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Urteil: Onlinekartenbüro muss über Vermittlungsgebühren informieren

Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.

Onlinekartenbüro muss über Vermittlungsgebühren informieren

Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.

Wer schweigt stimmt zu - Vertragsänderungen durch Erklärungsfiktionen

Da einseitige Vertragsänderungen nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig sind, weichen immer mehr Branchen dazu aus, "einvernehmliche" Vertragsänderungen vorzunehmen. Die Vertragsänderung wird dem Kunden mitgeteilt - schweigt er, gilt das als Zustimmung. Es gibt zwar auch hier gesetzliche Grenzen, doch diese reichen nicht aus, um Nachteile für die Verbraucher hintanzuhalten.

Tipps gegen Internet-Betrug

Der deutschen und österreichischen Polizei ist - wie gestern bekannt wurde - ein Schlag gegen Internet-Betrüger gelungen. Man rechnet mit 100.000 Geschädigten und einer Schadenssumme von rund 25 Millionen Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt Tipps für Konsumenten beim Einkauf im Internet und bietet dazu auch ein druckfrisches neues Buch ("Ihr Recht im Internet") an.

Urteil: Stille Beteiligung als "relativ risikolos" - Haftung des Vermittlers

Stille Beteiligungen an einem Unternehmen sind grundsätzlich ein risikoträchtiges Geschäft; auch im Fall betrügerischer Machenschaften ist der Risikozusammenhang anzunehmen, weil der stille Teilhaber keine Sicherheiten und damit keinen besseren Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen als Haftungsgrundlage hat als andere Gesellschaftsgläubiger auch. Der Einwand, durch eigene Investition selbst einem Betrug aufgesessen zu sein, ist für die Haftung des Vermittlers irrelevant.

Urteil: Zur Berechnung des Schadens bei falscher Anlageberatung

Der Anlageberater haftet nicht für das positive Vertragsinteresse; der Anleger kann nur verlangen, er möge so gestellt werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt hätte. Der Anlageberater haftet dabei für den Vertrauensschaden, der durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist: Vom hypothetischen heutigen Vermögensstand ohne das schädigende Ereignis ist der heutige tatsächliche Vermögenswert abzuziehen.

OGH - das Mündel muss Warten

In einem Amtshaftungsprozess hat der OGH festgestellt, dass ein Privatgutachten für die Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes nicht ausreicht, sondern ein Gerichtssachverständiger beizuziehen ist. Ob allerdings dieser eine eindimensionale Veranlagung in Immobilienaktien als "wirtschaftliche Vermögensverwaltung" gesehen hätte müsse durch ein Sachverständigengutachten geprüft werden.

Berechnung des hypothetischen heutigen Vermögensstands bei fehlerhafter Anlageberatung (OGH)

1. Der Anlageberater haftet nicht für das positive Vertragsinteresse; der Anleger kann nur verlangen, er möge so gestellt werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt hätte.
2. Der Anlageberater haftet dabei für den Vertrauensschaden, der durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist: Vom hypothetischen heutigen Vermögensstand ohne das schädigende Ereignis ist der heutige tatsächliche Vermögenswert abzuziehen.

Urteil: Außerordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen mit Imperial

Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist laut erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichtes Linz (LG Linz) rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.

Info: Novelle zum WAG

Der Entwurf einer Novelle zum WAG sieht Regelungen vor, dass für Wertpapierfirmen wie den AWD künftig keine "Wertpapiervermittler" (als Nachfolger der Finanzdienstleistungsassistenten) einsetzen können sollen. Dagegen läuft die Branche Sturm.

Außerordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen mit Imperial

Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist dann rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.

Urteil: Außerordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen mit Imperial

Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist laut erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichtes Linz (LG Linz) rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.

Urteil: MEL-Zertifikate - Schadenersatz gegen Berater

In einem Musterprozess des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg prüfte das Bezirksgericht St. Pölten, ob der Anlageberater seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber der Anlegerin nachgekommen war und verneinte dies: Grob fahrlässig habe er entgegen den Wünschen und Bedürfnissen der Kundin zur Veranlagung in MEL-Zertifikate geraten. Der Konsumentin wurde Schadenersatz zugesprochen.

Info: Stand der Verfahren gegen AWD

Die Sammelklagen sind zulässig, aber es wird immer noch um Vorfragen gestritten. Der AWD schließt mit Rechtsschutzversicherten "Geheimvergleiche" am Laufenden Band und darf sich über ein OGH Urteil freuen, das - in einem Einzelverfahren einer RS-Versicherung - die Ansicht des Erstrichters deckt, dass die Systematik der Fehlberatung im Einzelverfahren unbeachtlich sei.

Prepaid-Verträge: Mobilfunkanbieter muss Restguthaben ohne Gebühr erstatten

Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Diese und drei weitere Klauseln in den Bedingungen für Prepaid-Verträge des Unternehmens klarmobil sind unwirksam. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Urteil: OLG Wien: Irrtumsanfechtung gegen Aviso Zeta Bank zu Dragon FX erfolgreich

Zwei KonsumentInnen erwarben im Jahr 2006 nach Beratung durch eine AWD Beraterin Dragon FX Garant Wertpapiere zum Preis von € 40.000,--. Im Jahr 2008 mussten sowohl Emittentin als auch Garantin des Wertpapieres - beides Lehman Firmen - Konkurs anmelden. Der Beratung lag eine mehrseitige Werbebroschüre der Constantia Privatbank (nunmehr: Aviso Zeta Bank) zu Grunde.

Dragon FX-Ankauf wegen Irrtums anfechtbar

Das Oberlandesgericht Wien rechnet den durch eine externe Beraterin veursachten Irrtum der Aviso Zeta Bank zu. Der Ankauf des Dragon FX kann daher gegenüber der verkaufenden Bank erfolgreich wegen Irrtums angefochten werden.

Banken verzichten auf Preiserhöhung

Großer Erfolg für VKI und Konsumentenschutzministerium: Urteil gegen Bankgebühren führt dazu, dass Bank Austria und Erste Bank auf die Erhöhung im Jahr 2011 verzichten.

Urteil: Einseitige Entgelterhöhungen der Banken unzulässig. OLG Wien nimmt zur "Index -Klausel" Stellung

Der VKI hatte im Auftrag des BMASK gegen die Bawag PSK Bank Verbandsklage eingebracht und nun in zweiter Instanz obsiegt: Die - seit dem Inkrafttreten des ZahlungsdiensteG (im November 2009) - strittige "Verbraucherpreisindex-Klausel" ist gesetzwidrig. Entgelterhöungen können nicht mehr auf diese Klausel gestützt einseitig erhöht werden, sondern sind mit dem Kunden zu vereinbaren. Damit liegen nun bereits zwei Urteile vor, die die Rechtsansicht des VKI bestätigen. Auch gegen die Bank Austria hatte der VKI die betreffende Klausel eingeklagt.

Urteil: MEL-Zertifikate: Schadenersatz gegen Berater

In einem Musterprozess des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg prüfte das Bezirksgericht St. Pölten, ob der Anlageberater seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber der Anlegerin nachgekommen war und verneinte dies: Grob fahrlässig habe er entgegen den Wünschen und Bedürfnissen der Kundin zur Veranlagung in MEL-Zertifikate geraten. Der Konsumentin wurde Schadenersatz zugesprochen.

MEL-Zertifikate: Schadenersatz wegen falscher Beratung

In einem Musterprozess des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg prüfte das Bezirksgericht St. Pölten, ob der Anlageberater seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber der Anlegerin nachgekommen war und verneinte dies: Grob fahrlässig habe er entgegen den Wünschen und Bedürfnissen der Kundin zur Veranlagung in MEL-Zertifikate geraten. Der Konsumentin wurde Schadenersatz zugesprochen.

Kostenfallen bei mobilem Internet


Smartphones boomen. Mobiles Internet verspricht den schnellen Zugang von überall. Leider nehmen auch böse Überraschungen durch hohe Telefonrechnungen zu. Gerade Jugendliche sind da besonders betroffen. Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI beauftragt in einer Schwerpunktaktion über diese Gefahren aufzuklären und Beschwerden zu sammeln.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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