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Facebook und Datenschutz

Das soziale Netzwerk Facebook erfreut sich enormer Beliebtheit. Im Januar 2011 erreichte Facebook nach eigenen Angaben 600 Millionen aktive Nutzer weltweit. Es gibt jedoch auch viele Kritiker, die auf grobe Datenschutzmängel hinweisen.

VKI-Sieg: OLG untersagt Zahlscheinentgelt

Im Auftrag des BMASK hatte der VKI gegen Mobilfunkbetreiber und Versicherungen Verbandsklagen wegen der sogenannten "Zahlscheingebühr" eingebracht. Nun bestätigt - nach vier erfolgreichen Urteilen in erster Instanz (drei gegen Mobilfunker, eines gegen eine Versicherung) - in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen T-Mobile: "Strafentgelte" für die Bezahlung mit Zahlschein sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 in Österreich gesetzwidrig.

Gebührenerhöhung bei A1

Der Mobilfunkanbieter A1 will ab 4.4. eine um 2,75 Euro höhere Grundgebühr verrechnen und dafür die Anrufe zu 05-Nummern in die in die Tarife inkludierten Freiminuten einbeziehen (bislang 0,25 Euro pro Minute).
Aufgrund der vielen Anfragen fassen wir die Rechtslage kurz zusammen:

Urteil: Erfreuliches OGH-Urteil zu Mietverträgen

In einem Verbandsklagsverfahren des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erkannte der OGH erfreulicher Weise unter anderem, dass die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam ist.

Erfreuliches OGH-Urteil zu Mietverträgen

In einem Verbandsklagsverfahren des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erkannte der OGH erfreulicher Weise, dass die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam ist.

VKI-Sieg gegen Zahlscheingebühr bei Versicherungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen Zahlscheingebühren vor. Nach drei Urteilen gegen Mobilfunkunternehmen hat nun das Handelsgericht Wien (HG Wien) eine entsprechende Klausel in den AGB eines Versicherungsunternehmens ebenfalls als Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) erkannt.

Flugreisen - Was tun bei Storno von Teilstrecken?

In der Regel werden von Konsumenten - weil billiger - Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht. Welche Konsequenzen hat es, wenn man den Hin- oder den Rückflug nicht in Anspruch nehmen will oder nicht in Anspruch nehmen kann? Wir haben die Situation erhoben und ihre Rechte recherchiert.

Flugreisen - Was tun bei Storno von Teilstrecken?

In der Regel werden von Konsumenten - weil billiger - Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht. Welche Konsequenzen hat es, wenn man den Hin- oder den Rückflug nicht in Anspruch nehmen will oder nicht in Anspruch nehmen kann? Wir haben die Situation erhoben und ihre Rechte recherchiert.

RLB NÖ Wien haftet für Fehlberatung bei eigener Anleihe

Die Raiffeisenbank NÖ Wien haftet für den Schaden aus der vorzeitigen Kündigung einer eigenen Anleihe. Sie hatte eine sicherheitsorientierte Anlegerin nicht darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Bank selbst die Anleihe vorzeitig kündigen kann.

Urteil: HG Wien: RLB NÖ Wien haftet für Fehlberatung zu eigener Anleihe

Wünscht ein Anleger Kapitalsicherheit, dann ist die Anlageberatung nicht anlegeregerecht, wenn die Möglichkeit einer Kündigung einer Anleihe durch den Emittenten nicht erwähnt wird. Die beratende Bank haftet demnach für den sich daraus ergebenden Schaden nach § 13 WAG alt.

OGH zu Dragon FX Garant

Der OGH weist die Revison des VKI in der Verbandsklage wegen irreführender Werbung zum Dragon FX formell zurück und befasst sich nur kurz und nicht abschließend mit dem Anlageprodukt. Die Werbeaussagen der Aviso Zeta Bank (vormals Constantia Privatbank) im Werbefolder seien im beanstandeten Umfang nicht irreführend. Es bleibt damit ungeklärt, inwieweit eine Haftung der Bank für die massiven Anlegerschäden gegeben ist.

Urteil: Umfang der Prüfpflicht eines Gutachters nach § 230e ABGB und Drittwirkung eines Privatgutachtens

Ein Sachverständiger darf sich bei der Beurteilung von Aktien iSd § 230e ABGB bei der Befundaufnahme auf öffentlich zugängliche Erkenntnisquellen (Jahresabschlüsse; Prüfberichte; Börsenstatistiken; Branchenstatistiken; Presseberichte) beschränken; wird das Privatgutachten als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen, indem ein anderer Sachverständiger dem Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens bestätigt, so schließt eine allfällige Amtshaftung die Haftung des beklagten Gutachters nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu.

Urteil: VAV-Kasko Abrechnung bei Totalschaden gesetzwidrig

Die Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen der VAV ist gesetzwidrig. Es kommt nämlich auch dann zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert unwesentlich übersteigen. Damit werden die Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.

AMIS - Amtshaftungsklage auch im 2. Rechtgang erfolgreich!

Auch im zweiten Rechtsgang erkennt das Landesgericht für ZRS Wien (30 Cg 18/06x) auf Feststellung, dass die Republik Österreich der Musterklägerin für jenen Schaden haftet, der ihr aufgrund der nicht gehörigen Erfüllung der den Organen der BWA beziehungsweise der FMA obliegenden Aufsichts- und Prüfpflichten gegenüber AMIS aus ihren Kapitalanlagen entsteht.

Urteil: HG Wien: Kasko Abrechnung bei Totalschaden gesetzwidrig

Die Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen der VAV ist gesetzwidrig. Es kommt nämlich auch dann zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert unwesentlich übersteigen. Damit werden die Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.

Urteil: Marktpreisanpassung bei Clerical Medical gesetzwidrig

Der vorzeitige Ausstieg aus einer Lebensversicherung der Clerical Medical kann je nach Tarifbestimmung zur Verrechnung eines Abzuges unter dem Titel Marktpreisanpassung führen. Dieser Abzug ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gesetzwidrig.

Info: VKI-Erfolge gegen GMX

Verbandsklagen gegen gesetzwidrige Klauseln und gesetzwidrige Praktiken enden mit Unterlassungsvergleichen durch GMX.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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