Urteil: Gesetzwidrige Tatsachenbestätigungen in AWD Gesprächsnotizen
Der VKI hatte den AWD - neben der Sammelklage-Aktion - (im Auftrag des BMASK) auch auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Gesprächsnotizen geklagt und nun in zweiter Instanz weitgehend Recht bekommen.