OGH: Rücktrittsrecht bei einvernehmlicher Auflösung des Mietvertrages
In einer aktuellen Entscheidung bejahte der OGH das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG von einer einvernehmlichen Auflösung eines Mietvertrages, weil diese Vertragserklärung in ihrer wirtschaftlichen Tragweite jener des Vertragsabschlusses entspricht.
