Holland-Fonds: Kick-Back-Zahlungen
Der OGH setzte sich im vorliegenden Urteil mit der Aufklärungspflicht über sog Innenprovisionen auseinander, also Provisionen, die der Berater vom Unternehmer für die Vermittlung dessen Produkts erhält.
Der OGH setzte sich im vorliegenden Urteil mit der Aufklärungspflicht über sog Innenprovisionen auseinander, also Provisionen, die der Berater vom Unternehmer für die Vermittlung dessen Produkts erhält.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien erklärte die sieben eingeklagten Klauseln für unzulässig.
OLG Wien bestätigt Intransparenz aus mehreren Gründen.
Ein Luftfahrtunternehmen, das sich von seiner Verpflichtung befreien will, Ausgleichsleistungen wegen eines annullierten Fluges zu bezahlen, muss beweisen, dass die Fluggäste rechtzeitig von der Annullierung informiert wurden. Wenn die Airline nur den Reisevermittler, über den der Flug gebucht wurde, von der Annullierung informiert, dieser die Information aber nicht rechtzeitig weitergibt, bleibt die Airline zur Zahlung verpflichtet.
Eine Vertragsbestimmung, mit der ein Schweizer Reiseveranstalter in seinen AGB generell die Anwendbarkeit Schweizer Rechts vorsieht, ist unzulässig und daher unwirksam, da österreichischen VerbraucherInnen der zwingende Schutz ihrer Heimatrechtsordnung nicht entzogen werden darf.
Eine Vertragsbestimmung, mit der ein Schweizer Reiseveranstalter in seinen AGB generell die Anwendbarkeit Schweizer Rechts vorsieht, ist unzulässig und daher unwirksam, da österreichischen VerbraucherInnen der zwingende Schutz ihrer Heimatrechtsordnung nicht entzogen werden darf.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Weinberger Biletti Immobilien GmbH wegen insgesamt 28 gesetzwidriger Bestimmungen in einem Mietvertrag über eine Eigentumswohnung abgemahnt. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab.
Kommt es wegen gebotener Sicherheitsüberprüfungen nach Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel zu einer großen Verspätung des Fluges, muss eine Airline keine Ausgleichszahlungen leisten.
KitzVenture muss es nun unter anderem unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete planbare Möglichkeiten der Geldanlage an
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DenizBank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen.
Aktuell kündigen zwei Mobilfunkbetreiber an, die Tarife zu erhöhen und zwar nicht nur anhand einer Indexanpassungsklausel. So werden etwa Tarife von bisher 19,90 auf 22,10 erhöht.
Aktuell kündigen zwei Mobilfunkbetreiber an, die Tarife zu erhöhen und zwar nicht nur anhand einer Indexanpassungsklausel. So werden etwa Tarife von bisher 19,90 auf 22,10 erhöht.
Aktuell kündigen zwei Mobilfunkbetreiber an, die Tarife zu erhöhen und zwar nicht nur anhand einer Indexanpassungsklausel. So werden etwa Tarife von bisher 19,90 auf 22,10 erhöht.
Teilurteil im Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die card complete Service Bank AG.
Die FWU Life Insurance Austria AG schickt im April 2017 Schreiben an Kosumenten, die die gewisse fondgebundene Lebensversicherung haben, in denen sie mitteilt, dass die bestehende Fonds aufgelöst werden.
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine Obergrenze festgelegt ist.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) Recht, das die Entscheidung des Erstgerichts bestätigte. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) Recht, das die Entscheidung des Erstgerichts bestätigte. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI Recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die Vertragsänderungen nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulässt. Vertragsänderungen müssen den Anforderungen der Konsumentenschutzbestimmungen entsprechen.
In einem Verfahren zu einem Fremdwährungskredit bejahte der OGH die Verjährung und verneinte alle vorgebrachten Argumente der Klägerin, sohin auch ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 27 KSchG.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH. Auch das Oberlandesgericht Graz gab dem VKI voll Recht.
OGH ersucht EuGH um Entscheidung
Bei Krediten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bank (laufend) Zinsen als Entgelt erhält und demgegenüber keine Zinsen an den Kreditnehmer auszahlen muss.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich die BKS Bank AG, zum einen wegen mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen wegen der Einführung der sog. "Kreditüberprüfungsgebühr".
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der AK Oberösterreich eine Verbandsklage gegen die BAWAG P.S.K. und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) Recht. Die Klauseln über die Mahnkosten und die Verzugszinsen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die formularmäßige Verkürzung der Schadenersatzfrist auf sechs Monate zu Lasten eines Verbrauchers ist unzulässig.
Die formularmäßige Verkürzung der Schadenersatzfrist auf sechs Monate zu Lasten eines Verbrauchers ist unzulässig.
Der Klage eines Spielsüchtigen auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.
Der Klage eines Spielsüchtigen auf Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wegen Geschäftsunfähigkeit wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.
5 von 6 eingeklagten Klauseln einer 24-Stunden-Pflege unzulässig.
Der Durchschnittsverbraucher erhält durch die Werbung von kitzVenture den Eindruck einer cleveren Geldanlage mit 9,75 % Zinsen und einer optimalen Anlagemöglichkeit, was mit dem Risiko des Verlustes der Einlage tatsächlich nicht vereinbar ist.
Das Gericht hat nach Antrag des VKI eine einstweilige Verfügung wegen der Werbung erlassen.
Mit der von Parship versandten Erinnerungs-Mail dürfen keine automatischen Vertragsverlängerungen vorgesehen werden.
Der gewährleistungspflichtige Verkäufer darf im Rahmen eines Austauschs auch bei hohen Aus- und Einbaukosten die einzig mögliche primäre Abhilfe nicht per se ablehnen; vielmehr kann er nur die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf den anhand des Vertrags unter Berücksichtigung von dessen Gegenstand und Zweck im Hinblick auf die Vertragswidrigkeit und den Wert der Sache in vertragsgemäßen Zustand zu ermittelnden "angemessenen Beitrag" fordern.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Dabei wurde die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt. Ob das Verbraucherkreditgesetz auf die Rückzahlungsvereinbarungen von INKO anwendbar ist, ist weiter offen. Das Verfahren diesbezüglich wurde an die Erstinstanz zurückverwiesen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die RLB NÖ-Wien AG, weil bei Abhebungen bei bestimmten Bankomaten (vom Betreiber Euronet) pro Behebung EUR 1,95 verrechnet werden. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die RLB NÖ-Wien AG, weil bei Abhebungen bei bestimmten Bankomaten (vom Betreiber Euronet) pro Behebung EUR 1,95 verrechnet werden. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Der OGH setzt sich in dieser Entscheidung aus einem Verfahren, das vom VKI im Autrag des Sozialministeriums geführt wurde, mit der Frage auseinander, ob Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages bei einem Messestand ein Rücktrittsrecht nach FAGG haben.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkanbieter Orange, der mittlerweile von Hutchison Drei übernommen wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erachtete 8 von 12 Klauseln für unzulässig.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkanbieter Orange, der mittlerweile von Hutchison Drei übernommen wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erachtete 8 von 12 Klauseln für unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die T-Mobile Austria GmbH. Sieben von neun eingeklagten Klauseln wurden für unzulässig erklärt.
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