Urteil: Bank haftet für Fehlberatung bei Fremdwährungskredit
Die finanzierende Bank haftet für den Schaden aus einer Fehlberatung zu einem Fremdwährungskredit, wenn sie einem unbedarften Konsumenten nicht über die die massiven Risken aufklärt.
Die finanzierende Bank haftet für den Schaden aus einer Fehlberatung zu einem Fremdwährungskredit, wenn sie einem unbedarften Konsumenten nicht über die die massiven Risken aufklärt.
VKI fordert von DocLX und Splash-Line die Unterlassung der Werbung für "harte Getränke" bei Maturareisen.
Die EU-Kommission will Provisionsberatung verbieten und damit Interessenkonflikte vermeiden.
Die Verhandlung ist eingeschränkt auf die Frage, ob Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote in Österreich zulässig ist.
Erkundigungspflicht der Konsumentin über das Anlageprodukt darf nicht überspannt werden.
Erkundigungspflicht der Konsumentin über das Anlageprodukt darf nicht überspannt werden.
Wieder einmal wurde ein altbekanntes Problem akut: Was tun mit Gutscheinen bei Insolvenz des Unternehmens? Eine Zusammenfassung der Rechtslage.
Die Hochwassersituation in Bangkok und einigen Provinzen Thailands - so Medienberichte und Informationen des Außenministeriums - spitzt sich zu. Dies stellt für unmittelbar geplante Urlaubsreisen unter Umständen einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" dar und berechtigt in diesem Fall zu einem kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag oder aber zu einer Reisepreisminderung, wenn nur Teile des Reiseprogramms nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden können.
VKI fordert von DocLX und Splash-Line die Unterlassung der Werbung für "harte Getränke" bei Maturareisen.
Die finanzierende Bank haftet für den Schaden aus einer Fehlberatung zu einem Fremdwährungskredit, wenn sie einem unbedarften Konsumenten nicht über die die massiven Risken aufklärt.
Die finanzierende Bank muss den Kreditnehmer über die Tücken der Gesamtkonstruktion von Fremdwährungskredit und Tilgungsträger aufklären, auch wenn der Tilgungsträger von dritter Seite vermittelt wird. Ansonsten haftet sie für den daraus entstehenden Schaden.
Das LGZ Graz beurteilt die Empfehlung eines mit einem Fremdwährungskredit finanzierten Pensionsmodelles an einen sicherheitsorientierten Verbraucher als eklatante Fehlberatung.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz beurteilt die Beratung zu einer Pensionsvorsorge: Die Empfehlung einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und das Geld in Lebensversicherungen zu stecken, stellt bei einem sicherheits-orientierten Verbraucher eine eklatante Fehlberatung dar.
OLG Linz als Berufungsgericht erklärte die Werbeaussagen zur "Figurella-Methode" für irreführend - Bundesarbeitskammer (BAK) gewinnt Wettbewerbsprozess um die Wirksamkeit der "Figurella - Methode".
Bundesarbeitskammer (BAK) gewinnt Wettbewerbsprozess um die Wirksamkeit der "Figurella - Methode". Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht erklärte die Werbeaussagen zur "Figurella-Methode" für irreführend.
Im aktuellen Fall war ein Air-France-Flug von Paris nach Spanien kurz nach dem Start wegen technischer Probleme abgebrochen und Reisende auf andere Flüge am Folgetag umgebucht worden. Einige landeten nicht auf dem ursprünglichen Zielflughafen und mussten mit dem Taxi weiterreisen. Sie haben über konkrete Kosten hinaus nun auch Anspruch auf Erstattung ihres immateriellen Schadens.
Gewerbeordnung und Wertpapieraufsichtsgesetz sollen novelliert werden. Man setzt auf mehr Ausbildung, aber wo bleibt mehr Transparenz bei Provisionen und eine Eindämmung von Strukturvertrieben?
Die Klägerin klagte die Betreiberin eines Reisebüros auf Schadenersatz und Schmerzengeld nachdem ihr Lebensgefährte 2008 infolge eines Haibisses während einer Tauchsafari auf den Bahamas verstarb. Das Tauchunternehmen wurde von zwei Reiseteilnehmern vorgeschlagen und an die Beklagte zur Auswahl herangetragen. Diese überprüfte das Unternehmen und befand es nach umfassender Recherche für geeignet. Daraufhin erstellte die Beklagte aus den bezogenen Informationen das Pauschalangebot, das neben der Tauchsafari auch die Hin- und Rückflüge erfasste und bot es zur Buchung an. Nach Vertragsschluss erhielt der Lebensgefährte der Klägerin eine Auftragsbestätigung, in der als Veranstalter das amerikanische Tauchunternehmen genannt wurde. Die Haisafari wurde schließlich von dem amerikanischen Unternehmen organisiert und durchgeführt, wobei die Teilnehmer darüber aufgeklärt waren, dass ohne Käfig getaucht wird. Die Beklagte deklarierte sich als bloße Vermittlerin der Pauschalreise und bestritt in weiterer Folge ihre vertragliche Haftung für den Tod des Lebensgefährten der Klägerin.
Der OGH hat entschieden, dass ein Reisebüro nicht als Reisevermittler, sondern als Reiseveranstalter auftritt, wenn es eine Reise als Kombination aus Hin - und Rückflug und einem touristischen Dienstleistungsangebot eines anderen Unternehmers als Reisepaket zu einem Pauschalpreis zusammenstellt und anbietet.
Die Kostenhinweise der Firma Content4u auf www.download-service.de für die Nutzung eines "Download-Services" sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln.
Die Kostenhinweise der Firma Content4u für die Nutzung eines "Download-Services" sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln.
OGH schiebt dem lästigen Anbringen von Werbe-Aufklebern nun einen Riegel vor.
Die Kündigung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist mangels rechtzeitiger Zurückweisung der Kündigung durch die Versicherung wirksam.
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI die UniCredit Bank Austria - stellvertretend für viele Banken - wegen Verstößen zahlreicher Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) mit Verbandsklage auf Unterlassung geklagt. Das ZaDiG ist seit 1.11.2009 in Kraft und regelt umfassend die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstleister bzw -dienstnutzer betreffend Zahlungsdiensten.
Heutige Aussendung von Lottelo zeigt, dass Wiederholungsgefahr gegeben ist
Der VKI klagte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums . gegen exeplamrisch die Bank Austria wegen 17 gesetzwidriger Klauseln. Das HG Wien gab der Klage statt. Das Berufungsgericht bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung bezüglich der Unzulässigkeit zahlreicher Klauseln wegen Verstößen gegen ZaDiG.
Der OGH hat zwar ein Urteil gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt aufgehoben, gleichzeitig aber klare Richtlinien gegeben, was vom Erstgericht nun zu prüfen ist. Eine Haftung der RBB erscheint durchaus denkbar und wird nun konkret zu prüfen sein.
Hat sich das Konkursrisiko verwirklicht, ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der unterlassenen Aufklärung über die (allenfalls) fehlende (Bank-)Konzession und dem Eintritt der Insolvenz zu bejahen, weil das Risiko einer Insolvenz bei Vorhandensein einer Bankkonzession zweifellos geringer gewesen wäre, zumal Banken strengeren Geschäftsführungs- und Eigenkapitalvorschriften unterworfen sind als andere Unternehmen und zudem einer besonderen Aufsicht unterliegen.
Bei der Vermittlung von Secondhand Polizzen ist § 28 Z 2 MaklerG nicht direkt anwendbar. Die Beratung und Vermittlung ist anhand der Wohlverhaltensregeln zu prüfen. Demnach liegt im konkreten Fall mangels Kausalzusammenhang kein Beratungsfehler vor.
Der Oberste Gerichtshof sieht keine Haftung eines Vermittlers für Schäden im Zusammenhang mit der der Insolvenz eines kanadischen Anbieters von Secondhand Polizzen.
Eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung kann von der Versicherung nicht nach § 8 Abs 2 VersVG gekündigt werden. Eine exzessive Inanspruchnahme der Switch-Möglichkeiten rechtfertigt auch keine Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein Versicherer kann eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung nicht vorzeitig kündigen. Auch eine exzessive Inanspruchnahme der Switch-Möglichkeiten durch Konsumenten rechtfertigt eine vorzeitige Kündigung nicht.
Eine weitere Vorfrage (Zulässigkeit der Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote) soll musterhaft durch die Instanzen geklärt werden. Prüfung der Vorwürfe des VKI auf "systematische Fehlberatung" durch den AWD verzögert sich weiter.
Gewerbeordnung und Wertpapieraufsichtsgesetz sollen novelliert werden. Man setzt auf mehr Ausbildung, aber wo bleibt mehr Transparenz bei Provisionen und eine Eindämmung von Strukturvertrieben?
Eine Dauerrabattklausel mit einer dekursiven Staffelung ist unzulässig, wenn KonsumentInnen im Fall einer vorzeitigen Auflösung einer Versicherung nicht so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten.
Die Staffelung einer Dauerrabattrückforderung macht diese nicht automatisch zulässig. KonsumentInnen müssen bei Auflösung einer Versicherung so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten
Im Berufungsurteil eines Musterprozesses des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg urteilte das LG St. Pölten, dass der geschädigten Konsumentin kein Mitverschulden trifft, da sie nicht von einer besonderen Unerfahrenheit des Beraters hätte ausgehen müssen und es folglich nicht ihre Pflicht war, die Auskünfte des Beraters zu überprüfen.
Der VKI hat ein erstinstanzliches Urteil (nicht rechtskräftig) gegen den Unilever-Konzern bzw. dessen Produkt "Knorr Vie" erwirkt.
Reisebüro vergisst Flugreservierung - Amtsgericht München spricht Familie 50% des Reisepreises als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu.
Zwei Klauseln in den AGB von Paybox widersprechen dem Zahlungsdienstegesetz. Das HG Wien bestätigt nun: Diese Klauseln dürfen gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden.
Der Reiseveranstalter Geo Reisen Incentive & Marketing GmbH mit Standorten in Salzburg und Linz musste Konkurs anmelden.
Erfreuliches Urteil gegen das Gewinnzusagenunternehmen "Die schlanke Silhouette Versand S.L."
Das BMASK veranstaltet am 5.10.2011 eine Tagung zu "Geschäften an der Grenze des Erlaubten”.
Oberster Gerichtshof stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben. Anleger, die auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung vertrauen, und den Vertrag mit Risikohinweisen ungelesen unterschreiben, laufen Gefahr, dass sie ein Mitverschulden an dem entstandenen Schaden trifft.
In einer Verbandsklage der Bundesarbeiterkammer hat das LGZ Graz folgende Klauseln in der Mitgliedschaftsvereinbarung eines Fitnessstudios für unzulässig erklärt:
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