EuGH: Vertragsabschluss im Internet - Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger erforderlich
Bei einem Vertragsabschluss im Internet müssen KonsumentInnen über wesentliche Informationen wie die Identität des Verkäufers, die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, den Preis inklusive Steuern, Lieferkosten, Modalitäten der Zahlung und Lieferung und das Widerrufsrecht informiert werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH müssen KonsumentInnen diese Informationen schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten. Hinweise via Link auf eine Internetseite reichen nicht.