Gewinnzusage: Spanisches Unternehmen muss € 21.700,-- auszahlen
Erfreuliches Urteil gegen das Gewinnzusagenunternehmen "Die schlanke Silhouette Versand S.L."
Erfreuliches Urteil gegen das Gewinnzusagenunternehmen "Die schlanke Silhouette Versand S.L."
Das BMASK veranstaltet am 5.10.2011 eine Tagung zu "Geschäften an der Grenze des Erlaubten”.
Oberster Gerichtshof stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben. Anleger, die auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung vertrauen, und den Vertrag mit Risikohinweisen ungelesen unterschreiben, laufen Gefahr, dass sie ein Mitverschulden an dem entstandenen Schaden trifft.
In einer Verbandsklage der Bundesarbeiterkammer hat das LGZ Graz folgende Klauseln in der Mitgliedschaftsvereinbarung eines Fitnessstudios für unzulässig erklärt:
Die Bewerbung eines Bauspardarlehens mit 1,5 % ist irreführend, wenn nicht ausreichend deutlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass dieser Zinssatz nur für eineinhalb Jahre gilt und außerdem auch für die Eigenmittel zu bezahlen ist.
Nach einem Urteil des HG Wien - in einer Verbandsklage der AK - ist der Ausschluss einer Kündigung für einen Zeitraum von 15 Jahren bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gesetzwidrig. Er verstößt insbesondere gegen § 864a ABGB.
Nach einem Urteil des HG Wien - in einer Verbandsklage der AK - dürfen auch Versicherungen kein Zahlscheinentgelt verrechnen. Die Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes gehen dem VersVG vor.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klauseln der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI voll Recht und stufte alle drei Klauseln als rechtswidrig ein. Diese Klauseln werden auch von den meisten anderen Österreichischen Banken verwendet.
Der Streit um die umstrittene Indexklausel, welche in Bankbedingungen die einseitige Anpassung der Kontoentgelte an die Veränderung des Verbraucherpreisindex vorsieht, findet nunmehr ein Ende: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Rechtsansicht des VKI und hält derartige Klauseln seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2009 für unzulässig.
Der Streit um die strittige Indexklausel, welche in Bankbedingungen die einseitige Anpassung der Kontoentgelte an die Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) vorsieht, findet nunmehr ein Ende: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Rechtsansicht des VKI und hält derartige Klauseln seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2011 für unzulässig.
Der Streit um die umstrittene Indexklausel, welche in Bankbedingungen die einseitige Anpassung der Kontoentgelte an die Veränderung des Verbraucherpreisindex vorsieht, findet nunmehr ein Ende: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Rechtsansicht des VKI und hält derartige Klauseln seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2009 für unzulässig.
Die Bewerbung eines Bauspardarlehens mit 1,5 % ist irreführend, wenn nicht ausreichend deutlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass dieser Zinssatz nur für eineinhalb Jahre gilt und außerdem auch für die Eigenmittel zu bezahlen ist.
Nach einem Urteil des HG Wien dürfen auch Versicherungen kein Zahlscheinentgelt verrechnen. Die Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes gehen dem VersVG vor.
Nach einem Urteil des HG Wien ist der Ausschluss einer Kündigung für einen Zeitraum von 15 Jahren bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gesetzwidrig. Er verstößt insbesondere gegen § 864a ABGB
Die Firma Metatron ist der österreichische Veranstalter der Magnifico Circus GmbH & Co KG, die den Ticketverkauf für die von André Heller konzipierte Show Magnifico durchgeführt hatte.
Der Oberste Gerichtshof stellte in diesem Verfahren, bei welchem Schadenersatzansprüche einer Anlegerin gegen den Anlageberater zu beurteilen waren, folgendes fest: Die Haftung des Beraters ist auf diejenigen Schäden begrenzt, die adäquat durch die Verletzung von Aufklärungspflichten verursacht wurden
Makler haftet für falsche Aufklärung und mangelnde Nachforschung
Auch zahlreiche ÖsterreicherInnen betroffen
Das LG Innsbruck erkannte vier einklagte Klauseln in (Fremdwährungs-)Krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klausel der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI voll Recht und stufte alle drei Klauseln als rechtswidrig ein.
OGH stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben.
Der Hersteller einer Seilrutsche haftet auch dann für die Unfallfolgen, wenn Jugendliche die Möglichkeiten des von ihm erzeugten Spielgerätes durch Anschieben ausreizen. Daneben haftet der Betreiber wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Der Hersteller einer Seilrutsche haftet auch dann für die Unfallfolgen, wenn Jugendliche die Möglichkeiten des von ihm erzeugten Spielgerätes ausreizen.
Letzter wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Zahlscheingebühr: OLG Wien bestätigt nun auch im Verfahren gegen A1 Telekom die Unzulässigkeit der Gebühr. Im Urteil wird in Hinblick auf die bereits ergangenen OLG-Entscheidungen ausführlich dargelegt, warum ein Zahlschein ein sog Zahlungsinstrument darstellt.
Letzter wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Zahlscheingebühr: OLG Wien bestätigt nun auch im Verfahren gegen A1 Telekom die Unzulässigkeit der Gebühr. Im Urteil wird in Hinblick auf die bereits ergangenen OLG-Entscheidungen ausführlich dargelegt, warum ein Zahlschein ein sog Zahlungsinstrument darstellt.
Neues Projekt der AK Tirol nimmt unzulässige Kinderwerbung ins Visier
Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Entscheidung der Unterinstanzen und gibt dem VKI vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist klar gesetzwidrig, so der OGH.
Der VKI-Verbandsklage (im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums) gibt nun auch der Oberste Gerichtshof vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist klar gesetzwidrig, so der OGH.
Werden mehrere - nicht zusammenzurechnende- Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten geltendgemacht, hat die Prüfung der Zulässigkeit einer Revision oder eines Revisionsrekurses jeweils einzeln zu erfolgen.
Musterprozess des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg: Eine prozentuelle Provision für die Abwicklung eines Sparbuches im Todesfall des Kunden ist unzulässig.
Musterprozesse des VKI im Auftrag des BMASK: Es geht Schlag auf Schlag: Vier Urteile gegen die Mobilfunker in erster Instanz gewonnen; eines in der zweiten Instanz bestätigt. Urteil auch gegen eine Versicherung in erster Instanz. In allen Fällen: Seit 1.11.2009 sind Zahlscheinentgelte in Österreich verboten.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen einen international tätigen Telefonspammer eine Klage auf Unterlassung der irreführenden Werbung eingebracht und nun vom OGH Recht bekommen. Es ging um den - unter verschiedenen Namen und Firmen tätigen - Österreicher Gerhard Bruckberger, der etwa auch unter dem Namen "Friedrich Müller" auftritt.
Der Europäische Gerichtshof spricht in einer aktuellen Vorabentscheidung den Ersatz der Kosten für die Demontage mangelhafter Waren und deren neuerliche Montage durch Dritte als Anspruch aus der Gewährleistung zu.
Das Wiener Handelsgericht erklärte in einem Verbandsverfahren des VKI (im Auftrag des BMASK) 22 von 24 beanstandeten AGB-Klauseln in den Verträgen der UPC Telekabel Wien GmbH für nichtig.
Das OLG Wien bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz zum Thema "Umweltbeitrag" von T-Mobile. Der VKI war gegen die zusätzliche Gebühr für Papierrechnungen im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Verbandsklage vorgegangen und bekam wieder Recht.
In einem aktuellen Urteil fasst der OGH wichtige Punkte zur Haftung einer dritten Person für einen Kredit des Hauptschuldners zusammen.
Prospekthaftungsansprüche eines Aktionärs haben Vorrang vor aktienrechtlichen Bestimmungen, zumal diese Prospekthaftungsansprüche nur Neuaktionäre im Zuge der Kapitalerhöhung haben.
Die Sommerreisezeit steht bevor. Was sollte man als Verbraucher beachten, wenn die "schönste Zeit des Jahres" zum "Horrortrip" wird?
In einer vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Klage sprach das BGHS Wien den Konsumenten die Mehrkosten für das Ersatzticket aus dem Titel des nationalen Schadenersatzrechtes zu.
Zwei Konsumenten buchten bei Iberia Flüge von Malaga via Madrid nach Wien. Aufgrund schlechter Wetterverhältnisse konnte die Maschine in Malaga erst verspätet starten, sodass die Konsumenten den Anschlussflug nach Wien verpassten. In Madrid lies die Fluglinie die Konsumenten die ganze Nacht an einem Schalter in der Schlange stehen, ohne ihnen irgendwelche Betreuungsleistungen oder Informationen über die Möglichkeit eines Weitertransportes zu geben. Völlig entnervt buchten die Konsumenten daher Ersatzflüge mit einer anderen Fluglinie. Iberia zahlte in der Folge lediglich die Kosten für das nicht benützte Ticket zurück.
Der EuGH entscheidet in einer aktuellen Vorabentscheidung, dass bei mangelhaften Waren, die schon (von Dritten) eingebaut wurden, im Rahmen der Gewährleistung neben der Lieferung neuer Ware auch der Ersatz der Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau zustehen.
Der Europäische Gerichtshof spricht in einer aktuellen Vorabentscheidung den Ersatz der Kosten für die Demontage mangelhafter Waren und deren neuerliche Montage durch Dritte als Anspruch aus der Gewährleistung zu.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen einen international tätigen Telefonspammer eine Klage auf Unterlassung der irreführenden Werbung eingebracht und nun vom OGH Recht bekommen Es ging um den - unter verschiedenen Namen und Firmen tätigen - Österreicher Gerhard Bruckberger, der etwa auch unter dem Namen "Friedrich Müller" auftritt.
Der VKI hatte - im Auftrag des BMASK - ab 2007 neun Verbandsverfahren wegen Allgemeiner Leasingbedingungen für Kfz-Leasing geführt. Nunmehr liegt das letzte Urteil dazu vor.
Der VKI hatte - im Auftrag des BMASK - ab 2007 neun Verbandsverfahren wegen Allgemeiner Leasingbedingungen für Kfz-Leasing geführt. Nunmehr liegt das letzte Urteil dazu vor.
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