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All articles on the topic

OGH - Erfüllungsinteresse bei einer Stützmauer

Ist der Mangel behebbar, steht bei Verzug oder Verbesserungsverweigerung dem Übernehmer der Anspruch auf das Erfüllungsinteresse in Höhe der Verbesserungskosten zu. Die Ersatzfähigkeit der Reparaturkosten setzt die bereits durchgeführte Reparatur nicht voraus. Vielmehr genügt die Reparaturabsicht.

Urteil: Kostenpflichtige Papierrechnungen - weiterer VKI-Erfolg

Das OLG Wien bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz zum Thema "Umweltbeitrag" von T-Mobile. Der VKI war gegen die zusätzliche Gebühr für Papierrechnungen im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Verbandsklage vorgegangen und bekam wieder Recht. Zusatzgebühren für Papierrechnungen sind gröblich benachteiligend bzw. im konkreten Fall intransparent. Ein monatlich anfallender Umweltbeitrag ist kein "Einmalentgelt" und nutzt nur dem Betreiber. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, T-Mobile kann den OGH anrufen.

Wen der Kreditgeber warnen muss

In einem neuen Urteil fasst der OGH wichtige Punkte zur Haftung einer dritten Person für einen Kredit des Hauptschuldners zusammen.

OGH: Wandlungsrecht beim Fertigteilhaus

Ob der Mangel gem. § 932 Abs 4 ABGB als nicht geringfügig anzusehen ist und damit das Recht auf Wandlung bei einem Fertigteilhaus zu Recht besteht, ist anhand einer Interessensabwägung durchzuführen.

Buchtipp: Ihr Recht im Internet

Wer das Internet intensiv nutzt, ist auf vielfache Weise auch mit Rechtsfragen konfrontiert. Ein neues Buch des VKI schafft Klarheit in dieser noch jungen Rechtsmaterie.

Urteil: Onlinekartenbüro muss über Vermittlungsgebühren informieren

Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.

Info: Wer schweigt stimmt zu - Vertragsänderungen durch Erklärungsfiktionen

Da einseitige Vertragsänderungen nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig sind, weichen immer mehr Branchen dazu aus, "einvernehmliche" Vertragsänderungen vorzunehmen. Die Vertragsänderung wird dem Kunden mitgeteilt - schweigt er, gilt das als Zustimmung. Es gibt zwar auch hier gesetzliche Grenzen, doch diese reichen nicht aus, um Nachteile für die Verbraucher hintanzuhalten.

Urteile: AWD-Prozesse - Nebeninterventionen - Gerichte uneins

Der AWD verkündet in den Einzelverfahren und auch in manchen Sammelklagen reihum den Streit: Der Immofinanz, der Immoeast (heute: Imeba Immoeast Beteiligungsverwaltung AG), der Constantia Privatbank (heute: Aviso Zeta Bank AG) und Herrn Petrikovits. Diese treten gerne bei und erhöhen damit das Prozesskostenrisiko für den Kläger. Die Gerichte sind über die Zulässigkeit uneins. Zuletzt wurden solche Beitritte zurückgewiesen.

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kündbar?

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien soll die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge frühestens nach 10 Jahren gekündigt werden können. Davor sei eine Kündigung ausgeschlossen.

Urteil: Onlinekartenbüro muss über Vermittlungsgebühren informieren

Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.

Onlinekartenbüro muss über Vermittlungsgebühren informieren

Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.

Wer schweigt stimmt zu - Vertragsänderungen durch Erklärungsfiktionen

Da einseitige Vertragsänderungen nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig sind, weichen immer mehr Branchen dazu aus, "einvernehmliche" Vertragsänderungen vorzunehmen. Die Vertragsänderung wird dem Kunden mitgeteilt - schweigt er, gilt das als Zustimmung. Es gibt zwar auch hier gesetzliche Grenzen, doch diese reichen nicht aus, um Nachteile für die Verbraucher hintanzuhalten.

Tipps gegen Internet-Betrug

Der deutschen und österreichischen Polizei ist - wie gestern bekannt wurde - ein Schlag gegen Internet-Betrüger gelungen. Man rechnet mit 100.000 Geschädigten und einer Schadenssumme von rund 25 Millionen Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt Tipps für Konsumenten beim Einkauf im Internet und bietet dazu auch ein druckfrisches neues Buch ("Ihr Recht im Internet") an.

Urteil: Stille Beteiligung als "relativ risikolos" - Haftung des Vermittlers

Stille Beteiligungen an einem Unternehmen sind grundsätzlich ein risikoträchtiges Geschäft; auch im Fall betrügerischer Machenschaften ist der Risikozusammenhang anzunehmen, weil der stille Teilhaber keine Sicherheiten und damit keinen besseren Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen als Haftungsgrundlage hat als andere Gesellschaftsgläubiger auch. Der Einwand, durch eigene Investition selbst einem Betrug aufgesessen zu sein, ist für die Haftung des Vermittlers irrelevant.

Urteil: Zur Berechnung des Schadens bei falscher Anlageberatung

Der Anlageberater haftet nicht für das positive Vertragsinteresse; der Anleger kann nur verlangen, er möge so gestellt werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt hätte. Der Anlageberater haftet dabei für den Vertrauensschaden, der durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist: Vom hypothetischen heutigen Vermögensstand ohne das schädigende Ereignis ist der heutige tatsächliche Vermögenswert abzuziehen.

OGH - das Mündel muss Warten

In einem Amtshaftungsprozess hat der OGH festgestellt, dass ein Privatgutachten für die Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes nicht ausreicht, sondern ein Gerichtssachverständiger beizuziehen ist. Ob allerdings dieser eine eindimensionale Veranlagung in Immobilienaktien als "wirtschaftliche Vermögensverwaltung" gesehen hätte müsse durch ein Sachverständigengutachten geprüft werden.

Berechnung des hypothetischen heutigen Vermögensstands bei fehlerhafter Anlageberatung (OGH)

1. Der Anlageberater haftet nicht für das positive Vertragsinteresse; der Anleger kann nur verlangen, er möge so gestellt werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt hätte.
2. Der Anlageberater haftet dabei für den Vertrauensschaden, der durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist: Vom hypothetischen heutigen Vermögensstand ohne das schädigende Ereignis ist der heutige tatsächliche Vermögenswert abzuziehen.

Urteil: Außerordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen mit Imperial

Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist laut erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichtes Linz (LG Linz) rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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