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Zahlscheingebühren auf dem Prüfstand

Am 1.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten. Nach § 27 Abs 6, 2.Satz ZaDiG ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes unzulässig. Die in Österreich weit verbreiteten "Zahlscheinentgelte" sind daher seit 1.11.2009 rechtswidrig. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - zunächst vier Mobilfunkanbieter abgemahnt, die Verwendung der entsprechenden Klauseln zu unterlassen.

FMA-Rundschreiben zu Problemen bei Anlagevermittlungen auf Provision

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 8.12.2009 ein Rundschreiben "zur Interessenskonfliktproblematik bei bestimmten Vergütungssystemen" veröffentlicht. Die FMA sieht insbesondere bei "Vertriebszielen, die den Vertrieb konkret genannter einzelner Produkte vorsehen und honorieren (die Aktie X)" und bei "Vertriebszielen, die den Absatz von bestimmten Produktkategorien (zB Aktien)" honorieren mögliche Interessenskonflikte für den Berater.

FMA-Rundschreiben zu Problemen bei Anlagevermittlungen auf Provision

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 8.12.2009 ein Rundschreiben "zur Interessenskonfliktproblematik bei bestimmten Vergütungssystemen" veröffentlicht. Die FMA sieht insbesondere bei "Vertriebszielen, die den Vertrieb konkret genannter einzelner Produkte vorsehen und honorieren (die Aktie X)" und bei "Vertriebszielen, die den Absatz von bestimmten Produktkategorien (zB Aktien)" honorieren mögliche Interessenskonflikte für den Berater. Es sei evident, "dass ein Mitarbeiter, der für den erfolgreichen Vertrieb eines bestimmten Anlageproduktes vom Rechtsträger eine besondere Vergütung erhält, eher geneigt sein wird, Kunden dieses Produkt zu empfehlenm als ein anderes, das für die Höhe der variablen Vergütung nicht oder weniger relevant ist. Es besteht daher ein Konfliktpotential, nicht im besten Interesse des Kunden zu handeln." Ähnliches gelte auch für Vertriebsziele hinsichtlich ganzer Produktgruppen.

Zahlscheingebühren auf dem Prüfstand

Am 1.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten. Nach § 27 Abs 6, 2.Satz ZaDiG ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes unzulässig. Die in Österreich weit verbreiteten "Zahlscheinentgelte" sind daher seit 1.11.2009 rechtswidrig. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - zunächst vier Mobilfunkanbieter abgemahnt, die Verwendung der entsprechenden Klauseln zu unterlassen.

Gesetzwidrige Klauseln in Teilschuldverschreibungen

Wie bereits im November letzten Jahres berichtet, ging der VKI im Auftrag des BMSK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Die Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln in ihren AGB zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte auf Unterlassung, der OGH bestätigte nun das Urteil des OLG Wien.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in Teilschuldverschreibunge

Wie bereits im November letzten Jahres berichtet, ging der VKI im Auftrag des BMASK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Die Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln in ihren AGB zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte auf Unterlassung, der OGH bestätigte nun das Urteil des OLG Wien.

Mehr Rechte beim Bahnfahren

Am 3.12.2009 trat die EU-Verordnung Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Sie bringt - analog zur Fluggastrechte-Verordnung - einige neue Rechte für BahnkundInnen.

OGH: Unzulässige Bankklauseln

Der OGH lehnt eine nochmaligen Überprüfung der AGB-Klauseln ab, da bereits eine klare höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu bestehe.

Schadenersatz bei mangelnder Aufklärung über Pass- und Visumerfordernisse

Die Verordnung über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (IVO, BGBl II 1998/401) sieht bei Pauschalreisen Aufklärungspflichten des Reiseveranstalters und des Reisebüros über die Pass- und Visumvorschriften des Zielstaats vor (§§ 2 f), die den Zweck haben, dem Reisenden eigene Nachforschungen zu ersparen.

Kika "0% Zinsen" - OLG: "Gratis" muss tatsächlich gratis sein

In seinem Urteil vom 16.11.2009 bestätigte das OLG Wien die Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI),
dass es wettbewerbswidrig ist, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Die ordentliche Revision an den OGH ist zugelassen.

Urteil: "Gratis" muss tatsächlich gratis sein

In seinem Urteil vom 16.11.2009 bestätigte das OLG Wien die Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), dass es wettbewerbswidrig ist, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Die ordentliche Revision an den OGH ist zugelassen.

Info: Gerichte belastet - Gerichte entlasten

In den Verfahren rund um die Anlageskandale "Madoff", "MEL - Meinl" und "Immofinanz - AWD" tun die Beklagten alles, um die Verfahren aufzublähen, zu verteuern und die Justiz lahm zu legen.

Gerichte belastet - Gerichte entlasten

In den Verfahren rund um die Anlageskandale "Madoff", "MEL - Meinl" und "Immofinanz - AWD" tun die Beklagten alles, um die Verfahren aufzublähen, zu verteuern und die Justiz lahm zu legen.

Urteil: Gesetzwidrigkeit von AGB-Klauseln bei "Teilamortisations"-Leasing

Der VKI brachte - im Auftrag des BMASK - gegen die Hypo-Leasing Kärnten GmbH & Co KG und die Hypo Alpe-Adria-Leasing GmbH Verbandsklage wegen Verwendung rechtwidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein und bekam für 26 von 29 Klauseln Recht. Der OGH bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen weitgehend.

Urteil: Gesetzwidrigkeit von AGB-Klauseln bei Kfz-Leasing

Der VKI brachte - im Auftrag des BMASK - gegen die Hypo-Leasing Kärnten GmbH & Co KG und die Hypo Alpe-Adria-Leasing GmbH Verbandsklage wegen Verwendung rechtwidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein und bekam für 26 von 29 Klauseln Recht. Der OGH bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen weitgehend.

Gesetzwidrigkeit von AGB-Klauseln bei Kfz-Leasing

Wie bereits im März letzen Jahres berichtet, brachte der VKI - im Auftrag des BMASK - gegen die Hypo-Leasing Kärnten GmbH & Co KG und die Hypü Alpe-Adria-Leasing GmbH Verbandsklage wegen Verwendung rechtwidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein und bekam für 26 von 29 Klauseln Recht. Der OGH bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen (dazu siehe News vom 14.3.2008), außer betreffend zwei Klauseln:

Kick-Back bei Vermögensberatung - mangels Aufklärung Schadenersatz

Das OLG Celle bestätigte nun die verbraucherfreundliche Ansicht in einer Diskussion, die bereits seit Mitte der 90er Jahre geführt wird: Es stellte klar, dass Anlageberater der Bank den Kunden über interne Provisionen (sog Kick-Back-Zahlungen) informieren müssen.

Kick-Back bei Vermögensberatung - mangels Aufklärung Schadenersatz

Das OLG Celle bestätigte nun die verbraucherfreundliche Ansicht in einer Diskussion, die bereits seit Mitte der 90er Jahre geführt wird: Es stellte klar, dass Anlageberater der Bank den Kunden über interne Provisionen (sog Kick-Back-Zahlungen) informieren müssen.

Zinsanpassung bei Sparbuch: "Null-Zinsen" gesetzwidrig

OGH spricht sich gegen die Zulässigkeit der sog "absoluten Berechnungsmethode" bei Zinsanpassungsklauseln in Sparbüchern aus: eine - bei dieser Berechnung mögliche - "Nullverzinsung" widerspreche diametral den elementaren Zwecken einer Spareinlage.

Zinsanpassung bei Sparbuch - "Null Zinsen" gesetzwidrig

OGH spricht sich gegen die Zulässigkeit der sog "absoluten Berechnungsmethode" bei Zinsanpassungsklauseln in Sparbüchern aus: eine - bei dieser Berechnung mögliche - "Nullverzinsung" widerspreche diametral den elementaren Zwecken einer Spareinlage.

Urteil: Zinsanpassung bei Sparbuch - "Null Zinsen" gesetzwidrig

OGH spricht sich gegen die Zulässigkeit der sog "absoluten Berechnungsmethode" bei Zinsanpassungsklauseln in Sparbüchern aus: eine - bei dieser Berechnung mögliche - "Nullverzinsung" widerspreche diametral den elementaren Zwecken einer Spareinlage.

OLG bestätigt Urteil gegen MEL-Vermittler

Das OLG Graz bestätigt nun die Entscheidung des Erstgerichts gegen die Contectum (vormals Ariconsec) Investment-Consulting GmbH in einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMASK): Zertifikate der Meinl European Land (MEL) waren einem - bis zu dieser Investition - völlig unerfahrenen Anleger von seinem Anlageberater als "sichere Investiton" verkauft worden. Das Gericht verneinte eine seriöse Aufklärung durch den Anlageberater und bestätigte damit das Ersturteil.

Urteil: OLG bestätigt Urteil gegen MEL-Vermittler

In einem Musterprozess, den der VKI gegen die Ariconsec - nunmehr Contectum - Investment GmbH wegen unzureichender Anlageberatung führte, erging nun das Urteil in zweiter Instanz. Der Berufung der Gegenseite wurde keine Folge gegeben, die ordentliche Revision wurde mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zugelassen. Das OLG Graz bestätigt damit die Entscheidung des Erstgerichts: Zertifikate der Meinl European Land (MEL) waren einem - bis zu dieser Investition - völlig unerfahrenen Anleger von seinem Anlageberater als "sichere Investiton" verkauft worden. Das Gericht verneinte eine seriöse Aufklärung durch den Anlageberater und bestätigte damit das Ersturteil.

OLG bestätigt Urteil gegen MEL-Vermittler

Konsument darf auf die Richtigkeit des Beratungsgespräches vertrauen; als völlig unerfahrener Anleger darf er die mündlichen Zusagen des Beraters ernst nehmen; kein Mitverschulden weil er schriftliche Unterlagen nicht gelesen hat.

Gesetzwidrige Klauseln in "Snowball Bond"-Schuldverschreibungen

Zins- und Kündigungsklauseln in den Bankschuldverschreibungen der Erste Bank wurden vom VKI mit Verbandsklage bekämpft. Das OLG Wien bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts Wien hinsichtlich der Kündigungsklausel. Die Zinsklausel sah das OLG allerdings nur im Falle des "Snowball-Bond X" als für den Konsumenten gröblich benachteiligend an.

Urteil: "Snowball Bond" Schuldverschreibungen der Erste Bank mit gesetzwidrigen Klauseln

Zins- und Kündigungsklauseln in den Bankschuldverschreibungen der Erste Group Bank AG wurden vom VKI mit Verbandsklage bekämpft. Das OLG Wien bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts Wien hinsichtlich der Kündigungsklausel. Die Verzinsungsklausel sah das OLG allerdings nur im Falle des "Snowball-Bond X" als für den Konsumenten gröblich benachteiligend an, und gab damit der Berufung teilweise statt.

OGH zu Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude

Der OGH korrigiert die bisherige Rechtsprechung, wonach vielfach als Voraussetzung für einen Anspruch auf entgangene Urlaubsfreude eine Untergrenze an Preisminderung von 50% für vorhandene Mängel angenommen wurde.

Zahlscheingebühren - seit ZaDiG - verboten

"Strafgebühren" für jene, die Zahlscheine nutzen und sich weigern dem Vertragspartner direkten Zugriff auf das Konto zu geben (Einzugsermächtigung, Lastschrift), sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes verboten.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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