler Höfner & Meyer OG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die Partnervermittlungsagentur Höfner & Meyer OG, die unter den beiden Marken "Noblesse" (www.partnerinstitut-noblesse.at) und "Liebesglück" (www.liebesklick.at) auftritt, wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.

BAWAG: Massenweise Kontoumstellungen unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.

Heizungsablesung kommt teuer: Meßtechnik gibt Unterlassungserklärung ab

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Meßtechnik DVE GmbH & Co KG Direktverrechnung von Energie- & Hausnebenkosten" zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, da das Unternehmen für den Fall, dass ein angekündigter Heizungs-Ablesetermin nicht eingehalten wird, satte Mehrkosten verrechnen will; ganz gleich, weshalb der Termin geplatzt ist.

Vom OGH bestätigt: Aufschlag als Untergrenze gesetzwidrig!

Die Geschäftspraxis der Banken, bei einem variablen Kreditzinssatz (Indikator [zB Libor/Euribor] + Aufschlag) im Falle eines negativen Indikators (wie derzeit Libor und Euribor) diesen einseitig mit Null anzusetzen und daher den Aufschlag voll zu verrechnen, ist gesetzwidrig.

Urteil: Außerordentliche Kündigung durch Kreditgeber

Bei der Prüfung eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung und die bis dahin eingetretene Gesamtentwicklung abzustellen, dh es können grundsätzlich nur Umstände herangezogen werden, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegen.

Außerordentliche Kündigung durch Kreditgeber

Bei der Prüfung eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung und die bis dahin eingetretene Gesamtentwicklung abzustellen, dh es können grundsätzlich nur Umstände herangezogen werden, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegen.

Urteil: Gewährleistung bei Schimmel in Wohnung

Einem Wohnungskäufer ist es unzumutbar, die Raumtemperatur durch Beheizung der Wohnung selbst im Sommer vorsorglich so warm zu halten, dass es nicht zu einer Schimmelbildung kommt.

Gewährleistung bei Schimmel in Wohnung

Einem Wohnungskäufer ist es unzumutbar, die Raumtemperatur durch Beheizung der Wohnung selbst im Sommer vorsorglich so warm zu halten, dass es nicht zu einer Schimmelbildung kommt.

Insolvenz von "Geräteversicherer" Itonia

Über die ITONIA Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH (FN 294144s) und die ITONIA IT-Insurance & Service (FN 227818b) wurde Anfang Mai 2007 (am 2.5. bzw 3.5.2017) ein Konkursverfahren erföffnet worden.

Übersicht: Entgeltänderungen von Telekommunikationsunternehmen

Da vermehrt Anfragen bzgl der Änderungsmöglichkeiten der Mobilfunkbetreiber an den VKI herangetragen werden, bieten wir hier eine Übersicht darüber. Es ist vor allem zwischen der Art der geplanten Änderung und mitunter zwischen den Tarifen zu unterscheiden.

Handy-Tarife "4 Immer"

Der OGH bestätigt, dass eine Entgeltänderung bei solchen Tarifen nicht erlaubt ist.

NLP-Akademie zahlt Stornogebühren nach Klage des VKI an den Konsumenten zurück

Der VKI klagte die René Otto Knor GmbH, Betreiberin der NLP-Akademie, nachdem diese den Rücktritt eines Konsumenten vom Lehrgangsvertrag nach FAGG nicht akzeptiert hatte und die Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 50% der Lehrgangsbeiträge vom Konsumenten verlangte. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte die René Otto Knor GmbH nun die Stornogebühren zurück.

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Sozialministerium

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