Fluggesellschaft muss für jeden per E-Mail erreichbar sein
Eine Fluggesellschaft muss auf ihrer Internetseite eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben, die einfach auffindbar ist und von jedem genutzt werden kann.
Eine Fluggesellschaft muss auf ihrer Internetseite eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben, die einfach auffindbar ist und von jedem genutzt werden kann.
In einem Verbandsklagsverfahren des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erkannte der OGH erfreulicher Weise unter anderem, dass die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam ist.
In einem Verbandsklagsverfahren des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erkannte der OGH erfreulicher Weise, dass die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam ist.
Schadenersatz zum Teil symbolisch zugesprochen; nächste Schritte für die Geschädigten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen Zahlscheingebühren vor. Nach drei Urteilen gegen Mobilfunkunternehmen hat nun das Handelsgericht Wien (HG Wien) eine entsprechende Klausel in den AGB eines Versicherungsunternehmens ebenfalls als Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) erkannt.
In der Regel werden von Konsumenten - weil billiger - Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht. Welche Konsequenzen hat es, wenn man den Hin- oder den Rückflug nicht in Anspruch nehmen will oder nicht in Anspruch nehmen kann? Wir haben die Situation erhoben und ihre Rechte recherchiert.
In der Regel werden von Konsumenten - weil billiger - Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht. Welche Konsequenzen hat es, wenn man den Hin- oder den Rückflug nicht in Anspruch nehmen will oder nicht in Anspruch nehmen kann? Wir haben die Situation erhoben und ihre Rechte recherchiert.
Das OLG Oldenburg hat das Pingen als Straftat eingestuft und dem Landgericht Osnabrück die Eröffnung der Hauptverhandlung mittels Beschluss aufgetragen.
Die Raiffeisenbank NÖ Wien haftet für den Schaden aus der vorzeitigen Kündigung einer eigenen Anleihe. Sie hatte eine sicherheitsorientierte Anlegerin nicht darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Bank selbst die Anleihe vorzeitig kündigen kann.
Wünscht ein Anleger Kapitalsicherheit, dann ist die Anlageberatung nicht anlegeregerecht, wenn die Möglichkeit einer Kündigung einer Anleihe durch den Emittenten nicht erwähnt wird. Die beratende Bank haftet demnach für den sich daraus ergebenden Schaden nach § 13 WAG alt.
Mit 1. Jänner 2011 ist das Flugabgabegesetz (FlugAbgG) in Kraft getreten.
HG Wien untersagt "Verein für Konsumentenschutz" die verwechslungsfähige Werbung mit dem Begriff "Konsumentenschutz”
Das OLG Frankfurt hat mittels Beschluss Angebote mit versteckten Preisangaben als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Der OGH weist die Revison des VKI in der Verbandsklage wegen irreführender Werbung zum Dragon FX formell zurück und befasst sich nur kurz und nicht abschließend mit dem Anlageprodukt. Die Werbeaussagen der Aviso Zeta Bank (vormals Constantia Privatbank) im Werbefolder seien im beanstandeten Umfang nicht irreführend. Es bleibt damit ungeklärt, inwieweit eine Haftung der Bank für die massiven Anlegerschäden gegeben ist.
VKI-Musterprozess klärt Ersatzansprüche von Passagieren nach dem Montrealer Übereinkommen
Ein Sachverständiger darf sich bei der Beurteilung von Aktien iSd § 230e ABGB bei der Befundaufnahme auf öffentlich zugängliche Erkenntnisquellen (Jahresabschlüsse; Prüfberichte; Börsenstatistiken; Branchenstatistiken; Presseberichte) beschränken; wird das Privatgutachten als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen, indem ein anderer Sachverständiger dem Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens bestätigt, so schließt eine allfällige Amtshaftung die Haftung des beklagten Gutachters nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu.
Eine Mutter hatte zwei Seiten eines Gutachtens über Immofinanz-Aktien bekommen und kaufte daraufhin für ihre Kinder die Aktien. Nun war die Frage zu klären, ob der Gutachter dafür haftet.
Am 10.12.2010 wurde über das Vermögen von Herrn Ing. Manfred Thielmann, der als Einzelunternehmer persönlich für die Schulden der Anfang Mai 2010 behördlich geschlossenen Fahrschule Kaisermühlen haftet, das Schuldenregulierungsverfahren über Antrag des Schuldners eröffnet.
Der VKI-Klage gibt nun auch in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Linz vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist gesetzwidrig, so nun das Oberlandesgericht Linz.
Die Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen der VAV ist gesetzwidrig. Es kommt nämlich auch dann zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert unwesentlich übersteigen. Damit werden die Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.
Für acht Geschädigte wird - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - ein Schaden von rund 80.000 Euro gerichtlich geltend gemacht.
Für neun Geschädigte wird - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - Schadenersatz von rund 18.000 Euro (bis heute) und die Feststellung der Haftung für künftige Schäden verlangt.
Der VKI-Klage gibt nun auch in zweiter Instanz das OLG Linz vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist gesetzwidrig, so nun das Oberlandesgericht Linz.
Der VKI hat nun auch rund um Falschberatungen von AWD-Beratern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kommanditbeteiligungen an Boden-Invest ("Victor") einen Musterprozess gegen den AWD in erster Instanz gewonnen.
Auch im zweiten Rechtsgang erkennt das Landesgericht für ZRS Wien (30 Cg 18/06x) auf Feststellung, dass die Republik Österreich der Musterklägerin für jenen Schaden haftet, der ihr aufgrund der nicht gehörigen Erfüllung der den Organen der BWA beziehungsweise der FMA obliegenden Aufsichts- und Prüfpflichten gegenüber AMIS aus ihren Kapitalanlagen entsteht.
Mehr Rechte für Konsumenten.
Die Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen der VAV ist gesetzwidrig. Es kommt nämlich auch dann zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert unwesentlich übersteigen. Damit werden die Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.
Das Handelsgericht Wien beurteilt die Definition des "Totalschadens" in der Kaskoversicherung als gesetzwidrig. Urteil nicht rechtskräftig.
Für neun Geschädigte wird - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - Schadenersatz von rund 18.000 Euro (bis heute) und die Feststellung der Haftung für künftige Schäden verlangt.
Für acht Geschädigte wird - im Auftrag des Konsumenten-schutzministeriums - ein Schaden von rund 80.000 Euro gerichtlich geltend gemacht.
Die bloße Benutzung einer Website durch den Gewerbetreibenden führt als solche nicht zur Geltung der Zuständigkeitsregeln, die dem Schutz der Verbraucher anderer Mitgliedstaaten dienen.
Im Linde Verlag ist das Fachbuch "Konsumentenrecht und Banken" soeben erschienen.
Ein neues Buch im Linde-Verlag - die AutorInnen kommen aus dem VKI: Gelbmann/Jungwirth/Kolba.
Der vorzeitige Ausstieg aus einer Lebensversicherung der Clerical Medical kann je nach Tarifbestimmung zur Verrechnung eines Abzuges unter dem Titel Marktpreisanpassung führen. Dieser Abzug ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gesetzwidrig.
Verbandsklagen gegen gesetzwidrige Klauseln und gesetzwidrige Praktiken enden mit Unterlassungsvergleichen durch GMX.
Nach österr. Recht "reist" die Ware auf Gefahr des Käufers - nur im Fernabsatz kann man auch zu kundenfreundlichen Lösungen finden.
In zwei - bislang unveröffentlichten Urteilen - hat das OLG Wien (nicht rechtskräftig) zu einer Reihe von typischen Fragen rund um falsche Anlageberatung Stellung genommen.
Dennoch finden die im Dezember (6.12. und 7.12.2010) geplanten Verhandlungen nicht statt.
Der VKI ging gegen 29 Klauseln in den AGB des Internetdienstleisters GMX vor und bekämpfte auch gesetzwidrige Praktiken. Nun konnte mit GMX zu beiden Themen ein Vergleich erzielt werden.
In den von der Firma GMX Internet Services GmbH verwendeten Allg. Geschäftsbedingungen wurden zahlreiche Klauseln wegen Verstöße gegen das KSchG und ABGB abgemahnt
Zahlreiche Verstöße gegen das Konsumentenschutzgesetz eingeklagt - GMX gab im Verfahren vor dem HG Wien einen Unterlassungsvergleich ab
Die von der britischen Clerical Medical Lebensversicherung bei einem vorzeitigen Ausstieg verrechneten Marktpreisanpassungs-Abzüge sind gesetzwidrig.
Der vorzeitige Ausstieg aus einer Lebensversicherung der Clerical Medical kann je nach Tarifbestimmung zur Verrechnung eines Abzuges unter dem Titel Marktpreisanpassung führen. Dieser Abzug ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gesetzwidrig.
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auch dann nicht kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Im Sinne dieses BGH-Urteils hat der Kunde die Grundgebühr selbst dann zu bezahlen, wenn der Betreiber im Gegenzug seine Leistung gar nicht erbringen kann.
Das Konsumentenschutzministerium kritisiert einige "Giftzähne" im Budgetbegleitgesetz und schlägt gleichzeitig Änderungen bei Massenverfahren zur Senkung des Gerichtsaufwandes vor.
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