OGH: Zukunftsvorsorge in den ersten 10 Jahren nicht kündbar
Die Kündigungsbeschränkungen im Einkommenssteuergesetz gehen den sonst bei Lebensversicherungen bestehenden Kündigungsrechten vor. Für den Obersten Gerichtshof ist eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar