Unterlassungserklärung der Runtastic GmbH (adidas Running)
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Runtastic GmbH (adidas Running) abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Runtastic GmbH (adidas Running) abgemahnt.
Zahlreiche „clever fit“-Fitnesstudios wollten mit 1.10.2022 eine „Energiekostenpauschale“ einheben. Der VKI sah dafür keine Rechtsgrundlage und brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Die Beklagte MCDC Fitness Holding GmbH (MCDC) ließ sich auf das Verfahren nicht ein. Es erging daher ein Versäumungsurteil, das „clever fit“ die Grundlage für die Verrechnung der „Energiekostenpauschale“ entzieht. Das Urteil ist rechtskräftig. Sollten Verbraucher:innen die „Energiekostenpauschale“ bezahlt haben, dann können sie diese zurückfordern.
Das Zutatenverzeichnis eines Lebensmittels, dem ein Vitamin zugesetzt wurde, muss über die Angabe der Bezeichnung dieses Vitamins hinaus nicht auch die Angabe der Bezeichnung der verwendeten Vitaminverbindung enthalten.
Bezirksgericht Klagenfurt bestätigt Materialfehler nach dem Produkthaftungsgesetz und spricht Schmerzengeld zu
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Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Lebensmittelverpackung dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen (hier 40 g Müsli mit 60 ml Milch mit Fettgehalt von 1,5%). Nur bei Lebensmittel, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist, dürfen sich die Informationen auf das zubereitete Produkt beziehen.
Der Kläger beschädigte sich beim Essen eines Müsliriegels einen Zahn. Das Produkt enthielt keinen Warnhinweis darauf, dass Schalen von Mandeln oder Nüssen enthalten sein könnten. Die Klage gestützt auf Produkthaftung wurde abgewiesen. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass in Müsliprodukten, denen eine gewisse Kernigkeit und Stückigkeit immanent sei, Kern- und Schalenteile enthalten sein könnten.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MediClass Gesundheitsclub GmbH. Diese betreibt eine vorsorgemedizinische Einrichtung. Inhalt des Verfahrens waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Datenschutz und Haftungsausschluss.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die akademie mea vita gmbh (Vitalakademie), die unterschiedliche Ausbildungen etwa im Ernährungs- und Fitnessbereich anbietet, geklagt. Der VKI beanstandete, dass die Vitalakademie bei ihrem Lehrgang "diplomierter Ernährungstrainer" unzureichend über die Kompetenzen eines Ernährungstrainers aufklärte. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte eine irreführender Geschäftspraktik. Daneben erklärte das Gericht auch alle 29 vom VKI eingeklagten AGB-Klauseln für gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die akademie mea vita gmbh (Vitalakademie), die unterschiedliche Ausbildungen etwa im Ernährungs- und Fitnessbereich anbietet, geklagt. Der VKI beanstandete, dass die Vitalakademie bei ihrem Lehrgang "diplomierter Ernährungstrainer" unzureichend über die Kompetenzen eines Ernährungstrainers aufklärte. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte eine irreführender Geschäftspraktik. Daneben erklärte das Gericht auch alle 29 vom VKI eingeklagten AGB-Klauseln für gesetzwidrig.
In einem Vertrag zwischen dem Hersteller von fehlerhaften Brustimplantaten (PIP) und einem Versicherungsunternehmen (Allianz) befand sich eine Klausel, die die geografische Reichweite der Deckung der Haftpflichtversicherung für diese Produkte auf Schäden beschränkt, die im Gebiet eines einzigen EU-Mitgliedstaats (Frankreich) eintreten. Eine Frau, die sich in Deutschland Brustimplantate von PIP einsetzen ließ, klagte die Versicherung und brachte vor, dass diese Klausel eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit bedeute. Der EuGH verneinte nun einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
OGH ersucht EuGH um Vorabentscheidung.
Das Gesundheitszentrum MediClass kann seine Haftung für sämtliche Schäden, die durch Ärzte des Gesundheitszentrums verursacht werden, nicht wirksam ausschließen oder einschränken. Ebenfalls unzulässig wurde eine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung in den AGB beurteilt.
Das Gesundheitszentrum MediClass kann seine Haftung für sämtliche Schäden, die durch Ärzte des Gesundheitszentrums verursacht werden, nicht wirksam ausschließen oder einschränken. Ebenfalls unzulässig wurde eine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung in den AGB beurteilt.
In einem Verbandsverfahren wurden Klauseln und die Geschäftspraktik eines Studios zur Gewichtabnahme beanstandet.
In einem Verbandsverfahren wurden Klauseln und die Geschäftspraktik eines Studios zur Gewichtsabnahme beanstandet.
Das LG Salzburg hat entschieden: Die innocent Alps GmbH darf von ihr vertriebene Säfte nicht mit der Bezeichnung "Tropical Juice" bzw "Tropische Früchte" versehen und/oder mit Abbildungen tropischer Früchte bewerben, wenn der Großteil des Safts nicht aus tropischen Früchten besteht.
Das LG Salzburg hat entschieden: Die innocent Alps GmbH darf von ihr vertriebene Säfte nicht mit der Bezeichnung "Tropical Juice" bzw "Tropische Früchte" versehen und/oder mit Abbildungen tropischer Früchte bewerben, wenn der Großteil des Safts nicht aus tropischen Früchten besteht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt seit mehreren Jahren 69 Frauen, die sich durch mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen. Der TÜV Rheinland (Deutschland) und der TÜV RHEINLAND France, die die PIP-Implantate zertifiziert hatten, wurden vom Handelsgericht Toulon zu einer Vorschusszahlung von jeweils 3.000 Euro pro Klägerin verurteilt. Mit seiner Beschwerde auf Zahlungsaufschub war der TÜV im Berufungsverfahren nicht erfolgreich. 69 geschädigte Frauen aus Österreich - vertreten durch den VKI - erhielten vom TÜV nun insgesamt 207.000 Euro vorläufigen Schadenersatz ausbezahlt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) Recht, das die Entscheidung des Erstgerichts bestätigte. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) Recht, das die Entscheidung des Erstgerichts bestätigte. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Die Zertifizierung für Medizinprodukte entfaltet grundsätzlich eine Schutzwirkung für die Patienten. Stellen, wie der TÜV Rheinland, sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Medizinprodukte wie Implantate zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen.
Gericht in Toulon spricht 69 geschädigten Frauen aus Österreich je 3000 Euro vorläufigen Schadenersatz zu.
Der TÜV Rheinland muss womöglich für Schäden durch mangelhafte französische Brustimplantate haften, falls er Kenntnis von Produktfehlern hatte und seinen Überwachungspflichten zur Qualitätssicherung trotzdem nicht nachkam. Dies empfahl die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Eleanor Sharpston, in ihren am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen.
Der OGH bestätigte die Entscheidung des OLG Graz, das sieben Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessstudios "Fitter Hirsch" als unzulässig beurteilte.
Der OGH bestätigte die Entscheidung des OLG Graz, das sieben Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessstudios "Fitter Hirsch" als unzulässig beurteilte.
Das OLG Wien gibt wie schon in Sachen Patros Schafkäse dem VKI in Sachen Herkunftsangaben bei Lebensmitteln Recht.
Berufungsgericht in Frankreich bestätigt Entscheidung des Erstgerichts.
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichts über 24 Monate ist als unangemessen lang iSd § 6 Abs 1 Z 1 zweiter Fall KSchG anzusehen sind; auch wenn man bereits nach 12 Monaten gegen Zahlung eines pauschalen Entgeltes kündigen kann.
Eine Kombination aus einem Muffin oder einer Wurstsemmel samt Apfelsaft oder Kakao und einem Apfel ist nicht als eine gesunde Jause für Schulkinder anzusehen. Das dazu vom VKI geführte Verfahren wegen irreführender Werbung endete mit einem Unterlassungsvergleich der Bäckerei.
BGH legt Verfahren vor - europarechtliche Fragen zur Richtlinie über Medizinprodukte.
Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen eine unzulässige Arzneimittelwerbung für den Impfstoff Prevenar 13 dar, auch wenn dieser nicht direkt genannt wird.
Urteilsverkündung für 10. Dezember 2013 angekündigt.
VKI mit drei österreichischen Opfern vor Ort
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien hat - im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums - 70 Fälle von Frauen gesammelt, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt sehen. Sei es, dass die Implantate undicht waren und ausgetauscht werden mussten, sei es, dass der jeweilige Operateur wegen der Produktgefahren zu einem raschen Austausch rät. In jedem Fall haben die Frauen in Durchschnitt einen Schaden in Höhe von jeweils rund 10.000 Euro erlitten. Der VKI verlangt nun von der französischen Haftpflichtversicherung der Firma PIP, der Allianz Versicherung in Paris, den Ausgleich dieser Schäden. Gestern wurden in Paris - mit Unterstützung des VKI - von Mag. Sigrid PREISSL von der Anwaltskanzlei DIZIER & BOURAYNE drei Musterklagen gegen die Allianz Versicherung vor dem Landesgericht ("Tribunal de Grande Instance") in Paris zugestellt. In den nächsten Tagen werden sich alle 70 Geschädigte den anhängigen Strafverfahren gegen PIP und seine leitenden Mitarbeiter anschließen.
OLG Linz als Berufungsgericht erklärte die Werbeaussagen zur "Figurella-Methode" für irreführend - Bundesarbeitskammer (BAK) gewinnt Wettbewerbsprozess um die Wirksamkeit der "Figurella - Methode".
Bundesarbeitskammer (BAK) gewinnt Wettbewerbsprozess um die Wirksamkeit der "Figurella - Methode". Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht erklärte die Werbeaussagen zur "Figurella-Methode" für irreführend.
Der VKI hat ein erstinstanzliches Urteil (nicht rechtskräftig) gegen den Unilever-Konzern bzw. dessen Produkt "Knorr Vie" erwirkt.
VKI vergleicht sich im Auftrag des BMASK mit Prolactal
Forderungen aus ehemaliger Quargel-Produktion sollen auf eigene Gesellschaft ausgelagert werden. VKI hilft Geschädigten.
Pro Vertrag durchschnittlich zwei gesetzwidrige Klauseln - AK hat abgemahnt.
Vertragsklausel nichtig
Das OLG Wien bestätigt ein Urteil zu einer irreführenden Postwurfsendung in einem - im Auftrag des Konsumentenschutzministers geführten - Verbandsverfahren. Die von der Beklagten verwendeten Werbeblätter seien zur Irreführung geeignet.
Gewöhnliches Vitaminpräparat als Heilmittel verkauft - Polizei sucht österreichweit Geschädigte.
Die AK hat eine Verbandsklage beim OGH gewonnen.
In einem - im Auftrag des BMSG geführten - Verbandsverfahren beanstandete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zum einen die von der Beklagten verwendeten Werbeblätter als zur Irreführung geeignet und zum andern drei gesetzwidrige Klauseln im Trainingsvertrag.
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