AMIS - Amtshaftungsklage auch im 2. Rechtgang erfolgreich!
Auch im zweiten Rechtsgang erkennt das Landesgericht für ZRS Wien (30 Cg 18/06x) auf Feststellung, dass die Republik Österreich der Musterklägerin für jenen Schaden haftet, der ihr aufgrund der nicht gehörigen Erfüllung der den Organen der BWA beziehungsweise der FMA obliegenden Aufsichts- und Prüfpflichten gegenüber AMIS aus ihren Kapitalanlagen entsteht.
