Zahlscheingebühr: VKI gewinnt gegen hutchinson
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI gegen vier Mobilfunkbetreiber Verbandsklage eingebracht, da trotz Zahlungsdienstegesetz von den Unternehmen weiterhin eine Zahlscheingebühr verrechnet wird. In zwei Urteilen des HG Wien (gegen T-Mobile und Mobilkom) folgte das Gericht bereits unserer Rechtsansicht. Nun bestätigte das Gericht in erster Instanz im Verfahren gegen Hutchison 3G: "Strafgebühren" für die Überweisung per Zahlschein sind gesetzwidrig.
