Cosmos Schutzbriefe - Klage gegen itonia und Generali eingebracht
Musterprozesse im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums sollen Vertragslage klären.
Musterprozesse im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums sollen Vertragslage klären.
In einem aktuellen Urteil hat das BG Innsbruck im zweiten Rechtsgang festgestellt, dass die Tiroler Gaslieferantin TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin Innsbrucker Kommunalbetriebe AG einem Kunden bewusst jahrelang einen zu hohen Gaspreis verrechnet hat.
In einem aktuellen Urteil hat das BG Innsbruck im zweiten Rechtsgang festgestellt, dass die Tiroler Gaslieferantin TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin Innsbrucker Kommunalbetriebe AG einem Kunden bewusst jahrelang einen zu hohen Gaspreis verrechnet hat.
Griechische Gewerkschaftsverbände haben aufgrund der geplanten Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung zum Streik aufgerufen. Für Griechenland-Urlauber bedeutet das derzeit, dass sie mit Einschränkungen im öffentlichen Leben des Landes rechnen müssen. Vom Streik sind auch öffentliche Verkehrsmittel und Fähren betroffen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Verein "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt" beim Handelsgericht Wien eine umfangreiche einstweilige Verfügung erwirkt.
Dieser darf sich - bis zu einem endgültigen Urteil - nicht mehr als "Konsumentenschützer" oder "Konsumentenschutzorganisation" bezeichnen, wenn er gleichzeitig als Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister tätig ist und auch nicht zur Verwechslung mit dem VKI Anlass geben.
Das LG Klagenfurt hat heute über die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG das Konkursverfahren eröffnet. Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI beauftragt, Sachverhaltsdarstellungen der geschädigten Anleger zu sammeln und für diese einen Anschluss als Privatbeteiligte im anhängigen Ermittlungsverfahren vorzubereiten.
Der OGH hatte sich anlässlich einer Klage eines Arbeitnehmers einer Gesellschaft, mit der Frage der Durchgriffshaftung in einer Limited auf den Gesellschafter zu befassen.
Der OGH gab dem VKI in einem vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Verbandsverfahren gegen gesetzwidrige Heimvertragsklauseln nun Recht. Der beklagte Heimbetreiber, das Kuratorium Wiener Pensionistenhäuser (KWP, muss 17 beanstandete Klauseln unterlassen und darf sich gegenüber VerbraucherInnen auch nicht darauf berufen.
Eine Fluggesellschaft darf Reisende grundsätzlich nicht vom Rück- oder Weiterflug ausschließen, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Fluggast schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen.
Rund 2.000 Geschädigte schließen sich Strafverfahren an
Das OLG Graz als Berufungsgericht verurteilte die AvW Invest AG aus dem Titel des Schadenersatzes zur Zahlung von € 37.866,75,-; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Passagiere haben Anspruch auf Erstattung von Flugpreis oder anderweitige Beförderung; kein Anspruch auf zusätzliche Ausgleichsleistung. VKI wird Beschwerden ab Montag online sammeln!
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Flugchaos. Wir werden diese Seiten regelmäßig updaten.
Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen eines Flugprämienprogrammes, wonach bei der Kündigung des Teilnehmervertrages durch das Luftfahrtunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren sind gröblich benachteiligend und damit unwirksam.
Eine Klausel in einem Flugprämienprogramm, wonach bei Kündigung durch die Airline oder Beendigung des Prämienprogramms bis dahin erworbene und innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum einlösbare Bonuspunkte innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Kündigung verfallen sollen ist gröblich benachteiligend und daher unwirksam.
Zusammenstellung der Hotlines und Kontaktdaten mehrerer Airlines und Reiseveranstalter.
Die Konsumentin hatte sich 2002 von einem Finanzberater in einem persönlichen Beratungsgespräch davon überzeugen lassen, ihr Geld in Beteiligungen einer Rentenfonds-GmbH&Co KG bzw. in eine AG&CO KG zu investieren. Die bisher nur in konservativen Anlageformen erfahrene Konsumentin machte Schadenersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung geltend, va da der Berater nicht über die von ihm für die Vermittlung der Anlage erhaltene Provision iHv 11% aufklärt hatte.
Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte einen Anlageberater zu Schadenersatz gegenüber der Konsumentin: Er hatte beim Beratungsgespräch nicht offengelegt, dass bzw. wieviel er an Provision für die Vermittlung des Anlageprodukts erhält.
Im September 2001 hatte die 79jährige Dame ihr Kapital als langfristige Rentenanlage investieren wollen und sich dabei an ihre Hausbank gewandt. Diese empfahl ihr, in das sog AVD-Rentenmodell zu investieren: Dabei handelt es sich um Portfolios bestehend aus gebrauchten, britischen Lebensversicherungen. Statt die erwartete monatliche Rente zu bekommen, verlor die Dame ca 30% ihres investierten Kapitals.
Die beklagte Bank, bei welcher die Konsumentin langjährige Kundin gewesen ist, hatte im September 2001 der 79jährigen Konsumentin Investitionen bei AVD nahe gelegt. Die Konsumentin wollte ihr Kapital als langfristige Rentenanlage investieren, also sicher anlegen, um das Kapital letztlich ihrem Cousin zu hinterlassen.
Das HG Wien als Berufungsgericht hat festgestellt, dass die Tarifbestimmungen einer Fluglinie gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und somit nichtig sind, wenn sie die Fluglinie berechtigen, im Fall einer Buchung von zwei oder mehreren Flügen auf einem Flugschein bei Nichtantreten eines Fluges alle nachfolgenden Flüge - ohne Rückerstattung des erhaltenen Entgelts - zu annullieren. Der Rückflug darf daher nicht allein deshalb annulliert werden, weil der Hinflug versäumt worden ist. Die Revision ist jedenfalls unzulässig.
LG Klagenfurt spricht Anleger einen Betrag von € 268.550,- zu. Aufgrund einer Informationsveranstaltung vor drei Jahren in Wien, an der der Kläger und rund 20 andere AUA-Piloten teilnahmen, bestand selbst nach den Aussagen des Vertriebsdirektors der AvW kein Zweifel an der Rücknahmeverpflichtung der Genussscheine durch AvW.
Mit Urteil des Landesgerichts St. Pölten wurde einem eBay-Nutzer für seinen entstandenen Schaden € 16.463,-- zugesprochen. Das Internet-Auktionshaus hatte trotz nachdrücklicher Warnungen gegen den Händler nichts unternommen, um potentielle Käufer vor einem Schaden zu bewahren.
Bei den in § 16 Abs 2 MRG angeführten Kriterien für Zu- und Abschläge vom Richtwertmietzins handelt es sich um eine taxative Aufzählung (zB Zuschlag für Stockwerkslage, Wohnumgebung usw).
Der OGH nimmt jüngst Stellung zum Rücktrittsrecht des Verbrauchers, wenn bei einem Aktienerwerb die Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz verletzt wurde.
In einem weiteren Verbandsverfahren gegen ein Leasingunternehmen bestätigt der OGH die Rechtsansicht der Vorinstanzen und spricht sich gegen die Zulässigkeit einiger Klauseln von Finanzierungsleasingverträgen aus.
In einer im Auftrag des BMASK geführten Verbandsklage des VKI hat der OGH nun vier Vertragsklauseln eines Mietvertragsformulars für den Teilanwendungsbereich des MRG für unzulässig erklärt.
Die Frage der Eigenverantwortung und des Mitverschuldens des Geschädigten kann nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles beantwortet werden.
Erstmals stellt nun der OGH Kriterien zur Abgrenzung zwischen dem nach § 3 PHG haftendem Hersteller eines von ihm zusammengesetzten neuen Produktes (Assembling) und der nicht haftungsbegründenden Tätigkeit als montierender Händler auf.
Der VKI ist nun - mit der Seite "Verbraucherrecht" - auch auf facebook präsent. Ein guter Ort für rasche News, Fragen&Antworten und viel Material zum Verbraucherrecht.
Ein Reiseveranstalter ist schon vor der Buchung einer Reise verpflichtet, Kunden auf damit verbundene Gefahren hinzuweisen, wenn diese nicht allgemein bekannt sind und deren Kenntnis die Auswahlentscheidung eines Durchschnittsverbrauchers beeinflussen kann. Insbesondere hat er bei einer Reise in die Karibik gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass der Reisetermin in die Hurrikansaison fällt. Eine unterbliebene Aufklärung kann bei Verwirklichung der Gefahr einen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude begründen.
Ein Reiseveranstalter ist schon vor der Buchung einer Reise verpflichtet, Kunden auf damit verbundene Gefahren hinzuweisen, wenn diese nicht allgemein bekannt sind und deren Kenntnis die Auswahlentscheidung eines Durchschnittsverbrauchers beeinflussen kann. Insbesondere hat er bei einer Reise in die Karibik gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass der Reisetermin in die Hurrikansaison fällt. Eine unterbliebene Aufklärung kann bei Verwirklichung der Gefahr einen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude begründen.
Eine verspätete polizeiliche Anzeige erlaubt der Kaskoversicherung nicht, die Versicherungsleistung beim miversicherten Lenker zurückzufordern.
Das Oberlandesgericht Wien beurteilt sechs Klauseln eines Vermögensberaters im Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung als gesetzwidrig.
Weicht die Polizze vom Versicherungsantrag ab, muss auf diese Abweichung deutlich hingewiesen werden. Ansonsten gilt der Inhalt des Antrages.
Abweichungen vom geplanten Bewegungsablauf stellen einen Unfall im Sinn der Unfallversicherungsbedingungen dar.
Wenn ein Anleger sein Geld sicher veranlagen will, darf ihm keine Anleihe empfohlen werden, welche bei vorzeitiger Auflösung durch die Bank zu einem Kapitalverlust führen kann.
Ein Versicherungsmakler kann bei Auflösung einer Versicherung den Provisionsentgang nicht von seinem Kunden ersetzt verlangen.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG) steht die VKI Sammelklage wegen "systematischer Fehlberatung" gegen den AWD auf Schiene. Jetzt engagiert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auch im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank. Der VKI bietet den rund 2.500 TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion gegen den AWD an, ihre Interessen auch im Strafverfahren zu vertreten und auf eine Verbandsverantwortung der jeweiligen Unternehmen hinzuwirken - ohne Kosten und ohne Risiko. "Ohne die Fehlberatung des AWD hätten die Kunden keine Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft; daher gehen wir in erster Linie gegen den AWD vor", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, "aber die KundInnen sind - quasi als Aktionäre wider Willen - natürlich auch potenzielle Opfer jener Straftaten, zu denen die Staatsanwaltschaft Wien gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der seinerzeit eng verflochtenen Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank ermittelt."
Mit einem "wieselflinken", "sagenhaft günstigen" Surferlebnis lockt so mancher Anbieter. Doch Werbeslogans wie "ohne Datenbremse", "viel downloaden, wenig zahlen" oder "überall und übergünstig" halten nicht immer, was sie versprechen. Das zeigt ein Vergleichstest des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der zehn Angebote (Vertrag und Wertkarte) der vier nationalen Netze auf Geschwindigkeit, Handhabe und Kosten untersucht hat.
OGH-Urteil gibt Studentin Recht - die überzogene Honorarforderung eines Rechtsanwaltes in Höhe von € 29.205.-- bestand nicht zu Recht.
Der VKI hat im Auftrag der AK Oberösterreich im Verbandsverfahren gegen die Bawag P.S.K. Bank Klauseln in Bürgschaftsverträgen inkriminiert. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI und betrachtete die Klauseln als gesetzwidrig.
Das Oberlandesgericht Graz beurteilt Klauseln mit weitgehenden Konvertierungsermächtigungen und Kostenüberwälzungsregeln als gesetzwidrig.
Gutachter sieht ähnliche Situation in Österreich
OLG Wien hat Rekurs des AWD gegen Zulassung der Sammelklage zurückgewiesen.
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