AK:Gesetzwidrige AGB in Fitnessstudio-Verträgen
17 Wiener Studios auf dem Prüfstand - Verträge enthalten im Schnitt fünf unrechtmäßige Bestimmungen.
17 Wiener Studios auf dem Prüfstand - Verträge enthalten im Schnitt fünf unrechtmäßige Bestimmungen.
Die AK hat zwölf unfaire Klauseln der Firma "Figur & Schönheitsstudio GmbH" im ersten Wiener Bezirk wegen diverser Verstösse gegen das KSchG abgemahnt. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgab, klagte die AK und bekam im Oktober 2005 vom Oberlandesgericht Wien Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das HG Wien verurteilte am 2.2.2006 die Dr. Rath Health Programs BV mit Sitz in den Niederlanden zur Unterlassung der irreführenden Werbung mit der angeblich Krebs (und andere Krankheiten) heilenden Wirkung ihrer Vitaminpräparate.
Das HG Wien entschied am 2.2.2006, dass die Werbung für die "Dr.Rath Zellular-Medizin" -Vitaminpräparate, diese könnten Krebs und andere schwerste Erkrankungen heilen, irreführend ist.
Die AK hat die Geld-zurück-Garantie bei Actimel etwas genauer unter die Lupe genommen und war mit dem Ergebnis nicht immer zufrieden.
Utl.: KonsumentInnen ohne Konto von Aktion ausgeschlossen =
Fehldiagnosen, unzureichende Aufklärung über Risiken, Behandlungsfehler: Auch Ärztinnen und Ärzte sind nicht unfehlbar. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten ist es aber schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat heuer für ihre Mitglieder in Patientenrechtsfragen bereits mehr als 140.000 Euro Schadenersatz durchgesetzt.
VKI Musterprozess (im Auftrag des BMSG) führt - letztlich durch gerichtlichen Vergleich - zu Schadenersatz in Höhe von 11.500,00 Euro für Schulkind.
Das HG Wien wies die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) auf Unterlassung irreführender Gesundheitswerbung für die "Fruchtzwerge" von Danone am 21.6.2005 in erster Distanz ab. Der VKI wird gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.
Wien (SK) Mit unerwünschten Nebenwirkungen und hohen Gesundheitsrisiken müssen die EinkäuferInnen von Online-Apotheken nur allzu oft rechnen. Der illegale Internethandel mit Medikamenten - vor allem aus dem Ausland - weitet sich immer mehr aus und wird immer öfter zu einer echten Gefahr für die KonsumentInnen. Vor allem die Anbieter gefälschter Medikamente und so genannter "Wunderheilmittel" handeln dadurch grob fahrlässig, kritisierte heute SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier.
Kommt jemand durch einen ärztlichen Kunstfehler zu Schaden, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist - sofern die anspruchsbegründeten Umstände nicht als wahrscheinlich zu betrachten sind - nicht vor der positiven Kenntnis (idR durch ein Sachverständigengutachten), dass es sich tatsächlich um einem Kunstfehler handelt.
Die AK kritisiert, dass der Ministerrat den Schutz vor irreführender Lebensmittel-Gesundheitswerbung aufweicht: geschwächte Verbote - Verankerung von Nährwertprofilen mit Ausnahmen - Zulassungsverfahren nur für neue Angaben
Abgeschwächte Verbote - Verankerung von Nährwertprofilen mit Ausnahmen - Zulassungsverfahren nur für neue Angaben
Am 26.5.2005 stimmte das Europäische Parlament über den Kommissionsvorschlag der sogenannten "Health Claims" -Verordnung ab.
Die kritischen Punkte, nämlich die Festlegung von Nährwertprofilen und das Zulassungsverfahren wurden eliminiert.
Das HG Wien untersagt der Pharmafirma Abbott mit einer Einstweiligen Verfügung die Laienwerbung für ein Schlankheitsmittel.
Die NÖ Patientenanwaltschaft hat eine neue Broschüre zu "Patientenrecht und Arzneimittel" herausgegeben. Diese steht zum kostenlosen download unter kostenlos im Internet zum Download unter: http://www.patientenanwalt.com/fs_rech3.html zur Verfügung.
Nicht nur für verpackte, sondern auch für offen verkaufte
Nahrungsmittel und Menüs in Speisekarten.
Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich. Der Arzt darf nicht darauf vertrauen, daß der Patient den Warnhinweis in der Packungsbeilage lesen und befolgen werde.
VKI bekämpft erfolgreich irreführende Werbung für "Wellnessgetränk".
Help-TV hat im Jahr 2002 aufgedeckt: Ein Veranstalter lockte mit Eltern und behinderte Kinder mit Theraphieangeboten mit freilebenden Delfinen ans Rote Meer. Die Delfine waren aber - jedenfalls zeitweilig - ausgeblieben. Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - wegen irreführender Werbung geklagt und nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments enttäuschte letzte Woche die europäischen Verbraucherschützer schwer - die Europäische Kommission hatte in ihrem Vorschlag der sog "Health Claims"-Verordnung ein Verbot für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln mit ungünstigem Nährwertprofil (zuviel Zucker, Fett oder Salz) vorgesehen. Die Parlamentarier sprachen sich gegen dieses Verbot aus- Süßigkeiten, fette Snacks oder stark gezuckerte Getränke dürften Konsumenten damit weiterhin als "positiv für Ihre Gesundheit" schmackhaft gemacht, Zuckerln als "ohne Fett" angepriesen werden.
Das Landgericht Berlin hat heute eine Klage jener Firma, die die von Uschi Glas promotete Hautcreme hergestellt hat, gegen die Stiftung Warentest abgewiesen.
Der u.a. für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs hat über die Frage der Hinweispflicht des behandelnden Arztes über schwerwiegende Nebenwirkungen von verordneten Medikamenten entschieden. (Mitteilung Pressestelle des BGH Nr. 48/2005)
Internationale Studie der Verbraucherverbände deckt grünen Wildwuchs auf
Kinderäpfel von Billa stammen aus Brasilien
Kinder zunehmend gefährdet
Gericht unterbindet Werbung für chinesischen "Wunder-Pilz".
VKI, Österreichische Krebshilfe und Österreichische Kinder-Krebs-Hilfe warnen vor Dr. Rath.
Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmittel aus Direkt- und Internetvertrieb
MAS zog einen Artikel der vom VKI herausgegebenen Zeitschrift "Konsument", der sich äußerst kritisch mit der Magnetfeldtherapie und den aggressiven Werbemethoden von MAS auseinander setzte, zur Bewerbung ihrer Geräte heran. Dagegen wehrte sich der VKI und obsiegte mit seinem Anliegen beim OGH und im Hauptverfahren in erster Instanz.
Das Bezirksgericht Leibnitz verurteilte MAS zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Magnetfeldtherapiegerät, für das ein Verbraucher 2.659,83 € bezahlt hatte. Das Gerät habe bei weitem nicht die positiven Eigenschaften, welche vom Verkäufer in massiven Werbefeldzügen vollmundig angekündigt wurden. Damit sei der Konsument bei seiner Kaufentscheidung einem Irrtum unterlegen.
Gemäß einer aktuellen Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen ist die Abgabe von Magnetfeldtherapiegeräten zur Eigenanwendung seit 25.7.2003 rezeptpflichtig. Laienwerbung ist nun verboten.
Die steiermärkische Ärztekammer klagte wegen der irreführenden Aussagen der MAS Future Medical Medizintechnik GmbH betreffend deren Magnetfeldtherapiegeräte auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung und drang damit in erster Instanz durch.
VKI und Firma MAS vor Gericht
VKI begrüßt Vorschlag zur Kennzeichnungs bei Nahrungsmitteln
Die steirische Firma MAS Future Medical Medizintechnik GmbH vertrieb und vertreibt - mit viel Werbeaufwand - Magnetfeldtherapiegeräte. Der VKI vertritt nun 17 VerbraucherInnen, die sich durch die Werbung getäuscht und durch den Ankauf der - in ihrem Fall weitgehend wirkungslosen - Geräte geschädigt fühlen. Die Sammelklage über rund 40.000 Euro ist bei Gericht anhängig.
Die AK Salzburg war von MAS auf Unterlassung von bestimmten kritischen Aussagen zu MAS geklagt worden. Die Klage wurde abgewiesen.
Beim Öffnen der Flasche schoss der Inhalt explosionsartig heraus, sodass die Konsumentin Verätzungen erlitt. Das Gericht sprach Schadenersatz aus Produkthaftung zu.
Irrtumsanfechtung gegen Vertrag war verjährt, Prozesserfolg durch Schadenersatzanspruch wegen falscher Aufklärung.
Das Landesgericht Salzburg bestätigt in einem Urteil die Zulässigkeit der Irrtumsanfechtung.
Immer mehr enttäuschte Konsumenten
Der VKI gewann - wieder einmal - einen Musterprozess gegen Figurella. Figurella versprach Abspeckerfolge, die mit Ozon und Wärme nicht zu erreichen sind.
Figurella klärte Konsumentin nicht über gesundheitliche Risken auf und führte keine Eignungsuntersuchung durch.
Verbraucherin tritt aus gesundheitlichen Gründen von einem Vertrag mit Figurella zurück.
Wieder ein erfolgreicher Musterprozeß der AK-Salzburg.
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